# taz.de -- Richter mit Neonazi-Vergangenheit: Bald wieder Radikalenerlass?
       
       > Ein Proberichter mit rechtsextremer Vergangenheit wurde aus dem
       > Justizdienst in Bayern entlassen. Der Justizminister lässt eine neue
       > Regelanfrage prüfen.
       
 (IMG) Bild: Der Pressesprecher des OLG rechtfertigt die Entscheidung in Bamberg.
       
       BAMBERG/POTSDAM dpa | Ein [1][Brandenburger mit Neonazi-Vergangenheit], der
       am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken Proberichter war, ist aus dem
       bayerischen Justizdienst entlassen worden. Dies teilte die Pressestelle des
       Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am Dienstagabend mit. Zuvor hatte
       OLG-Präsident Clemens Lückemann den Mann zum Vorwurf eines rechtsradikalen
       Hintergrunds angehört. Im Zuge der Anhörung habe der Proberichter
       schriftlich seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem sei mit
       sofortiger Wirkung entsprochen worden, hieß es.
       
       Der Jurist war am 1. November 2013 zum Richter auf Probe in Bayern ernannt
       worden. Während seiner Studentenzeit in Brandenburg war er als Kopf von
       [2][„Hassgesang“ bekannt], einer rechtsradikalen Band. Der
       Verfassungsschutz des Bundeslandes beobachtete „Hassgesang“ von 2003 bis
       2013. Die Verfassungsschützer hatten die bayerischen Kollegen über den
       Umzug [3][des Mannes nach Bayern zwar informiert], gaben aber keinen
       Hinweis, dass es sich um einen Juristen handelte.
       
       Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte nach Bekanntwerden des
       Falls betont, dass er keine Rechtsextremisten in der Justiz dulden wolle.
       Um künftig die Ernennung von Extremisten zu verhindern, sollen Bausback und
       Innenminister Joachim Herrmann (CSU) prüfen, ob es vor der Einstellung von
       Richtern, Staatsanwälten und Polizisten eine Regelanfrage beim
       Verfassungsschutz geben kann, um die Verfassungstreue der Bewerber zu
       klären. Das teilte die Staatskanzlei in München am Dienstag nach der
       Kabinettssitzung mit.
       
       Wenn die Prüfung positiv ausfällt, könnte es in Bayern in stark
       verringertem Umfang eine Neuauflage des 1991 abgeschafften
       Radikalenerlasses geben. Knapp 20 Jahre lang waren bundesweit alle Bewerber
       für den öffentlichen Dienst in Deutschland routinemäßig vom
       Verfassungsschutz überprüft worden, ob Lehrer oder Postbote. Die Maßnahme
       richtete sich vor allem gegen Kommunisten, die Folge waren viele
       Berufsverbote.
       
       Derart weitreichende Überprüfungen plant die Staatsregierung nach eigenem
       Bekunden nicht: „Es geht nicht darum, die Regelanfrage generell und für
       alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen“, betonte
       Bausback. „Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument nicht bei
       Bewerbungen für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche
       Tätigkeitsbereiche, etwa wenn jemand Richter werden will.“
       
       15 Oct 2014
       
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