# taz.de -- Verzögerungen im Auschwitz-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter
       
       > Seit Jahren tut sich nichts mehr im Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg.
       > Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die
       > Richter gestellt.
       
 (IMG) Bild: Die Gleise nach Auschwitz-Birkenau im Jahr 2017
       
       Schwerin/Neubrandenburg epd | Im Strafverfahren gegen einen ehemaligen
       SS-Sanitäter hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beim Landgericht
       Neubrandenburg einen Befangenheitsantrag gestellt. Er richtet sich gegen
       die Mitglieder der Schwurgerichtskammer und zwei weitere Richter, die im
       Laufe des Prozesses bereits über andere Befangenheitsanträge entschieden
       hatten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin am Montag mit.
       
       Grund für den Befangenheitsantrag sei unter anderem ein Beschluss der
       Schwurgerichtskammer vom 13. Februar. Darin hatten die Richter laut
       Staatsanwaltschaft zum wiederholten Mal die Nebenklageberechtigung eines
       Nebenklägers widerrufen, „obwohl dem bindende Entscheidungen des
       Oberlandesgerichts Rostock entgegenstanden“. Zudem hätten sich die Richter
       in zwei weiteren Beschlüssen aus dem November 2016 „in bedenklicher Weise“
       über einen Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft Schwerin
       geäußert.
       
       In dem Prozess geht es um den 96 Jahre alten Angeklagten Hubert Z., der als
       SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau
       gearbeitet haben soll. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte
       September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die
       SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von
       Deportierten ausführen konnten.
       
       In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an,
       die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen
       Hubert Z. drei bis 15 Jahre Haft.
       
       ## Überlebende nicht als Nebenkläger zugelassen
       
       Die Nebenkläger, Walter Plywaski (87) und William Plywaski (86) aus
       Boulder/USA, hatten mit 14 beziehungsweise 15 Jahren ihre Mutter 1944 in
       der Gaskammer des Vernichtungslagers verloren. Das Neubrandenburger Gericht
       hatte ihnen zweimal die Berechtigung zur Nebenklage abgesprochen. Beide
       Male hatten höhere Instanzen diesen Beschluss widerrufen, zuletzt Anfang
       März 2017. Ende März [1][warfen Auschwitz-Überlebende dem Gericht in einem
       Offenen Brief vor, den Prozess verhindern] oder sabotieren zu wollen. Der
       Offene Brief kann [2][als Online-Petition unterzeichnet werden.]
       
       Die Staatsanwaltschaft sieht die Richter nicht mehr in der Lage,
       Nebenklägern, Nebenklagevertretern und der Staatsanwaltschaft
       unvoreingenommen und sachlich gegenüberzutreten. Zudem habe sich der
       Eindruck verfestigt, dass diejenigen Richter, die über zwei Jahre die
       Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüften, nicht zur Sache verhandeln
       wollten.
       
       Die Nebenklagevertreter hatten am Wochenende wegen der genannten Umstände
       gegen die Richter der Schwurgerichtskammer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
       und Beleidigung erstattet.
       
       10 Apr 2017
       
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