# taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Bundestag beschließt Einschränkung
       
       > Künftig haben nicht arbeitende EU-Ausländer erst nach fünf Jahren
       > Anspruch auf Sozialleistungen. Als „Verrat an der europäischen Idee“
       > kritisiert dies die Opposition.
       
 (IMG) Bild: Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahles gebilligt
       
       Berlin epd | Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine
       Arbeit hat, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe
       bekommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein von
       Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) [1][vorgelegtes Gesetz]. Danach
       sind EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder zuvor nie
       gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen.
       
       Künftig besteht für sie erst nach fünf Jahren ein Leistungsanspruch gemäß
       den Sozialgesetzbüchern II und XII, „nach eingetretener Verfestigung des
       Aufenthaltes“, wie es im Gesetz heißt. Bisher steht Zuwanderern ohne Arbeit
       nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür
       müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten
       daher auf eine gesetzliche Neuregelung, die ihre Ausgaben für
       Sozialleistungen senkt.
       
       Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahles
       gebilligt. Die Neuregelung sieht vor, dass hilfebedürftige Ausländer im
       Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für
       Ernährung und Unterkunft erhalten sollen sowie die Kosten für die Rückreise
       erstattet bekommen können.
       
       Nahles hatte seinerzeit betont, wer hier lebe, arbeite und Beiträge zahle,
       habe auch Anspruch auf Sozialleistungen. Wer jedoch nie gearbeitet habe und
       auf staatliche Leistungen angewiesen sei, müsse diese in seinem Heimatland
       beantragen.
       
       ## Reaktion auf das Bundessozialgericht
       
       Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Urteile des
       Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Die obersten Sozialrichter hatten
       entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen
       können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber
       keine Arbeit finden. Es stehe ihnen aber nach sechs Monaten Sozialhilfe zu.
       
       Die Opposition lehnt die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für
       EU-Bürger ab. Die Grünen plädieren dafür, dass EU-Ausländer bereits ab dem
       vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Hartz IV haben sollten. Die
       Linksfraktion beklagte, die Regierung verrate die europäische Idee. Das
       Grundrecht auf die Sicherung des Existenzminimums müsse für alle Menschen
       in Deutschland gelten.
       
       Kritik kam jüngst auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der in einer
       Anhörung des Parlaments von einem Tabubruch sprach. Es sei nicht
       akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre
       lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.
       
       2 Dec 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810211.pdf
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sozialleistungen
 (DIR) Sozialhilfe
 (DIR) EU-Ausländer
 (DIR) Sozialhilfe
 (DIR) Einwanderungsgesetz
 (DIR) Asyl
 (DIR) Andrea Nahles
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Sozialhilfe für EU-Bürger: Wer nicht arbeitet, soll gehen
       
       Ein neues Gesetz schließt EU-Bürger auf Jobsuche von Sozialleistungen aus.
       Die zuvor geltende Rechtsprechung wurde von Richtern boykottiert.
       
 (DIR) Die SPD legt Einwanderungsgesetz vor: Fachkräfte mit Punkten locken
       
       Die SPD will qualifizierte Nicht-EU-Ausländer einfacher nach Deutschland
       holen. Doch vor der Wahl 2017 wird das Gesetz wohl nicht kommen.
       
 (DIR) Aktion Zentrum für Politische Schönheit: Paragraf 63, Aufenthaltsgesetz
       
       23 Flüchtlinge klagen gegen die Bundesrepublik, weil diese ihnen die
       Einreise verweigerte. Sie stoppte ein Flugzeug, mit dem sie einreisen
       wollten.
       
 (DIR) Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hartz IV wird exklusiv
       
       Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von
       Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von
       Arbeitsministerin Nahles vor.