# taz.de -- Abschiebehaft und der Fall Anis Amri: Das Problem liegt woanders
       
       > Nicht die Rechtslage zur Abschiebehaft ist ursächlich dafür, dass der
       > Attentäter in Freiheit blieb. Seine Gefährlichkeit wurde falsch
       > eingeschätzt.
       
 (IMG) Bild: Blumen und Kerzen für die Opfer des Anschlags vor der Berliner Gedächtniskirche
       
       Freiburg taz | Warum wurde Anis Amri, der Attentäter vom Berliner
       Breitscheidplatz, nicht in Abschiebehaft genommen? Politisch liegt die
       Frage auch deshalb auf Wiedervorlage, weil im Mai in Nordrhein-Westfalen
       gewählt wird. Und ausländerrechtlich waren die Behörden dort für Amri
       zuständig. Vor allem Innenminister Ralf Jäger (SPD) steht unter Druck. Er
       beteuert, man sei im Fall Amri „bis an die Grenzen des Rechtsstaats“
       gegangen. Doch es wachsen die Zweifel, ob die NRW-Behörden ihre rechtlichen
       Möglichkeiten wirklich genutzt haben.
       
       Die Abschiebehaft ist laut Gesetz auch über sechs Monate möglich, wenn der
       Ausreisepflichtige seine Abschiebung „verhindert“. Eine Verhinderung liegt
       vor, so der BGH, wenn der Ausländer nicht an der Beschaffung von
       Ersatzpapieren mitwirkt. Es genügt zum Beispiel, dass er – wie Amri –
       falsche Angaben zu seiner Identität macht. Amri hätte Ende Juli also
       durchaus in Abschiebehaft genommen werden können.
       
       Zugunsten der NRW-Behörden ist aber festzuhalten, dass dies nicht die Regel
       ist. So leben zum Beispiel in Sachsen rund 800 ausreisepflichtige
       abgelehnte tunesische Asylbewerber – und kein Einziger von ihnen sitzt in
       Abschiebehaft.
       
       [1][Bundesinnenminister de Maizière schlug Anfang Januar eine Änderung der
       Regeln zur Abschiebehaft vor]. Diese solle künftig auch dann verhängt
       werden können, wenn die Beschaffung von Ersatzpapieren in den Heimatländern
       voraussichtlich länger als drei Monate dauert.
       
       Tatsächlich lag das Problem ganz woanders. Ende Juli waren die
       Sicherheitsbehörden nicht mehr der Auffassung, dass Anis Amri sonderlich
       gefährlich ist. Sie sahen also gar keinen Grund mehr, nach einer
       Rechtsgrundlage für eine Inhaftierung zu suchen. Entscheidend war also
       nicht die Rechtslage, sondern der Irrtum über Amris Gefährlichkeit.
       
       1 Feb 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Massnahmenpaket-von-de-Maiziere/!5330005
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
 (DIR) Anis Amri
 (DIR) Abschiebehaft
 (DIR) Gefährder
 (DIR) Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
 (DIR) Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
 (DIR) Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
 (DIR) Anis Amri
 (DIR) Schwerpunkt AfD in Berlin
 (DIR) Terrorismus
 (DIR) Anis Amri
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Umgang mit islamistischen Gefährdern: Bundesgericht billigt Abschiebungen
       
       Zum Schutz vor Anschlägen haben einige Bundesländer die Abschiebung
       islamistischer Gefährder angeordnet. Die harte Linie ist nicht unumstritten
       aber rechtmäßig.
       
 (DIR) Gedenken am Breitscheidplatz: Zu ihrem Gedächtnis
       
       Vor zwei Monaten fuhr Anis Amri mit einem Lastwagen in die Menge auf dem
       Breitscheidplatz in Berlin. Wie soll man daran erinnern?
       
 (DIR) NRW streitet um Fall Amri: Wurde Berlin-Attentäter unterschätzt?
       
       Haben die Behörden die Terrorgefahr von Anis Amri unterschätzt? Die
       Opposition beklagt Fehler und Ungereimtheiten.
       
 (DIR) Berliner Parlament: Der Fall Amri und kein Ende
       
       Im Berliner Parlament gibt es wohl keine Mehrheit für einen
       Untersuchungsausschuss. Dabei ist bisher wenig über den Aufenthalt des
       Attentäters in Berlin bekannt.
       
 (DIR) Behörden im Fall Anis Amri: Ermittlergruppe soll aufklären
       
       Die Geheimdienste hatten den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz auf
       dem Radar. Stoppen konnten sie ihn nicht. Eine Task Force soll die
       Hintergründe beleuchten.
       
 (DIR) Kommentar zu AfD & Terror-Ausschuss: Abwägen, nicht ausgrenzen
       
       Die AfD sollte einen Terror-Untersuchungsausschuss nicht leiten.
       Stattdessen muss das Parlament ihr einen anderen wichtigen Ausschussvorsitz
       geben.
       
 (DIR) Tunesien und seine Jugendlichen: Die Heimat der Heimatlosen
       
       Hoffnungsträger des Arabischen Frühlings und Brutstätte des Terrors: Warum
       kommen so viele Dschihadisten gerade aus Tunesien?
       
 (DIR) Ermittlungen zum Fall Anis Amri: Terrorabwehr reloaded
       
       Zum Anschlag in Berlin sind zentrale Fragen weiterhin ungeklärt. Mit dem
       Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum ist keiner zufrieden.