# taz.de -- Erste Rede vor der UNO: Macron will Ökopakt für alle
       
       > Frankreichs Staatspräsident fordert vor der UNO ein Menschenrecht auf
       > saubere Umwelt. NGOs reagieren erfreut, die Bundesregierung winkt ab.
       
 (IMG) Bild: Alles so schön grün hier, soll auch so bleiben: Emmanuel Macron
       
       Bangkok taz | „Jede Person hat das Recht, in einer ökologisch intakten
       Umwelt zu leben.“ Dies ist der erste Artikel eines „Pakts für die Umwelt',
       den Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag bei seiner ersten
       Rede vor der UN-Generalversammlung vorschlagen wollte. Einen ersten Entwurf
       für den Pakt stellt Macron noch am Dienstagabend in New York vor.
       
       Dieser verpflichtet jeden Menschen, jede Organisation und alle Staaten, die
       Umwelt zu schützen. Der Entwurf fordert: „Die gegenwärtigen Generationen
       müssen sicherstellen, dass ihre Handlungen nicht die Möglichkeiten
       künftiger Generationen beeinträchtigen.“ Der Pakt kodifiziert zudem das
       Prinzip, dass der Verschmutzer für Schäden seines Handelns zahlt. Um die
       Umsetzung des Pakts zu überwachen, soll ein Expertengremium eingerichtet
       werden.
       
       Frankreichs ehemaliger Außenminster Laurent Fabius, der den Text entwarf,
       erklärt das Bedürfnis für den Pakt so: „Wir haben bereits zwei
       Menschenrechtspakte, (den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt). Die Idee
       ist, einen dritten zu schaffen für eine dritte Generation von Rechten, die
       Umweltrechte.“
       
       Umweltjuristen begrüßten den Vorstoß: „Es gibt über 500 Umweltverträge
       weltweit. Dieser Vorschlag bringt größere Einheitlichkeit ins
       internationale Umweltrecht und etabliert klare Verpflichtungen für Länder
       und Einzelne, die Umwelt zu schützen“, sagte Antonio Benjamin von der
       Weltnaturschutzunion (IUCN). „So ein Pakt wäre in jedem Fall ein
       Fortschritt“, erklärte auch Jan Kowalzig von der Entwicklungsorganisation
       Oxfam. „Allerdings halte ich es für extrem ehrgeizig, solch einen Pakt
       beschließen zu wollen.“
       
       ## Staatszielbestimmung statt Grundrecht
       
       Das sieht auch die Bundesregierung so. Selbst Frankreichs Verbündeter ist
       skeptisch: Deutschland „verfolgt beim Umweltschutz keinen auf einem Recht
       auf saubere Umwelt basierten Ansatz, der leicht zu unrealistischen, nicht
       erfüllbaren Erwartungen führen kann“, sagte ein Sprecher des
       Umweltministeriums. „Auch das Grundgesetz enthält aus wohlerwogenen Gründen
       eine Staatszielbestimmung und kein Grundrecht zum Umweltschutz.“
       
       „Es gibt keinen Zweifel, dass mehr für den Umweltschutz getan werden muss“,
       sagte die US-Umweltjuristin Susan Biniaz. „Die Frage ist aber, ob der
       ‚Pakt‘ das richtige Vehikel ist, um den Umweltschutz voranzubringen.“ Die
       Prinzipien zum Schutz der Umweltinteressen künftiger Generationen seien
       viel zu vage. Außerdem kritisiert sie die oft zu breite Definition von
       „Umwelt“ und fragt nach dem Verhältnis zwischen Macrons Pakt und
       bestehendem Recht: „Der Pakt könnte zu rechtlicher Konfusion führen und
       bestehende Rechtssysteme negativ beeinflussen.“
       
       Biniaz stellt sogar infrage, ob sich der ganze Aufwand lohnt: „Länder haben
       eine begrenzte ‚Bandbreite‘ für Verhandlungen über internationale
       Umweltfragen. Ist es da die beste Nutzung von Zeit und Ressourcen, einen
       neuen Pakt zu verhandeln, der wohl ziemlich umstritten sein wird?“
       
       Diese Frage werden sich die Länder auch stellen, wenn Macron die Einsetzung
       einer Arbeitsgruppe für den Pakt vorschlägt. Noch ist es für das
       Menschenrecht auf eine saubere Umwelt also ein ganz schön langer Weg.
       
       19 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Mihatsch
       
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