# taz.de -- Widerstand gegen Trump: Hawaii geht gegen Einreiseverbot vor
       
       > Mit einer einstweiligen Verfügung will sich der US-Bundesstaat Hawaii
       > gegen Trumps Einreiseverbot für Bürger aus einigen muslimischen Staaten
       > stellen.
       
 (IMG) Bild: Hawaii wehrt sich gegen die von Trump verordnete stärkere Überwachung der Einreise
       
       San Francisco rtr | Der US-Bundesstaat Hawaii geht gegen das neue
       Einreiseverbot von Präsident Donald Trump juristisch vor. Am Mittwoch werde
       man eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret beantragen, sagte Neal
       Katyal, einer der Anwälte Hawaiis, dem TV-Sender CNN am Dienstag. Der neue
       Erlass betreffe zwar nicht so viele Menschen wie der ursprüngliche. Aber
       auch das neue Einreiseverbot weise verfassungsrechtliche und gesetzliche
       Mängel auf.
       
       Trump hatte am Montag einen neuen Anlauf unternommen, Bürgern aus mehreren
       muslimischen Staaten die Einreise in die USA zu verwehren. Der Republikaner
       unterzeichnete eine überarbeitete Version eines Erlasses, der zu massiver
       Kritik im In- und Ausland und mehr als 20 Klagen geführt hatte. Unter
       anderem ist nun der Irak nicht mehr unter den betroffenen Staaten. Auch
       sind diverse Ausnahmen möglich. Das Verbot soll ab dem 16. März für 90 Tage
       gelten.
       
       Gegen den ursprünglichen Erlass hatten unter anderem mehrere Bundesstaaten
       geklagt. Washington an der Westküste erwirkte dabei vor einem Bundesgericht
       die Aussetzung des Dekrets als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der
       Justizminister von Washington, Bob Ferguson, kündigte am Montag eine
       Überprüfung der neuen Version an. Trump hatte ursprünglich angekündigt, den
       ersten Erlass vor Gericht bis zum Supreme Court zu verteidigen. Später
       entschied er sich jedoch, eine neue Version anzufertigen.
       
       Nach Ansicht von Rechtsexperten dürfte das neue Einreiseverbot erheblich
       schwieriger vor Gericht erfolgreich anzufechten sein: Der Erlass betreffe
       diesmal nicht Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigungen oder Menschen, denen
       bereits ein Visum erteilt worden sei. Außerdem seien Ausnahmen möglich,
       etwa unter bestimmten Bedingungen für Geschäftsreisende oder Diplomaten.
       
       8 Mar 2017
       
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