# taz.de -- Verurteilte extremistische Straftäter: Fußfessel jetzt auch nach der Haft
       
       > Ein Bundestagsbeschluss räumt der Polizei zusätzliche
       > Überwachungsmöglichkeiten ein. Bisher bekamen nur Sexualstraftäter
       > nachträglich einen Sender ans Bein.
       
 (IMG) Bild: Gilt demnächst für „potenzielle Terroristen“: aus der Zelle raus, danach Fußfessel an
       
       BERLIN dpa | Zum Schutz vor Terroranschlägen hat der Bundestag die
       Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel noch einmal erweitert.
       Nachdem das Parlament am Donnerstag bereits dem Bundeskriminalamt den
       Einsatz von Fußfesseln bei sogenannten „Gefährdern“ erlaubt hat, räumten
       die Abgeordneten den Sicherheitsbehörden wenige Stunden später zusätzliche
       Überwachungsmöglichkeiten ein. Mit dem am Abend verabschiedeten Gesetz
       können verurteilte extremistische Straftäter nach ihrer Haftentlassung
       ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden.
       
       Anders als bisher darf das Instrument beispielsweise zum Einsatz kommen,
       wenn jemand wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig
       schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst
       wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.
       
       Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und
       Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch
       potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch
       bestimmter Orte abgehalten werden.
       
       Eine elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender, der
       Ortungsdaten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt. Alarm wird
       ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an seine Auflagen hält oder den
       Sender manipuliert.
       
       28 Apr 2017
       
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