# taz.de -- Kommentar Ende des Auschwitz-Prozesses: Ein deprimierendes Signal
       
       > Der Prozess erinnert an die frühere Kumpanei der Justiz mit Nazi-Tätern.
       > Sein Ende wirkt der Auseinandersetzung mit dem NS entgegen.
       
 (IMG) Bild: Die Auseinandersetzung mit dem NS und der Umgang mit den Überlebenden (im Bild Barbara Doniecka) ist wegweisend für die Zukunft (Archivbild 2015)
       
       Die Einstellung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Auschwitz-Täter
       Hubert Z. ist bitter, aber sie ist notwendig. Wenn ein Angeklagter aus
       [1][Krankheitsgründen] einem Verfahren nicht mehr folgen kann, dann muss
       dieses beendet werden, so schwerwiegend die Vorwürfe gegen ihn auch sein
       mögen.
       
       Doch diese Einsicht ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich hat der
       Neubrandenburger Prozess eindrücklich über quälende Monate hinweg gezeigt,
       wie man ein NS-Verfahren nicht führen darf. Mehr noch: Der Prozess hat an
       die längst vergangen geglaubten Tage der bundesdeutschen Justiz erinnert,
       als mutmaßliche Nazi-Täter mit Langmut und Kumpanei seitens der Richter
       rechnen durften.
       
       Tatsächlich hat das Gericht in Mecklenburg alles nur Erdenkliche
       unternommen, um sich dem Verdacht der [2][Voreingenommenheit] auszusetzen:
       Es hat Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft wie Schuljungen
       behandelt, einen unbequemen Gutachter heruntergeputzt, Anträge auf die
       Zulassung zur Nebenklage von Auschwitz-Überlebenden abgelehnt und zugleich
       dafür gesorgt, dass der Prozess in seinen Anfängen stecken blieb. Dies
       alles geschah mit dem offensichtlichen Ziel, sich des Verfahrens ohne ein
       Urteilsspruch zu entledigen.
       
       Und das Ergebnis? Die Richter sind entfernt worden und gelten inzwischen
       als dienstunfähig. Der greise Angeklagte bleibt ein freier Mann. Viel
       schlimmer ist noch, dass den Überlebenden ein Urteil gegen einen
       mutmaßlichen Peiniger von Auschwitz versagt blieb. Ihnen wurde bedeutet,
       dass sie in Neubrandenburg unerwünscht sind.
       
       Das Ende dieses Verfahrens, so rechtsstaatlich es auch ist, konterkariert
       alle gesellschaftlichen Bemühungen zur Auseinandersetzung mit der jüngeren
       deutschen Geschichte.
       
       Denn es besagt letztlich: Es ist nicht wichtig, ob mehr als 70 Jahre nach
       dem Holocaust die Gerechtigkeit an erster Stelle steht.
       
       1 Sep 2017
       
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