# taz.de -- Fake News, Social Bots, Hate: Was ist das eigentlich?
       
       > Überall ist von Fake News die Rede, Social Bots sind auf Twitter
       > unterwegs, dort tümmeln sich auch Hater. What? Eine kleine Sachkunde.
       
 (IMG) Bild: Kommunikation im Netz läuft anders als offline
       
       FAKE NEWS 
       
       Was ist das? 
       
       Fake News sind bewusst verbreitete Falschmeldungen – wobei der Begriff
       bekanntlich immer mehr verschwimmt. Je nachdem, welche Definition verwendet
       wird, fallen auch Gerüchte, satirische Meldungen und Hoaxes darunter. Und
       Trump klebt das Etikett auf jede Berichterstattung, die ihm nicht gefällt.
       Sicher ist: Schon lange vor dem Internet erfanden Menschen und Medien
       Lügen. Über die sozialen Netzwerke können sie aber heute eine hohe
       Verbreitung finden: Manche Falschmeldungen hatten in den letzten Wochen des
       US-Wahlkampfs höhere Klickzahlen als seriöse Nachrichten.
       
       Ist das erlaubt? 
       
       Artikel 5 des Grundgesetzes gesteht zunächst einmal jedem Menschen das
       Recht zu, sich frei zu äußern – auch Lügen sind erlaubt, solange sie nicht
       gegen ein anderes Gesetz verstoßen. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen
       kann der Betroffene klagen. Wenn es keine direkt Betroffenen gibt, etwa
       wenn eine Meldung Geflüchtete als kriminell diffamiert, kann man nichts
       machen. Außer es liegt ein Straftatbestand wie Volksverhetzung vor.
       
       Das fordert die Politik 
       
       Die Union fordert eine [1][Gegendarstellungspflicht] in sozialen
       Netzwerken. Die [2][Grünen fordern], die sozialen Netzwerke stärker zur
       Verantwortung zu ziehen und geltendes Recht besser umzusetzen. Unternehmen
       sollen regelmäßig berichten müssen, wie sie gegen Falschmeldungen agieren.
       Bußgelder oder Gewinnabschöpfungen sollen bei Nachlässigkeit als Sanktionen
       dienen. Die Linke schlägt einen Social-Media-Rat vor, der Facebook und Co.
       als unabhängiges Gremium kontrolliert.
       
       Das ist problematisch 
       
       Medien kontrollieren zu wollen ist an sich problematisch. Bei
       redaktionellen Medien wie Zeitungen und Fernsehsendern sollen der Presse-
       und der Rundfunkrat bestimmte Standards gewährleisten. Die sozialen
       Netzwerke kontrolliert derzeit niemand, obwohl auch über sie Nachrichten
       verbreitet werden – teils von redaktionellen Medien, teils nicht. Damit
       haben die Netzwerke ziemlich viel Macht über die Verbreitung von
       Information. Diese Macht an eine Kontrollinstanz zu übergeben ist aber
       genauso fragwürdig.
       
       Das könnte noch helfen 
       
       Es gibt Browser-Erweiterungen, die Fake News kenntlich machen sollen. Die
       Initiative [3][Hoaxmap.org] dokumentiert und entlarvt Falschmeldungen.
       Langfristig können Kinder in den Schulen dafür sensibilisiert werden,
       Netzquellen kritisch zu betrachten.
       
       SOCIAL BOTS 
       
       Was ist das? 
       
       Meist ist mit Social Bot diese Definition gemeint: ein Programm, das in
       sozialen Netzwerken versucht, eine menschliche Identität vorzutäuschen.
       Manche können nur simple Antworten auf bestimmte Hashtags geben oder Tweets
       zu einem bestimmten Thema weiterverbreiten. Solche primitiven Bots sind
       nicht schwer zu programmieren, und wer sich die Mühe nicht selber machen
       will, kann auch ganze Armeen dieser Programme im Internet mieten oder
       kaufen. Komplexere Bots können auch Inhalte analysieren und Unterhaltungen
       führen.
       
       Ist das erlaubt? 
       
       Social Bots sind nach deutschem Recht legal. Soziale Netzwerke können die
       Verwendung der Bots in ihren AGBs einschränken oder verbieten. Sobald ein
       Social Bot etwas Verbotenes tut, also zum Beispiel die Privatsphäre eines
       Menschen verletzt oder zu Gewalt aufruft, kann rechtlich dagegen
       vorgegangen werden – wenn man denn weiß, wen man belangen soll. Diejenigen,
       die den Bot programmiert haben, sind selten auffindbar. Ob die
       Netzbetreiber mitverantwortlich sind, ist rechtlich noch umstritten.
       
       Das fordert die Politik 
       
       Die Grünen und die SPD fordern eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für
       Bots. Die Linke und die FDP haben sich für ein Abkommen unter den Parteien
       ausgesprochen, das die Verwendung von Social Bots ausschließt.
       
       Das ist problematisch 
       
       Der Begriff „Bot“ ist vielseitig und kann in einer breiten Definition alle
       möglichen, auch sinnvollen Programme beinhalten. Für ein Verbot müsste erst
       einmal definiert werden, was genau gemeint ist. Eine Kennzeichnungspflicht
       hält die Kommunikationswissenschaftlerin Katharina Kleinen-von Königslöw
       für eine sinnvolle Maßnahme: „Das wird das Problem zwar nicht aus der Welt
       schaffen, aber alles, was die Menschen sensibilisiert und dazu anregt,
       Quellen zu hinterfragen, kann die Situation verbessern.“
       
       Das könnte noch helfen 
       
       Die Initiative [4][Botswatch] analysiert den Einsatz von Bots bei
       bestimmten politischen Ereignissen. Auf der Webseite „[5][Bot or Not]“ der
       Indiana University können Nutzer Bot-verdächtige Twitterprofile prüfen
       lassen.
       
       HATE 
       
       Was ist das? 
       
       Hass im Netz ist nichts anderes als Hass im Rest der Welt. Die hohe
       Reichweite und die Anonymität im Web bereiten allerdings den idealen
       Nährboden für Hetze, Verleumdungen und Beleidigungen. Als Überbegriff ist
       auch oft von „Hatespeech“ die Rede. Die Verbreiter von Hass im Netz
       bezeichnet man manchmal als „Trolle“. Viele Menschen sind im Internet nicht
       mit ihrem echten Namen unterwegs oder geben ihn beim Kommentieren nicht an.
       Auch Bots können Hasskommentare verbreiten.
       
       Ist das erlaubt? 
       
       Wie in der Welt jenseits des Webs auch, kann man Menschen bei Beleidigung,
       Verleumdung oder übler Nachrede anzeigen. Das ist jedoch aufwändig, und die
       Aufklärungsrate ist niedrig, sodass viele Verstöße gar nicht erst gemeldet
       werden.
       
       Das fordert die Politik 
       
       Heiko Maas’ Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke
       Strafen zahlen müssen, wenn sie gesetzeswidrige Beiträge nicht schnell
       löschen. Die Grünen fordern, [6][„offensichtliche Verleumdungen und üble
       Nachrede“] binnen 24 Stunden zu prüfen und zu löschen. Der
       Social-Media-Rat, den die Linken vorschlagen, soll als unabhängiges Gremium
       auch die Löschung von Gewaltaufrufen in den Netzwerken überwachen.
       
       Das ist problematisch 
       
       [7][ExpertInnen befürchten], dass unerreichbare Forderungen die Netzwerke
       zur Zensur motivieren könnten. „Solche Strafen hätten einfach nur die
       komplette Überforderung der Unternehmen als Folge“, sagt die
       Kommunikationswissenschaftlerin Kleinen-von Königslöw. Um Strafen zu
       umgehen, würden die Netzwerke womöglich große Zahlen von Beiträgen
       ungeprüft löschen – und damit die Meinungs- und Pressefreiheit
       einschränken. Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias
       Spielkamp, fordert, das Löschen von Inhalten überhaupt nicht mehr den
       Netzwerken zu überlassen, sondern nur noch unabhängigen Gerichten.
       
       Das könnte noch helfen 
       
       Viele Medien lassen auf ihren Webseiten Kommentare nur noch unter
       bestimmten Artikeln und in moderierten Foren zu. Auch auf Facebook könnte
       es eine sinnvolle Option sein, Kommentare unter manchen Beiträgen
       auszuschalten. Das fordert zum Beispiel die Social-Media-Koordinatorin der
       „Tagesschau“, [8][Anna-Mareike Krause]. Die Initiative [9][schau-hin.info]
       bietet Informationen und Beratung für Eltern und Kinder.
       
       17 Apr 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/bundestagswahl-2017-fake-news-populismus-us-wahl
 (DIR) [2] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Fraktionsbeschluss_Verantwortung_im_Netz_Weimar17.pdf
 (DIR) [3] http://hoaxmap.org/
 (DIR) [4] http://botswatch.de/
 (DIR) [5] https://truthy.indiana.edu/botornot/
 (DIR) [6] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Fraktionsbeschluss_Verantwortung_im_Netz_Weimar17.pdf
 (DIR) [7] http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-gegen-hasskommentare-scharf-46780030.html
 (DIR) [8] http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/faszination-wissen/kommentare-hass-hetze-facebook-twitter-100.html
 (DIR) [9] https://www.schau-hin.info/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marie Kilg
       
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