# taz.de -- US-Investoren gegen Volkswagen: Rechtsstreit wird nicht verlegt
       
       > Anleger werfen VW vor, sie nicht rechtzeitig über Risiken aufgrund des
       > Diesel-Skandals informiert zu haben. Das wird nun weiterhin in
       > Kalifornien verhandelt.
       
 (IMG) Bild: Volkswagen-Autohaus in Woodland Hills in Kalifornien
       
       San Francisco dpa | Der Autobauer Volkswagen und sein ehemaliger
       Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal weiter auch vor
       Gericht in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der
       zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den
       Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hier wird der größte Teil der
       Anlegerklagen verhandelt.
       
       In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und
       ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael
       Horn angeklagt. Der Fall ist allerdings nur ein Nebenschauplatz der
       diversen US-Rechtsstreitigkeiten in der „Dieselgate“-Affäre um manipulierte
       Emissionswerte.
       
       Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht
       direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine
       investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche
       Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt
       dar.
       
       Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie
       durch den VW-Skandal erlitten haben. Das wollen auch viele Aktionäre, doch
       ihre Klagen – einschließlich der internationaler Anleger – werden in einem
       Sammelverfahren am Landgericht Braunschweig verhandelt. VW weist den
       Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die
       Abgasaffäre informiert zu haben.
       
       5 Jan 2017
       
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