# taz.de -- Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg: Befangenheit des Gerichts abgelehnt
       
       > Dem Richter Klaus Kabisch war vorgeworfen worden, eine Einstellung des
       > Verfahrens voranzutreiben. Er darf so weitermachen.
       
 (IMG) Bild: Kabisch soll den Angeklagten zu Hause besucht haben
       
       Berlin taz |Das Landgericht Neubrandenburg hat sechs Befangenheitsanträge
       der Nebenkläger und der Schweriner Staatsanwaltschaft gegen den
       Vorsitzenden und weitere Richter im Prozess gegen den ehemaligen
       SS-Sanitäter Hubert Zafke abgelehnt. Das erklärte ein Sprecher des
       Landgerichts am Freitag. Dem Vorsitzenden Richter Klaus Kabisch [1][war
       vorgeworfen worden], mit seiner parteiischen Prozessführung eine
       Einstellung des Verfahrens voranzutreiben. Zudem habe er den Angeklagten zu
       Hause besucht und dies anschließend nicht zu Protokoll gegeben.
       
       Die Begründung der Ablehnung ist nicht bekannt. Laut Pressemitteilung
       allerdings sei es bei der Entscheidung nicht maßgeblich, „ob der Abgelehnte
       tatsächlich parteiisch oder voreingenommen ist“. Maßgeblich sei vielmehr,
       „ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage
       Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
       rechtfertigen“.
       
       Die 60. Strafkammer des Landgerichts beruft sich dabei auf den Paragrafen
       27 der Strafprozessordnung, der allerdings lediglich regelt, welche Kammer
       über einen Ablehnungsantrag zu urteilen hat. Der Vertreter der Nebenklage,
       Thomas Walther, kritisierte, dass er von der Ablehnung der
       Befangenheitsanträge aus den Medien erfahren habe.
       
       Das Verfahren gegen Zafke war wegen nicht eingehaltenen Fristen bei der
       Klärung der Befangenheit geplatzt. [2][Es muss nun von vorne beginnen].
       Einen neuen Termin nannte das Landgericht Neubrandenburg nicht.
       
       Zafke wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen vorgeworfen. Der
       heute 96-Jährige Angeklagte war 1944 einige Wochen lang im Konzentrations-
       und Vernichtungslager Auschwitz als SS-Sanitäter eingesetzt gewesen. Die
       Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Dienst den reibungslosen
       Ablauf in der Mordfabrik sichergestellt zu haben.
       
       4 Dec 2016
       
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