# taz.de -- Abgasskandal bei VW: Neue Klage eingereicht
       
       > Mit Musterklagen will der Rechtsdienstleister MyRight den Autokonzern
       > zwingen, manipulierte Fahrzeuge zurückzunehmen.
       
 (IMG) Bild: Der Kläger verlangt von VW die Rücknahmne seines Fahrzeugs
       
       Hamburg rtr | Volkswagen bekommt es bei Schadensersatzforderungen in der
       Abgasaffäre mit einer neuen Argumentation von Klägern zu tun. Der
       Rechtsdienstleister MyRight reichte am Dienstag beim Landgericht
       Braunschweig die erste Musterklage gegen den Wolfsburger Konzern ein. Darin
       argumentieren die Vertreter der auf Verbraucherschutzklagen spezialisierten
       US-Kanzlei Hausfeld damit, dass die Betriebserlaubnis für einen Wagen vom
       Typ VW Eos durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen
       sei und der Wagen nie hätte in Verkehr gebracht werden dürften. Der Kläger
       verlangt von Volkswagen die Rücknahme seines Fahrzeugs und will den vollen
       Preis erstattet haben.
       
       Weitere Musterklagen sollen in den nächsten Tagen bei Gerichten in Berlin
       und München eingereicht werden. Nach Ansicht der Anwälte sind die für die
       betroffenen Fahrzeuge ausgestellten technischen
       EG-Übereinstimmungsbescheinigungen wegen der Abgasmanipulation falsch und
       damit ungültig. Mit diesen Bescheinigungen werden Fahrzeuge EU-weit
       zugelassen.
       
       Zudem sei Volkswagen beim Verkauf der Wagen nicht im Besitz der
       erforderlichen Typengenehmigungen gewesen, da diese durch den Einbau
       verbotener Abschalteinrichtungen erloschen seien. Die Typengenehmigung
       werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig. Damit
       nutzt die Kanzlei einen anderen Hebel als etwa Anwälte, die VW oder
       Autohändlern in Deutschland Sachmängel oder arglistige Täuschung vorwerfen.
       
       Sollten die Braunschweiger Richter der Argumentation von MyRight folgen,
       könnten sich weitere Kläger anschließen. Auf diesem Weg könnte VW zur
       Entschädigung einer größeren Zahl von Kunden gezwungen werden. Damit wäre
       eine Art Sammelklage erreicht, die es in Verbraucherschutzfragen nach
       deutschem Recht bisher nicht gibt.
       
       Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden
       zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software
       manipuliert zu haben. Weltweit sind davon rund elf Millionen Fahrzeuge
       betroffen, allein in Europa sind es rund 8,5 Millionen. Während die Kunden
       in den USA von VW entschädigt werden, sollen die Käufer in Europa leer
       ausgehen. Hier argumentiert VW, die in den Fahrzeugen mit dem betroffenen
       Motor vom Typ EA 189 enthaltene Software stelle keine unzulässige
       Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar.
       
       MyRight vertritt nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 VW-Kunden.
       Die Kläger treten ihre Forderung an den Dienstleister ab, der gegen VW
       klagt. Im Erfolgsfall streicht MyRight 35 Prozent Provision ein.
       
       3 Jan 2017
       
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