# taz.de -- Bundestag beschließt NetzDG: Grünes Licht für Facebook-Gesetz
       
       > Kontrollieren und Löschen: Nach langen Verhandlungen und trotz Kritik ist
       > das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Der Bundesjustizminister am Freitag im Bundestag
       
       Berlin epd | Das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den
       sozialen Netzwerken hat als eines der letzten Vorhaben der Großen Koalition
       am Freitag den Bundestag passiert. Das Parlament stimmte auf seiner letzten
       Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von Union und SPD gegen die
       Linke und bei Enthaltung der Grünen für das sogenannte
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Bundesrat wird sich
       voraussichtlich am 7. Juli abschließend damit befassen. Da es nicht der
       Zustimmung des Länderkammer bedarf, kann es danach in Kraft treten.
       
       Das Gesetz verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie
       Facebook, Twitter und Youtube, von Nutzern gemeldete Beiträge mit
       offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die
       Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten.
       Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro. Eine
       freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle
       behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht
       veröffentlichen und Verantwortliche benennen.
       
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb zuvor im Bundestag für das
       Vorhaben. Das Gesetz sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern
       seine Voraussetzung, sagte Maas.
       
       Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingereicht, in dem sie unter
       anderem mehr Kontrolle über sogenannte Social Bots forderten. Dabei handelt
       es sich um Computerprogramme, die eine menschliche Identität und
       Kommunikation vortäuschen, um Meinung zu beeinflussen. Der Antrag wurde
       abgelehnt.
       
       Kritik am NetzDG kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie
       „Reporter ohne Grenzen“ und vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen
       (UN) für die Meinungsfreiheit, David Kaye. Sie sehen durch die Regelung
       eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Facebook selbst sieht
       das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission
       allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch.
       
       30 Jun 2017
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Social Media
 (DIR) Hate Speech
 (DIR) Heiko Maas
 (DIR) Schwerpunkt Meta
 (DIR) Heiko Maas
 (DIR) Heiko Maas
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Fake News
 (DIR) Heiko Maas
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Facebooks Umgang mit Fake News: Grundlos gelöscht – und dann?
       
       Selbst die Union fordert einen Anspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht
       gelöschter Äußerungen auf Facebook. Das Justizministerium schweigt.
       
 (DIR) SPD-Politiker über Facebook-Gesetz: „Legale Posts wiederherstellen“
       
       SPD-Politiker Fechner kündigt Rechtsansprüche gegen soziale Netzwerke für
       Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am NetzDG.
       
 (DIR) Rechtswidrige Inhalte bei Facebook: Selbstkontrolle scheint besser
       
       Nächste Woche soll das umstrittene „Facebook-Gesetz“ beschlossen werden.
       Womöglich aber in einer stark entschärften Version.
       
 (DIR) Gesetz gegen Hate Speech im Netz: Ein Minister macht sich Feinde
       
       Facebook, Journalisten und Netzaktivisten vereinen sich zum Widerstand
       gegen Heiko Maas. Dem könnte diese Melange zum Verhängnis werden.
       
 (DIR) „Fake News“ und Bundestagswahlkampf: Löschen, auflisten, checken
       
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz, „East StratCom“, „Faktenfinder“, „ZDFcheck“:
       Politik und Medien sind im Anti-Fake-News-Rausch.
       
 (DIR) Kommentar Hatespeech auf Facebook: Maas macht Dampf
       
       Online-Netzwerke tun zu wenig, um Strafbares schnell zu entfernen. Der
       Bußgeld-Vorschlag des Justizministers präzisiert, was „unverzüglich“ heißt.