# taz.de -- Urteil im Scheinehe-Prozess: Bülent Çiftlik muss ins Gefängnis
       
       > Das Landgericht Hamburg verurteilt den Ex-SPD-Politiker Bülent Çiftlik zu
       > zweieinhalb Jahren Haftstrafe. Der Prozess dauerte über fünf Jahre.
       
 (IMG) Bild: Der frühere SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Bülent Çiftlik muss jetzt ins Gefängnis
       
       HAMBURG taz | Kurzen Prozess haben sie mit ihm nicht gemacht. Über fünf
       Jahre dauerte das Verfahren vor dem Hamburger Landgericht gegen Bülent
       Çiftlik, das allerdings nach einer Unterbrechung ab Oktober 2015 noch
       einmal ganz neu aufgerollt wurde.
       
       Am Montag fand der Mammut-Prozess nun ein Ende: Der Ex-Sprecher der
       Hamburger SPD und spätere Bürgerschaftsabgeordnete wurde von der 6. Großen
       Strafkammer zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt, wobei
       aufgrund der langen Verfahrensdauer ein halbes Jahr als verbüßt gilt.
       
       Nach 66 Verhandlungstagen, an denen 54 ZeugInnen gehört wurden, sprach die
       Kammer unter dem Vorsitz von Richter Heiko Hammann Çiftlik schuldig, einem
       türkischen Freund eine Scheinehe vermittelt zu haben, um dessen Aufenthalt
       zu sichern. Als die Sache aufflog, habe er im folgenden Gerichtsverfahren
       Zeugen zu Falschaussagen überredet und diese sogar mit ihnen einüben
       lassen.
       
       Auch seien auf seine Veranlassung hin oder gar von ihm selbst Mails
       gefälscht und in Umlauf gebracht, aber auch weitere Beweismittel
       manipuliert worden. Durch die „Vertuschung eines Fehlers“, so Richter
       Hammann, habe der Angeklagte versucht, „seinen Freispruch und damit seine
       politischen Karriere- und Lebensziele zu erreichen“. Dabei habe er sich
       immer mehr in ein komplexes Lügenkonstrukt verstrickt, aus dem es für ihn
       schließlich kein Entkommen mehr gab.
       
       Çiftlik sei nicht, wie von der Verteidigung nahegelegt, Opfer der
       Verschwörung zweier Frauen gewesen, die sich aus enttäuschter Liebe rächen
       wollten und ihn deshalb belastet, ihm sogar selbst begangene Straftaten in
       die Schuhe geschoben hätten. „Diese Hypothese lässt sich nur halten, wenn
       man bestimmte Beweismittel nicht würdigt“, sagt Hammann. Staatsanwaltschaft
       und Verteidigung können nun Revision gegen das Urteil einlegen.
       
       20 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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