# taz.de -- Radikalenerlass in Deutschland: Niedersachsen macht es vor
       
       > Der Radikalenerlass von 1972 begründete politisch motivierte
       > Berufsverbote. Niedersachsen will jetzt die Schicksale von Opfern
       > aufarbeiten.
       
 (IMG) Bild: Ab 1975 durfte sie keine Lehrerin sein, heute kämpft sie für Aufarbeitung: Cornelia Booß-Ziegling
       
       Hannover dpa | Ein Beauftragter der niedersächsischen Landesregierung soll
       künftig das Schicksal der Betroffenen von Berufsverboten in den 1970er und
       1980er Jahren aufarbeiten. In Niedersachsen waren in dieser Zeit mehr als
       hundert Menschen vom sogenannten Radikalenerlass betroffen, darunter vor
       allem Lehrer. Bundesweit liefen Tausende Berufsverbotsverfahren.
       
       Eigentlich richtete sich der Erlass von 1972 gegen Links- und
       Rechtsextremisten. In der Praxis seien aber vor allem politisch Aktive des
       linken Spektrums von einem Berufsverbot betroffen gewesen, hieß es im
       Landtag. Erst 1990 hob die damalige niedersächsische Landesregierung den
       Erlass auf.
       
       Der Landtag will diese Zeit nach einem Beschluss vom Donnerstag nun
       historisch aufarbeiten lassen. Der neue Landesbeauftragte soll dabei
       wissenschaftlich unterstützt werden.
       
       Der SPD-Abgeordnete Bernd Lynack sprach von einem historischen Augenblick.
       Fast 45 Jahre nach dem Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 bitte der
       niedersächsische Landtag die Betroffenen um Entschuldigung.
       
       ## CDU und FDP dagegen
       
       „Ich freue mich sehr über den Beschluss des Landtags und ich hoffe, dass er
       eine Strahlkraft in die Republik entfalten wird“, sagte Cornelia
       Booß-Ziegling von der niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote.
       
       Gleichzeitig zeigten sich die Betroffenen jedoch enttäuscht von der Haltung
       der Opposition. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten den Antrag abgelehnt.
       „Ich bin überrascht von der Nicht-Lernfähigkeit der CDU“, sagte Matthias
       Wietzer, der zwölf Jahre lang nicht als Grund- und Hauptschullehrer
       arbeiten durfte. Diese Haltung erinnere stark an die damalige Zeit.
       
       „Eine pauschale Verurteilung von Berufsverboten ist höchst
       widersprüchlich“, erklärte die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,
       Angelika Jahns. Mutmaßlich gebe es Einzelfälle, in denen Beschäftigte des
       öffentlichen Dienstes ungerechtfertigt entlassen wurden. „Grundsätzlich
       gelte aber: Personen, die die freiheitliche, demokratische Grundordnung
       unseres Staates ablehnen, sollten auch nicht im öffentlichen Dienst
       arbeiten dürfen“, sagte Jahns.
       
       ## Der „Sündenfall“ Brandts
       
       Er merke, dass dies kein abgeschlossenes Thema sei, sagte Rolf Günther, der
       nach 16 Jahren Berufsverbot erst 1991 wieder als Gymnasiallehrer
       eingestellt und verbeamtet worden war. „Ich habe damals bei der Anhörung
       betont, dass ich auf dem Boden der Verfassung stehe, doch das hat nicht
       interessiert“, sagte er. Der Entschluss des Landtags habe ihn sehr bewegt.
       
       Am 28. Januar 1972 beschlossen der damalige Bundeskanzler Willy Brandt
       (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder die „Grundsätze zur Frage der
       verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Danach konnte nur
       Beamter sein und werden, „wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit
       für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
       eintritt“.
       
       Kritiker bezeichneten die Regelungen als Berufsverbot, mit dem vor allem
       linke Bewerber aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten oder Mitarbeiter
       entlassen werden sollten. Brandt bezeichnete den Radikalenerlass später als
       „Sündenfall“ seiner Regierungszeit. Er habe nicht geahnt, welcher Unfug
       damit betrieben werden würde.
       
       15 Dec 2016
       
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