# taz.de -- Urteil des Landgerichts Wuppertal: „Scharia-Polizisten“ freigesprochen
       
       > Nach Ansicht des Wuppertaler Landgerichts war der Auftritt von Islamisten
       > als „Scharia-Polizei“ nicht strafbar. Das Gericht sprach alle Angeklagten
       > frei.
       
 (IMG) Bild: Sorgte für Aufregung und viel Berichterstattung: die Scharia-Polizei in Wuppertal
       
       Wuppertal dpa | Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in
       Wuppertal war nach Ansicht des Landgerichts nicht strafbar. Das Gericht
       sprach am Montag alle sieben Angeklagten frei. Nicht einmal die Polizei
       habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete
       der Vorsitzende Richter die Entscheidung. „Ein Gesetz, das hier gegriffen
       hätte, gibt es nicht.“ Eine Verurteilung wäre ein Fehler.
       
       Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot oder
       Beihilfe dazu angeklagt. Fünf von ihnen sollen im September 2014 in
       orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch
       Wuppertal patrouilliert sein. Der Auftritt der selbst ernannten
       Sittenwächter hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Vertreter von Bundes-
       und Landesregierung hatten die Härte des Gesetzes eingefordert.
       
       Die Westen seien aber nicht als Uniform zu werten. Von ihnen sei auch keine
       einschüchternde Wirkung ausgegangen, befand das Landgericht. Ein Zeuge
       hatte ausgesagt, er habe angenommen, es handele sich um einen
       Junggesellenabschied.
       
       Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen,
       etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine
       Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
       
       Der Staatsanwalt hatte vergeblich Geldstrafen für die Angeklagten
       beantragt. Ihnen sei es als Teil der salafistischen Szene darum gegangen,
       das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. Er kann gegen die
       Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
       
       ## Sven Lau fehlte auf der Anklagebank
       
       Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet
       gestellt. Die gleiche Kammer des Landgerichts hatte bereits die Zulassung
       der Anklage abgelehnt. Die Entscheidung war vom Düsseldorfer
       Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben
       worden.
       
       Der mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der
       Anklagebank. Ihm wird derzeit wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor dem
       Oberlandesgericht der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen ihn war deshalb
       vorläufig eingestellt worden. Lau war, als die Aktion Wellen schlug,
       zurückgerudert: „Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es
       auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft.
       
       Polizisten hatten die Gruppe damals angesprochen. Ihre Westen durften sie
       behalten. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah
       Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Sie sind auch im Video der
       Islamisten abgebildet. Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen
       Muslime festgehalten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und
       Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.
       
       21 Nov 2016
       
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