# taz.de -- Gesetz für Infrastruktur-Gesellschaft: DGB warnt vor privaten Straßen
       
       > Die Gewerkschaft drängt auf Änderungen am Gesetzentwurf. Sonst drohten
       > teure ÖPP-Projekte und ein Verlust politischer Kontrolle.
       
 (IMG) Bild: Die Autobahn: Hier können bald Private mitkassieren
       
       Berlin taz | Im Streit um die künftige Zuständigkeit für die deutschen
       Autobahnen erhöht der Deutsche Gewerkschaftsbund den Druck auf die Politik.
       In einem Beschluss vom Dienstag fordert der DGB-Vorstand ausdrücklich, im
       laufenden Gesetzgebungsverfahren jede Form der Privatisierung
       auszuschließen. Unter [1][www.dgb.de/unsere-autobahn] kann die Forderung
       unterstützt werden.
       
       Die geplanten Änderungen bei der Autobahn-Verwaltung sind Teil der
       Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Das
       umfangreiche Gesetzespaket, das auch mehrere Grundgesetzänderungen
       beinhaltet, wurde Mitte Februar in den Bundestag eingebracht; eine
       Entscheidung ist für Ende Mai geplant. Die Verantwortung für die Autobahnen
       und einzelne Fernstraßen soll dabei in eine neue Infrastrukturgesellschaft
       übertragen werden.
       
       Eine direkte Privatisierung dieser Gesellschaft schließt das Gesetz zwar
       aus, doch „mittelbare Privatisierungen“ seien möglich, warnte
       DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch. Dazu gehören etwa
       Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), bei denen private Konsortien ein
       Autobahn-Teilstück finanzieren und bauen und im Gegenzug über Jahrzehnte
       die dort anfallende Maut oder öffentliche Gelder erhalten – was laut
       Bundesrechnungshof in den meisten Fällen erheblich teurer ist als Bau und
       Betrieb durch den Staat.
       
       „ÖPP ist Betrug am Steuerzahler und an unseren Kindern“, sagte Frank
       Hollweg von der Verdi-Bundesfachgruppe Straßenbau. Auch der DGB-Vorstand
       positioniert sich gegen jede Form von ÖPP-Projekten. Sowohl für einzelne
       Strecken als auch für ganze Netze müssten sie gesetzlich „ausgeschlossen
       werden“, heißt es im Beschluss.
       
       Die neue Infrastrukturgesellschaft würden die Gewerkschaften am liebsten
       ganz verhindern. Weil das kaum realistisch erscheint, drängen sie nun
       darauf, dass diese nicht wie derzeit geplant als GmbH gegründet wird,
       sondern als Anstalt öffentlichen Rechts. Damit lasse sich am besten
       sicherstellen, dass „der Bundestag weitreichenden Einfluss auf die
       Gesellschaft hat“, sagte DGB-Vorstand Körzell.
       
       Diese Forderungen werden auch von weiten Teilen der SPD geteilt. Nicht nur
       die parlamentarische Linke hatte sich klar für ein ÖPP-Verbot und eine
       Anstalt öffentlichen Rechts ausgesprochen; auch Johannes Kahrs vom
       konservativen Seeheimer Kreis hatte bei der ersten Lesung im Bundestag
       erklärt, er halte „eine Anstalt des öffentlichen Rechts für die richtige
       Rechtsform“, und gewarnt, es dürfe nicht „über die Hintertür eine
       Privatisierung der Bundesautobahnen stattfinden“.
       
       Trotzdem hat die Bundesregierung, an der die SPD ja ebenfalls beteiligt
       ist, sämtliche Änderungsvorschläge des Bundesrats zum geplanten
       Gesetzespaket zurückgewiesen; dazu gehörte auch, ÖPP-Projekte nur unter
       bestimmten Bedingungen zu erlauben. Wie sich die SPD verhält, wenn die
       Union auch im Bundestag Änderungen am Gesetz ablehnt, ist offen. Denn weil
       viele Länder am anderen Teil des Pakets – der Neuregelung des
       Finanzausgleichs – sehr interessiert sind, dürfte es auch keine Option
       sein, das Projekt komplett scheitern zu lassen.
       
       3 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.dgb.de/unsere-autobahn
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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