# taz.de -- Strafmaß im NSU-Prozess: Lebenslang heißt nicht bis zum Tod
       
       > Trotz der Forderungen der Ankläger: Beate Zschäpe wird vermutlich nur
       > rund zwanzig Jahre hinter Gittern verbringen müssen.
       
 (IMG) Bild: Dass Beate Zschäpe bis an ihr Lebensende hinter Gittern bleibt, ist unwahrscheinlich (Archivbild 2013)
       
       Freiburg taz | Die Bundesanwaltschaft hat verlangt, dass Beate Zschäpe zu
       [1][lebenslanger Freiheitsstrafe] mit Feststellung der besonderen Schwere
       ihrer Schuld verurteilt wird. Daneben soll noch Sicherungsverwahrung
       verhängt werden. Was bedeutet das?
       
       Die lebenslange Freiheitsstrafe wird mindestens 15 Jahre lang vollstreckt.
       Dabei wird die Untersuchungshaft angerechnet. Nach 15 Jahren ist eine
       Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn der Täter nicht mehr gefährlich
       ist. Hierzu muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Solange
       die Gefahr neuer Gewalttaten besteht, ist eine Entlassung ausgeschlossen.
       
       Hat das Strafgericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist
       eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel nicht möglich. Das
       Strafvollstreckungsgericht prüft dann kurz vor Ablauf der 15 Jahre, ob die
       besondere Schwere der Schuld eine Fortsetzung der Haft gebietet. In die
       Entscheidung fließt neben der Tat auch das Verhalten des Täters im
       Gefängnis und sein Gesundheitszustand ein. Wenn eine Entlassung nach 15
       Jahren abgelehnt wird, legt das Gericht eine weitere Mindestverbüßungszeit
       von einigen Jahren fest. Wenn diese zusätzlichen Jahre verstrichen sind,
       ist der Strafgefangene aber wiederum nur dann zu entlassen, wenn die
       Sicherheitsprognose des Sachverständigen positiv ist.
       
       Eine Sicherungsverwahrung ist neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe kaum
       relevant. Denn die Sicherungsverwahrung setzt eine nach Verbüßung der
       Strafe fortdauernde Gefährlichkeit voraus. Doch die lebenslange
       Freiheitsstrafe wird ohnehin erst dann zur Bewährung ausgesetzt, wenn keine
       Gefährlichkeit mehr besteht. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2017 dennoch
       die Verhängung von Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
       zugelassen, weil hier der Staat nach der Entlassung länger
       Kontrollmöglichkeiten hat.
       
       Dass die jetzt 42-jährige Beate Zschäpe in 15 oder 20 Jahren noch so
       gefährlich ist, dass sie bis zu ihrem Lebensende hinter Gittern bleiben
       muss, ist wohl eher unwahrscheinlich.
       
       13 Sep 2017
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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