# taz.de -- Auschwitz-Fall in Neubrandenburg: Richter im NS-Prozess befangen
       
       > Drei Neubrandenburger Richter müssen im Verfahren gegen einen SS-Mann
       > gehen. Weil sie voreingenommen gegenüber einem Überlebenden waren.
       
 (IMG) Bild: Heute gilt der Angeklagte Hubert Z. gilt als verhandlungsunfähig
       
       Berlin taz | Erstmals in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wird einem
       kompletten Schwurgericht in einem Auschwitz-Fall das Verfahren entzogen. Im
       Prozess gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. vor dem Neubrandenburger
       Landgericht wurden am Freitag der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch sowie
       die Richter Brinkmann und Elfers wegen Befangenheit abgelehnt.
       
       Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte die Entscheidung. „Von
       Anbeginn war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am
       Schicksal und den Erinnerungen der Überleben deutlich spürbar“, heißt es in
       einer Erklärung.
       
       Das Verfahren gegen den heute 96-jährigen Z., der im Sommer 1944 mehrere
       Monate in Auschwitz andere SS-Männer gesundheitlich betreut haben soll,
       [1][ruht schon seit Monaten]. In seltener Einigkeit hatten
       Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage mehrfach eine Ablösung
       der Richter beantragt, denen Prozessbeobachter vorgeworfen hatten, eine
       Einstellung des Verfahrens vorzubereiten. Zudem zeigten Nebenkläger-Anwälte
       die Richter wegen Rechtsbeugung an. Einer Petition für eine Neueröffnung
       des Verfahrens schlossen sich über 38.000 Unterzeichner an.
       
       Erfolg hatte nun der Nebenkläger Walter Plywasky, der als Kind nach
       Auschwitz verschleppt worden war und dessen Mutter dort ermordet wurde.
       Zweimal hatte Richter Kabisch Plywaskys Berechtigung zur Nebenklage mit der
       gleichen Begründung verneint, zweimal war seine Entscheidung vom
       Oberlandesgericht Rostock korrigiert worden. Der zweite Versuch, den
       Überlebenden auszuschließen, wurde nun nach Angaben des
       Nebenklage-Vertreters Thomas Walther auf Antrag der Nebenkläger und der
       Staatsanwaltschaft als rechtswidrig bezeichnet.
       
       ## Prozessbeginn musste vom OLG verfügt werden
       
       Die 60. Schwurgerichtskammer entschied, dass Kabischs Versuche, Plywasky
       von der Verhandlung auszuschließen, bei dem Nebenkläger „zwangsläufig der
       Eindruck ergeben“ hätten, das Gericht sei ihm gegenüber nicht
       unvoreingenommen gewesen, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus der
       Begründung. Die Vertretungsrichter bemängelten ferner die „herabwürdigende
       Kritik“ der Richter gegenüber Plywaskys Anwalt, dem Kabisch eine
       „narzisstisch bedingte Dummheit“ unterstellt hatte.
       
       Der Auschwitz-Prozess hatte im März 2016 gegen den Willen des Gerichts
       begonnen, das die Eröffnung des Hauptverfahrens verneint hatte. Erst eine
       Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock zwang die Neubrandenburger
       Richter zu dem Prozess, in dem fortan in den wenigen Verhandlungstagen die
       Gebrechen des Angeklagten im Mittelpunkt standen.
       
       Hubert Z. wird zur Last gelegt, durch seine Tätigkeit als SS-Sanitäter dazu
       beigetragen zu haben, dass die SS-Männer in dem Vernichtungslager
       handlungsfähig waren. Diese waren auch mit dem Einwurf des Giftgases Zyklon
       B in die Gaskammern betraut. Weil im fraglichen Zeitraum 14 Züge mit
       jüdischen Häftlingen in Auschwitz eintrafen, ist Z. wegen Beihilfe zum Mord
       in mindestens 3.681 Fällen angeklagt.
       
       Ob der Prozess nun endlich in Gang kommt, steht dahin. Ein Gutachten vom
       Mai attestiert Z. Verhandlungsunfähigkeit. Sollte ein weiteres Gutachten
       nicht zu einer gegenteiligen Einschätzung kommen, müsste das Verfahren wohl
       eingestellt werden – 54 Jahre, nachdem die DDR-Staatssicherheit erste
       Hinweise auf Z. hatte, diesen aber nicht nachgegangen war.
       
       25 Jun 2017
       
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