# taz.de -- Roma-Abschiebung in Bremen ausgesetzt.: Duldung bis der Winter kommt
       
       > Serbische Roma-Familie darf vorerst bleiben: Innenressort vertagt
       > geplante Abschiebung wegen Zweifeln an ihrer Ausreisepflicht.
       
 (IMG) Bild: Proteste gegen Abschiebung von Roma-Familien gibt es seit Jahren.
       
       BREMEN taz |Die Roma-Familie, gegen deren „freiwillige Ausreise“ vorige
       Woche Schüler und Lehrer der Gesamtschule Mitte beim Innensenator
       protestiert hatten, darf vorerst in Bremen bleiben.
       
       Wie man im Innenressort betont, sei die Entscheidung schon vor der
       Postkartenübergabe am vergangenen Donnerstag erfolgt. Auf über 500
       Postkarten hatten die Schüler der Gesamtschule Mitte notiert, warum sie
       nicht wollen, dass ihre Mitschülerin abgeschoben wird. Die Familie aus
       Serbien, die zwischenzeitlich offenbar untergetaucht war, darf nun für vier
       weitere Monate in Bremen bleiben.
       
       Der Grund für die jetzige Entscheidung: Es gibt eine ältere und offenbar
       behinderte Tochter, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bis
       die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
       vorliegt, wird die Abschiebung ausgesetzt.
       
       Von der Existenz der behinderten Tochter habe die Ausländerbehörde erst
       Anfang September durch den Rechtsanwalt der Familie erfahren, so
       Innenressortsprecherin Rose Gerdt-Schiffler. Nun muss die Familie die
       Verwandtschaft nachweisen. Eine Geburtsurkunde liegt inzwischen vor, muss
       aber noch übersetzt werden.
       
       Die 20-jährige Tochter war erst nach ihrer Familie nach Deutschland
       gekommen. „Da Familien mit minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen
       Angehörigen in Bremen nicht auseinandergerissen werden, nur weil ihre
       Verfahren unterschiedlich lange beim Bamf dauern, hatte die
       Ausländerbehörde entschieden, der Familie noch eine viermonatige Duldung
       auszusprechen“, sagt Gerdt-Schiffler. Das gebe dem Rechtsanwalt der Familie
       außerdem die Zeit, ein Attest für die Mutter beizubringen – diese hatte
       angegeben, psychisch erkrankt zu sein.
       
       Hier soll nun die Reisefähigkeit geprüft werden. Sollte das Asylverfahren
       der behinderten Tochter ergeben, dass „eine Behandlungsmöglichkeit in
       Serbien nicht gegeben und sie auf die Unterstützung ihrer Familie
       angewiesen ist“, wie Gerdt-Schiffler erklärt, dann könnte die Familie in
       Bremen bleiben. Dies gelte im Übrigen auch, wenn die Mutter durch ein
       ärztliches Attest als nicht reisefähig eingestuft würde.
       
       Das allerdings erscheint in Anbetracht eines anderen Falles als wenig
       wahrscheinlich: Eine in der vergangenen Woche abgeschobene Roma-Familie
       hatte zuvor noch versucht, eine Reiseunfähigkeit der Mutter geltend zu
       machen – ohne Erfolg. Trotz eines stationären Aufenthaltes in der
       Psychiatrie aufgrund eines Suizidversuches wurde die Mutter als reisefähig
       eingestuft, die Familie wurde in den Flieger nach Belgrad gesetzt.
       
       Im aktuellen Fall gilt jetzt: Falls das Bamf den Asylantrag der behinderten
       Tochter ablehnt und auch die Mutter als reisefähig gilt, müsste die Familie
       Ende Januar 2017 endgültig ausreisen.
       
       Der noch im Jahr 2013 von vielen Bundesländern praktizierte
       Winter-Abschiebestopp gilt in Bremen schon lange nicht mehr: Bereits im
       vergangenen Winter gab es keine besonderen Regelungen zum Schutz der
       Betroffenen vor besonders kalter Witterung in den Herkunftsländern. Als
       letzte Bundesländer hatten 2014 Thüringen und Schleswig-Holstein auf
       Abschiebungen in der kalten Jahreszeit verzichtet. Seit Beginn der
       Flüchtlingskrise wird darauf jedoch keine Rücksicht mehr genommen.
       
       „Jedoch werden“, heißt es aus dem Ressort, „diese Umstände bei der Prüfung
       der Abschiebung in einer Gesamtschau der Situation der Ausreisepflichtigen
       berücksichtigt.“ Das gilt eigentlich ohnehin – und das auch schon im
       vergangenen Jahr.
       
       27 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karolina Meyer-Schilf
       
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