# taz.de -- Kommentar Hatespeech auf Facebook: Maas macht Dampf
       
       > Online-Netzwerke tun zu wenig, um Strafbares schnell zu entfernen. Der
       > Bußgeld-Vorschlag des Justizministers präzisiert, was „unverzüglich“
       > heißt.
       
 (IMG) Bild: Oft wissen Opfer gar nicht, wer sie verleumdet. Hauptübeltäter ist ja nicht Facebook
       
       Im Internet hat der Hass eine neue Dimension. Er erreicht mehr Menschen als
       früher, er kann leichter verbreitet werden und er bleibt dauerhaft
       auffindbar. Soziale Netzwerke wie Facebook engagieren sich bisher viel zu
       wenig, um Strafbares schnell von ihren Plattformen zu entfernen. Wer
       entsprechende Inhalte bei Facebook meldet, bekommt meist nur die Nachricht,
       sie widersprächen nicht den „Gemeinschafts-Standards“ – ohne weitere
       Begründung.
       
       Nach langem Zögern startet Justizminister Heiko Maas (SPD) nun doch noch
       eine Initiative, um Facebook, Twitter und Co. Dampf zu machen. [1][Sein
       Vorschlag] enthält keine revolutionären Neuigkeiten. Schon bisher muss
       Facebook rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ löschen oder sperren, nachdem
       es Kenntnis davon erhält. Das ist seit Jahren im Telemediengesetz geregelt.
       Im Entwurf zu Maas' „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in
       sozialen Netzwerken“ (NetzDG) wird nun vor allem präzisiert, was
       „unverzüglich“ heißt: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen binnen 24
       Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen.
       
       Bisher können Betroffene, die in einem Netzwerk beleidigt oder verleumdet
       wurden, zivilrechtlich die Löschung der Hass-Nachricht verlangen. Falls das
       Netzwerk nicht reagiert, kann der Betroffene auch Schadensersatz einklagen.
       Nun sollen noch staatliche Bußgelder hinzukommen: Wenn das
       Beschwerdemanagement des Netzwerks nicht richtig funktioniert, müsste es
       künftig bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
       
       Dass auch der Staat aktiv werden kann, ist sinnvoll, da bei einigen
       Hassdelikten wie Volksverhetzung einzelne Personen nicht klageberechtigt
       sind. Soweit es aber private Betroffene gibt, hätte Maas ihnen einen
       Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke geben sollen. Denn oft wissen die
       Opfer gar nicht, wer sie verleumdet hat und gegen wen sie juristisch
       vorgehen können. Der Hauptübeltäter ist ja nicht Facebook. Schade, dass
       Maas das vergessen hat.
       
       Sinnvoll ist wiederum, dass ein Netzwerk künftig auch Kopien eines
       strafbaren Inhalts löschen und jedes neue Hochladen solcher Dateien
       verhindern muss. Genau das wollte der Geflüchtete, der neulich beim
       Landgericht Würzburg gegen Facebook klagte, erreichen. Das Photo seines
       Selfies mit der Kanzlerin wurde x-fach im Netz geteilt und mit allerlei
       Straftaten in Verbindung gebracht, die ihm angedichtet wurden. Was das
       Landgericht Würzburg ihm im Eilverfahren verweigerte, soll jetzt das neue
       Gesetz bringen.
       
       Kritiker warnen, dass Facebook, Twitter und die anderen privaten Netzwerke
       nun als Richter agieren müssen. Doch das ist nicht neu: Dienstanbieter
       müssen schon heute rechtswidrige Inhalte löschen. Die derzeitige Praxis
       zeigt aber, dass sie schon aus Geschäftsinteresse kontroverse Inhalte nicht
       voreilig löschen. Gegen leichtfertige Löschung von Postings seitens der
       Netzwerke hilft auch, dass das geplante Gesetz eine Benachrichtigung des
       angeschwärzten Urhebers vorsieht. Wenn er seine Äußerung für legal hält,
       kann er klagen. Die Letztentscheidung liegt also immer noch bei den
       Gerichten. Der benachrichtigte Urheber kann den Fall aber auch einfach
       publik machen. Dann stünde Facebook als Zensor am Pranger – was dem
       Netzwerk sicher auch nicht schmeckt.
       
       All dies dürfte vorauseilende Überreaktionen verhindern. Im Interesse der
       Opfer von Netz-Hass kann und sollte Maas‘ Ansatz also durchaus ausprobiert
       werden.
       
       15 Mar 2017
       
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