# taz.de -- Verdrängung sozialer Einrichtungen: Kein Platz mehr für betreutes Wohnen
       
       > 8.000 Berliner leben in betreuten Wohnformen. Doch den Trägern werden die
       > Wohnungen vermehrt gekündigt – auch wegen der Rechtslage.
       
 (IMG) Bild: Der Wohnmarkt läuft heiß, auch soziale Einrichtungen werden verdrängt
       
       Zwei Wohnungen in Neukölln. Der soziale Träger ZiK, Zuhause im Kiez, nutzt
       sie seit Jahren für seine Klienten: Menschen, die sich mit dem HI-Virus
       oder mit Hepathitis C infiziert haben. Sozialarbeiter bieten ihnen Hilfe im
       Alltag. Ein Paar und ein Mann haben hier ihre Bleibe. Doch dann, im Herbst
       2013, kauft ein Investor das Haus, macht Flure und Fassaden schick und will
       auch die Wohnungen durch Sanierung aufwerten. ZiK erhält bald die
       Kündigungen.
       
       2014 erwirbt derselbe Investor ein weiteres Haus in Neukölln. Zufällig hält
       ZiK dort ebenfalls fünf Wohnungen. In beiden Objekten will der neue
       Eigentümer die Miete drastisch erhöhen. ZiK reicht Klage ein. Denn wenn der
       Träger die Wohnungen nicht halten kann, wo sollen die betreuten Menschen
       dann hin?
       
       Diese Frage stellt sich den Leuten von ZiK immer wieder. Und nicht nur
       ihnen: Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands leben in Berlin
       rund 8.000 Menschen in betreuten Wohnformen. Die Unterstützung ist für all
       jene gedacht, die alleine nicht klarkämen: Leute mit psychischen
       Beeinträchtigungen, Wohnungslose, Suchtkranke, Behinderte und andere wohnen
       einzeln oder in Gruppen und werden dabei von SozialarbeiterInnen begleitet.
       Ziel ist, sie irgendwann wieder in die Selbstständigkeit zu entlassen. Rund
       6.000 Wohnungen nutzen soziale Träger dem Verband zufolge in Berlin für
       diese Zweck.
       
       Doch ob das betreute Wohnen auch in Zukunft in diesem Umfang stattfinden
       kann, ist fraglich. „Es ist ein Riesenproblem, dass den Trägern reihenweise
       die Wohnungen gekündigt werden“, berichtet Regina Schödl, Fachreferentin
       für Soziales beim Paritätischen. Derzeit höre sie jede Woche von
       Kündigungen bei mindestens einer Mitgliedsorganisation. Schödl sagt: „Es
       gibt erste Träger, die ihre Betreuungsmaßnahmen nicht mehr durchführen
       können, weil ihnen der Wohnraum gekündigt wurde.“ Neue Wohnungen für die
       häufig auf Sozialhilfe angewiesenen Klienten zu finden, sei auch jenseits
       des Stadtzentrums inzwischen schwer.
       
       Dass viele Vermieter die Bedürftigen aus den Wohnungen bekommen wollen,
       liegt zum einen an der Entwicklung des Immobilienmarkts. Bei
       Neuvermietungen können sie eine meist deutlich höhere Miete verlangen.
       Selbst Erdgeschosswohnungen, für die sich früher kaum Interessenten fanden,
       sind inzwischen begehrt. Auch ganze Häuser werden zu deutlich teureren
       Preisen verkauft als noch vor ein paar Jahren, die neuen Eigentümer pochen
       dann auf hohe Mieten.
       
       Die vielen Kündigungen hängen aber auch mit einer problematischen
       Rechtslage zusammen. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von
       2008 können Vereine oder soziale Träger keine Wohnraummietverträge
       abschließen, da sie keine natürlichen Personen sind, die in einer Wohnung
       zur Miete wohnen. Die Verträge werden deshalb als Gewerbemietverträge
       gewertet – der normale Kündigungsschutz, den MieterInnen sonst haben, fällt
       weg. Für die Vermieter wird es dadurch sehr einfach, die wenig rentablen
       Mieter loszuwerden.
       
       Die Träger können juristisch gegen eine Kündigung vorgehen. Ob das
       jeweilige Gericht einen Vertrag als Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag
       einstuft, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von
       einzelnen Formulierungen im Mietvertrag, ab. Rechtsanwalt Jan Prielipp hat
       bereits viele solcher Fälle in Berlin vor Gericht vertreten. Er sagt, die
       Erfolgsaussichten lägen bei etwa 50 Prozent. Ein Grundsatzurteil in der
       Sache steht noch aus.
       
       Im rot-rot-grünen Senat ist man sich offenbar bewusst, dass auch die
       soziale Infrastruktur zunehmend unter der Verdrängung leidet. Im
       Koalitionsvertrag heißt es, man wolle den Schutz von sozialen Einrichtungen
       in die Milieuschutzverordnungen verankern. Auch die Liegenschaftspolitik
       müsse dazu beitragen, dass „der rasant steigende Bedarf an sozialer
       Infrastruktur unter anderem für besondere Wohnformen und Unterbringungen
       befriedigt werden kann“. Dies könne etwa durch die Vergabe von
       Erbbaurechten an gemeinnützige Träger erfolgen. Genauer will sich die
       zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch nicht
       äußern. „Die rechtlichen Möglichkeiten müssen erst geprüft und die
       konkreten Schritte festgelegt werden“, so eine Sprecherin.
       
       Im Fall der zwei Häuser in Neukölln konnte sich Zik doch noch mit dem neuen
       Eigentümer einigen. Die zwei Wohnungen in dem einem Haus räumt der Träger
       Ende 2015. In der Zwischenzeit ist der Mann des Paares gestorben, die Frau
       zieht zu ihrem neuen Partner. Der Alleinlebende kann in eine andere Wohnung
       von ZiK wechseln. Die fünf Wohnungen des anderen Hauses betreibt ZiK
       weiter. Der Eigentümer hat zwar die Miete erhöht, aber nur so weit, wie es
       die Richtwerte des Sozialamts zulassen. Die BewohnerInnen haben noch mal
       Glück gehabt.
       
       10 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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