# taz.de -- Plädoyer im NSU-Prozess in München: Der Käs' ist nicht gegessen
       
       > Im NSU-Prozess stellt die Bundesanwaltschaft den Angeklagten hohe
       > Haftstrafen in Aussicht. Zschäpe droht Sicherungsverwahrung.
       
 (IMG) Bild: Die Bundesanwaltschaft sieht sie als gleichwertigen Teil des Terrortrios: Beate Zschäpe
       
       MÜNCHEN taz | Die Urteile im NSU-Prozess könnten happig werden. Die
       Bundesanwaltschaft bekräftigte am Freitag, dass Beate Zschäpe voll schuldig
       für alle zehn Morde, zwei Anschläge und 15 Raubüberfälle des NSU sei. Damit
       sei auch die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung der
       Hauptangeklagten erfüllt.
       
       Nach sieben Tagen Plädoyer im NSU-Prozess nähert sich die
       Bundesanwaltschaft nun dem Ende – und nahm am Freitag die rechtliche
       Würdigung ihrer Ausführungen vor. Zschäpe sei gleichwertiges Drittel eines
       „verschworenen Triumvirats“ gewesen, stellte Oberstaatsanwältin Anette
       Greger nochmals klar. Sie habe die Logistik der Gruppe getragen und alle
       Taten mitgewollt. Damit müsse sie sich auch für zehnfachen Mord
       verantworten – auch wenn sie an keinem Tatort gesehen wurde.
       
       Dazu komme für Zschäpe für den Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße
       32-facher versuchter Mord hinzu. Beim zweiten Anschlag in der Kölner
       Probsteigasse ist es ein versuchter Mord. Das gleiche Delikt werfen die
       Ankläger in zwei Fällen auch bei Banküberfälle vor, bei den Uwe Böhnhardt
       oder Uwe Mundlos auf Personen schossen. Und: Zschäpe höchstpersönlich habe
       einen versuchten Mord begangen, als sie am 4. November 2011 – nach dem
       Selbstmord ihrer beiden Begleiter – den Unterschlupf in Zwickau anzündete
       und damit eine betagte Nachbarin in Lebensgefahr brachte.
       
       Dass die Bundesanwaltschaft bei Zschäpe nun für eine lebenslange Haftstrafe
       mit besonderer Schwere der Schuld plädieren wird, ist höchstwahrscheinlich.
       Die von den Anklägern ebenfalls für möglich erklärte Sicherungsverwahrung
       könnte bedeuten, dass Zschäpe für viele, viele Jahre hinter Gitter
       verschwinden wird – wenn die Richter der Bundesanwaltschaft folgen. Das
       konkret geforderte Strafmaß wollen die Ankläger erst am 12. September, dem
       nächsten Prozesstag, verkünden.
       
       Auch alle vier Mitangeklagten bezeichnete die Bundesanwaltschaft am Freitag
       als voll schuldig. Die als Waffenbeschaffer angeklagten Ralf Wohlleben und
       Carsten S. müssten sich der Beihilfe zu neunfachem Mord verantworten – mit
       der von ihnen besorgten Ceska erschoss der NSU neun Migranten.
       
       Bei André E. stuften die Ankläger die Vorwürfe aus der Anklage 2013 noch
       hoch: Dass dieser dem Trio zwei Wohnmobile für Banküberfälle anmietete, sei
       nicht Beihilfe zu einfachem Raub, sondern Beihilfe zu besonders schwerem
       Raub. Und zwar, weil E. von den Pistolen gewusst habe, die Mundlos und
       Böhnhardt beim Überfall einsetzten. Dass ein weiteres von dem 37-Jährigen
       angemietetes Wohnmobil für den Anschlag in der Probsteigasse eingesetzt
       wurde, sei Beihilfe zum versuchten Mord.
       
       Holger G. schließlich, der dem Trio Papiere überließ, eine Waffe
       überbrachte und Geld für sie verwahrte, wirft die Bundesanwaltschaft die
       Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. An ihn hatte sich
       Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zuvor schon direkt gewandt: Wenn G. nach
       seiner Entlassung aus der U-Haft 2012 gedacht habe, „der Käs' ist
       gegessen“, dann liege er falsch. Der 43-Jährige habe – anders als von ihm
       behauptet – sehr wohl wissen müssen, dass seine Hilfe für die
       Untergetauchten schwerste Gewalttaten ermöglichen würde. Bald nun wird
       Holger G. auch wissen, für wie viel Jahre er dafür ins Gefängnis wandern
       soll.
       
       1 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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