# taz.de -- Pannen der Polizei beim G20-Gipfel: „Dennoch durchgeführt“
       
       > Der Entzug von Akkreditierungen geschah anhand von Listen, die das BKA
       > längst zurückgezogen hatte. Die Polizei merkte das zu spät.
       
 (IMG) Bild: Manche PressevertreterInnen kommen bei G20 nicht durch die Absperrung
       
       Drei verschiedene Listen, anhand derer Polizeibeamte beim G20-Gipfel in
       Hamburg JournalistInnen nachträglich ihre Akkreditierung entzogen haben,
       hätten niemals zum Einsatz kommen sollen. Das wusste selbst das
       Bundeskriminalamt (BKA). Und zwar bereits an dem Tag, an dem es die Listen
       ausgegeben hat. Trotzdem wurden sie nicht sofort vernichtet.
       
       Das geht aus dem Fall des Greenpeace-Mitarbeiters Karsten Smid hervor. Er
       war von Phoenix als Klimaexperte für ein Interview angefragt und
       akkreditiert worden. Smids Name landete auf einer Liste zusammen mit
       anderen, denen die Akkreditierung nachträglich entzogen werden sollte –
       laut Bundesregierung wegen „Sicherheitsbedenken“.
       
       Smid beantragte später Auskunft bei den Behörden. Wie in anderen Fällen
       auch waren Daten über ihn bei der Polizei gespeichert – anscheinend ohne
       rechtliche Grundlage: In den Datenbanken finden sich ein Fall von
       Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus dem Jahr 2010, der wegen
       Geringfügigkeit eingestellt wurde, sowie ein Fall von Hausfriedensbruch aus
       dem Jahr 2017, bei dem Smid laut eigener Aussage das besagte Grundstück
       selbst nie betreten habe.
       
       Smids Name stand allerdings nicht auf der viel besprochenen Liste mit mehr
       als 30 Namen – [1][sondern auf einer von zwei weiteren Listen mit je 82
       Namen]. Diese drei Listen waren vom BKA an den Einsatzabschnitt
       Objektschutz der für den Gipfel eingerichteten „BAO Michel“ übergeben
       worden. In einem Dokument des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg zu Smids
       Fall, das der taz vorliegt, heißt es, man habe am 7. Juli vom BKA die Liste
       und die Anweisung erhalten, „die ausgeschlossenen Personen abzuweisen und
       die Akkreditierung sicherzustellen“.
       
       Dann sei deutlich geworden, „dass die Anfertigung der Liste nicht
       rechtskonform war“ – das BKA zog die Anordnung noch am selben Tag wieder
       zurück. Diese Anweisung galt für die kurze Liste ebenso wie für die beiden
       langen. Offensichtlich habe diese Meldung die „vor Ort eingesetzten
       Polizeibeamten aber nicht erreicht, so dass die o. g. Maßnahme dennoch
       durchgeführt worden war“.
       
       Die Pressestelle der Hamburger Polizei bestätigte, dass es am Abend des 7.
       Juli eine Anweisung des BKA gegeben habe: Wegen „der fehlenden Einstufung
       des Dokuments als Versschlusssachenanweisung“ seien die Listen nicht mehr
       zu benutzen und zu vernichten. „In der Hochphase des Einsatzgeschehens […]
       gingen im Führungsstab täglich mehrere tausend Einsatzinformationen auf
       unterschiedlichen Kommunikationswegen ein, die allesamt innerhalb einer
       sehr kurzen Zeitspanne gesichtet und bewertet werden mussten“, sagte ein
       Pressesprecher. Deswegen sei die Anweisung „bedauerlicherweise nicht
       umfassend umgesetzt worden“.
       
       ## Wo bleibt die Entschuldigung?
       
       Als am folgenden Tag bekannt geworden sei, dass die Listen „weiterhin
       irrtümlich“ benutzt wurden, habe der Führungsstab der Polizei Hamburg
       Anweisung gegeben, sie „umgehend zu vernichten“. Teilweise habe das BKA sie
       selbst vor Ort eingesammelt. Zu diesem Zeitpunkt war mehreren Personen die
       Akkreditierung schon entzogen worden. Das BKA will sich mit Verweis auf
       laufende Klageverfahren von Betroffenen nicht äußern.
       
       Der Rückruf der Listen war bereits Ende August in der Antwort auf eine
       Kleine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft thematisiert
       worden. Offensichtlich hielten es aber weder BKA noch andere
       Polizeibehörden für nötig, die Panne öffentlich aufzuklären.
       
       „Das ist ein absolut dilettantisches Vorgehen“, sagt Smid. Auch sein Anwalt
       Michael Günther ist entsetzt: „Dass die Polizei dermaßen unprofessionell
       arbeitet, ist wirklich peinlich.“
       
       Parallel zu dem Entzug der Akkreditierung wurde gegen Smid ein Verfahren
       wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet – wegen einer
       angeblich gefälschten Akkreditierungskarte. Das Verfahren wurde inzwischen
       auf Verfügen der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt. „In den Akten
       findet sich absolut nichts, was auch nur einen Anfangsverdacht stützen
       würde“, sagt Rechtsanwalt Günther. Wie viele andere Betroffene wartet
       Kersten Smid bis heute auf die von Bundespressesprecher Steffen Seibert
       versprochene Entschuldigung.
       
       18 Oct 2017
       
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