# taz.de -- Stumpfes Verwaltungshandeln: Nicht behindert genug
       
       > Der Grad der Behinderung ist entscheidend für den Anspruch auf
       > Leistungen. Behördenmitarbeiter prüfen Fälle nur vom Schreibtisch aus und
       > liegen oft falsch.
       
 (IMG) Bild: Körperlich beeinträchtigt und trotzdem zu mobil: Die Behörde entscheidet, wer als schwerbehindert gilt
       
       Hamburg taz | Als schwerbehindert gilt man ab einem Behinderungsgrad von 50
       Prozent. Amidou Sohona hat nur 30 Prozent – dabei ist bei ihm „alles
       kaputt“, wie er sagt. Bei einem Unfall auf einer Baustelle in Madrid im
       Jahr 2008 erlitt er Verletzungen am Rücken und an den Füßen. Seitdem hat er
       Schmerzen: „Gehen tut weh, stehen tut weh, sitzen tut weh“, sagt er. Einen
       normalen Job kann er nicht ausüben, aber die Vergünstigungen, Sonderrechte
       und Hilfen, die schwerbehinderten Menschen zustehen, bekommt er auch nicht.
       Sohona wirft dem zuständigen Versorgungsamt Willkür bei seiner Einstufung
       vor. Dies sei kein Einzelfall, sagen Behindertenorganisationen und
       JuristInnen.
       
       Wer eine Behinderung hat, kann einen Erstantrag auf einen
       Behindertenausweis beim Versorgungsamt stellen. Genaue Angabe zu den
       Erkrankungen und den behandelnden Ärzten sind die Grundlage, auf der die
       SachbearbeiterInnen die Anträge prüfen. Allerdings ist diese Prüfung häufig
       ungenau: Die BehördenmitarbeiterInnen holten zu wenig Gutachten ein,
       sprechen nicht mit den Ärzten und den Betroffenen, prüften lediglich „vom
       Schreibtisch aus“, sagt Sebastian Tenbergen, Fachanwalt für Sozialrecht und
       Mitarbeiter des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.
       „Eine saubere Prüfung findet häufig nicht statt.“
       
       In seiner Kanzlei erreichen Tenbergen viele Mandanten mit ähnlichen
       Anliegen wie dem von Amidou Sohona. Häufig lohne es sich, gerichtlich gegen
       die Entscheidung des Versorgungsamts vorzugehen, sagt er. Die Ursache für
       das Versagen der Behörden sieht er im stumpfen Verwaltungshandeln. Gerade
       Schmerzen, wie Sohona sie hat, seien medizinisch schwer zu beurteilen, so
       der Jurist: „Man kann sie ja nicht beweisen.“
       
       Ein zentrales Problem sieht Tenbergen außerdem darin, dass multiple
       Behinderungen sich in der Berechnung des Behinderungsgrades nicht
       automatisch addieren. Wenn man, wie Sohona, am Rücken und am Fuß verletzt
       ist, zählt nur die stärkere Beeinträchtigung – die schwächere spielt gar
       keine Rolle. Lediglich, wenn beide Beeinträchtigungen sich gegenseitig
       verstärken, werden sie auch beide eingerechnet. Das könnte zum Beispiel der
       Fall sein, bei jemandem, der sowohl Hüft- als auch Beinprobleme hat, und
       die Wechselwirkung dazu führt, dass der/die Betroffene noch schlechter
       laufen kann, als mit nur einer Beschwerde.
       
       ## Job-Chancen für Menschen mit Behinderung sind sehr schlecht
       
       Auch Ilja Seifert, der stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen
       Behindertenverbands in Deutschland, kritisiert diese Regelung deutlich.
       Auch er kann aus Erfahrung bestätigen, dass viele behinderte Menschen den
       Grad ihrer Behinderung als falsch empfinden. Nur: Sohonas Problem würde es
       nicht lösen, wenn er mehr Prozent im Behindertenausweis hätte.
       
       Die „Nachteilsausgleiche“, die schwerbehinderten Menschen zustehen,
       bestehen unter anderem in Steuererleichterungen, einem besseren
       Kündigungsschutz, mehr Urlaub und weniger Mehrarbeit. Aber Soronha findet
       keinen Job – als schwarzer Portugiese mit körperlicher Behinderung hat er
       auf dem deutschen Arbeitsmarkt schlechte Chancen. Würde er als
       schwerbehindert gelten, wären Unternehmen zumindest verpflichtet, ihn zum
       Vorstellungsgespräch einzuladen. So sieht es das Sozialgesetz zur
       Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vor.
       
       Die Chancen von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt seien extrem
       schlecht, sagt Seifert. „Die Personaler können ja hinterher ohne Weiteres
       sagen, der Bewerber entspreche nicht ihren Vorstellungen.“
       
       Trotz des am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Teilhabegesetzes, dass die
       gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen verbessern sollte, habe
       sich die Situation in diesem Punkt nicht verbessert. Was die Aussichten auf
       die Zukunft betrifft, ist er pessimistisch: „Da ist keine gute Lösung in
       Sicht.“ Was eine gute Lösung sein könnte? Er fordert ChefInnen und
       PersonalerInnen auf, mehr Mut zum Einstellen zu zeigen. „Die Menschen
       müssen eine Chance kriegen, zu zeigen, was sie können.“
       
       23 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Diskriminierung
 (DIR) Behinderung
 (DIR) Menschen mit Behinderung
 (DIR) Behörden
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) UN-Behindertenrechtskonvention
 (DIR) Schwerbehinderter
 (DIR) taz-Kümmern-Serie
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Evangelische Kirche
 (DIR) Autismus
 (DIR) Niedersachsen
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Berliner Teilhabegesetz: Ziemlich schwer verständlich
       
       Das Berliner Teilhabegesetz soll das Bundesgesetz umsetzen und die
       Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen stärken. Verbände üben
       Kritik.
       
 (DIR) Schwerbehinderten-Vertretung in Bremen: „Es geht um Empathie“
       
       Derzeit werden neue Vertreter*innen für Mitarbeiter*innen mit
       Schwerbehinderung gewählt. Sie sollen mehr Inklusion in Betrieben
       durchsetzen.
       
 (DIR) Betreuer über Ekel in der Pflege: Schleim, Haftcreme, Magensonde
       
       „Ich könnte das nicht“ ist der Satz, den Pflegende wieder und wieder hören.
       In der Praxis muss jeder mit seinem ganz persönlichen Ekel umgehen.
       
 (DIR) Menschen mit geistiger Behinderung: Was ist schon normal?
       
       Man muss vermittelt bekommen, behindert zu sein, um selbst zu wissen, dass
       man es ist. Ein Einblick in eine betreute Wohneinrichtung.
       
 (DIR) Menschen mit Behinderung: Vom Wahlrecht ausgeschlossen
       
       Menschen mit Betreuung „in allen Angelegenheiten“ dürfen laut
       Bundeswahlgesetz nicht wählen. Wie willkürlich ist diese Regelung?
       
 (DIR) Misshandlungen behinderter Kinder: Opfer der Anstalten
       
       Bis in die 1970er-Jahre wurden behinderte Kinder in der Behindertenhilfe
       misshandelt. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg stellt sich
       den eigenen Verfehlungen
       
 (DIR) Aktivisten mit Behinderungen: Lieber mit Watte werfen
       
       Verständnis oder Aggression – diese Frage stellt sich oft. Aber wie wirken
       behinderte Menschen Diskriminierung am besten entgegen?
       
 (DIR) Bestimmen und Bestimmt werden: Die letzte akzeptierte Diskriminierung
       
       Steven Solbrig hat für die Serie „Sich Selbst Bestimmen“ Menschen mit
       Behinderung fotografiert, die sich für die Aufnahmen selbst inszenierten.
       Ein Porträt.
       
 (DIR) Pädagogin über Ausgrenzung in Kitas: „Es ist wichtig, nicht einzuknicken“
       
       In Kitas kommen Kinder unterschiedlichster Herkunft zusammen. Immer wieder
       erleben schon Kleinkinder dabei auch Diskriminierung und Ausgrenzung.
       
 (DIR) Seid Ra'ad al-Husseins Rede im Wortlaut: „Ich bin zornig“
       
       „Von allen gewählt, fast allen gegenüber kritisch“: Die Brandrede des
       UN-Menschenrechtskommissars Zeid Ra'ad Al Hussein im Wortlaut.