# taz.de -- Versuch einer Abschiebung: Über die rote Linie
       
       > Eine schwer traumatisierte Albanerin und ihre Familie aus Bremerhaven
       > sollten abgeschoben werden. Vorläufiges Ende der Aktion: ein
       > Suizidversuch.
       
 (IMG) Bild: Abgeschoben: Eine Familie aus Albanien auf dem Weg ins Flugzeug
       
       BREMEN | taz | Am Dienstag um sechs Uhr früh standen unangekündigt sechs
       Polizisten, Mitarbeiter der Ausländerbehörde und ein Arzt vor der Tür von
       Arjona S.* Der Asylantrag der 45-Jährigen, ihres Mannes und der elf und 17
       Jahre alten Söhne war abgelehnt worden, die Familie sollte nach Albanien
       abgeschoben werden.
       
       Als Arjona begriff, was geschah, nahm sie ein Messer und versuchte, sich
       die Pulsadern und ihren Bauch aufzuschneiden. Sie hielt das Messer so fest
       umklammert, dass ein Finger zerschnitten wurde, als ein Polizist es ihr
       entriss. All das geschah vor den Augen ihrer Kinder.
       
       Sabine V.*, eine Freundin von Arjonas 19-jähriger Tochter, die als
       Auszubildende vorerst in Deutschland „geduldet“ ist, berichtet, dass Arjona
       mittlerweile in eine psychiatrische Klinik verlegt wurde. „Sie leidet unter
       PTBS, also einer posttraumatischen Belastungsstörung“, sagt V. Mehrmals
       habe Arjona bereits versucht, sich zu töten.
       
       Das sei aktenkundig – auch beim Gesundheitsamt, das für ein Gutachten über
       die „Reisefähigkeit“ Arjonas dann auch einen Amtsarzt beauftragte. In
       seiner Stellungnahme habe der festgestellt, dass sie suizidgefährdet sei,
       „aber darauf, ob sie reisefähig ist, hat er sich nicht festgelegt und damit
       der Ausländerbehörde die Entscheidung überlassen.“
       
       Und die lautete: Mit Begleitung eines Arztes und unter Sicherstellung der
       „Inempfangnahme“ durch einen Arzt in Albanien sei Arjona reisefähig.
       „Blanker Hohn“, sagt V. „Sie ist den Gegebenheiten des Landes ausgeliefert
       – daran ändert kein Arzt am Flughafen etwas.“
       
       Der Bremerhavener Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge ist über den Fall
       entsetzt: „Die Ausländerbehörde hat eine rote Linie überschritten – eine
       blutige“ schreibt er in einer Stellungnahme. Der Arbeitskreis fordert
       dienstrechtliche Konsequenzen bei Gesundheits- und Ausländeramt. Aus Sicht
       der Behörde ist hier freilich nichts falsch gelaufen: Die Familie habe sich
       bereit erklärt, freiwillig auszureisen, sagt Magistratssprecher Volker
       Heigenmooser, aber wiederholt Termine bei der Rückkehrberatung der AWO
       nicht wahrgenommen. „Deswegen sollte die Abschiebung erfolgen.“ Darüber
       hinaus habe das Gesundheitsamt die Ausländerbehörde durchaus auf die
       Suizidgefahr von Arjona S. aufmerksam gemacht, „deswegen sollte sie ja auch
       ein Arzt begleiten“.
       
       Nach dem Asylpaket II gelten als Abschiebehindernis nur noch
       „lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die
       Abschiebung wesentlich verschlechtern würden“. Damit sind körperliche,
       nicht aber psychische Erkrankungen gemeint – auch nicht PTBS.
       
       Laut Gesetzgeber handelt es sich dabei nicht „regelmäßig“ um eine
       schwerwiegende Erkrankung. Somit soll ein Abschiebehindernis nur dann
       gegeben sein, wenn bei PTBS „die Abschiebung (…) zu einer wesentlichen
       Gesundheitsgefährdung bis hin zu einer Selbstgefährdung“ führt. Dass das
       bei Arjona S. der Fall ist, hat ihr bis Dienstag früh offenbar niemand
       geglaubt.
       
       * Namen geändert
       
       31 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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