# taz.de -- Deutsche Wahlkampfauftritte im Ausland: Die Regierung muss neutral sein
       
       > Türkische Minister wollen unter anderem in Deutschland für Wählerstimmen
       > werben. Wie ist die rechtliche Lage im umgekehrten Fall?
       
 (IMG) Bild: Interviews darf Sigmar Gabriel als Außenminister geben, wie hier in Litauen. Wahlkampfreden gehen nur als SPD-Mitglied
       
       Freiburg taz | Gesetzlich sind Wahlkampfauftritte deutscher Minister im
       Ausland weder verboten noch erlaubt. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt
       es dazu keine Regelungen. Das dürfte daran liegen, dass Deutschland kein
       Auswanderungsland ist und sich Auslandsdeutsche auf viele Länder verteilen,
       Auslandswahlkämpfe lohnten kaum.
       
       Außerdem würden deutsche Minister im Ausland keinen Wahlkampf als
       Regierungsmitglieder machen, sondern nur als Parteivertreter: Das
       Bundesverfassungsgericht achtet streng auf die Trennung von staatlichem Amt
       und Parteifunktion.So muss die Regierung im Wahlkampf neutral sein, sie
       darf keine Werbung für die Parteien machen, die gerade die
       Regierungskoalition stellen. Minister dürfen bei Wahlaufrufen nicht einmal
       das Briefpapier ihres Ministeriums benutzen.
       
       Etwas irritierend wirkt insofern eine Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts von Anfang März. Karlsruhe hatte festgestellt,
       dass türkische Minister nicht als Privatpersonen nach Deutschland
       einreisen, sondern als Vertreter des türkischen Staates. Sie können sich
       daher nicht auf Grundrechte berufen, sondern benötigen die Erlaubnis der
       Bundesregierung.
       
       Warum aber verbietet das Verfassungsgericht, dass deutsche Minister im
       Wahlkampf als Staatsvertreter auftreten, während es zugleich wahlkämpfende
       türkische Minister ohne weitere Begründung als Staatsvertreter einstuft?
       
       Vermutlich haben die türkischen Minister dem Bundesverfassungsgericht keine
       Wahl gelassen. Wer mit der Regierungsmaschine anreist, sich am Flughafen
       nicht in die Schlange stellt und in Deutschland mit Eskorte begleiten
       lässt, tritt wie ein Staatsvertreter auf und nicht wie ein Parteipolitiker.
       Ob die Minister nach türkischem Recht überhaupt in Deutschland Wahlkampf
       machen durften, musste das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden.
       
       20 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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