# taz.de -- Wuppertaler Salafisten vor Gericht: Die „Schariapolizei“ schweigt
       
       > 2014 patroullierten Salafisten durch Wuppertal. Die Aktion endet nun vor
       > Gericht. Sie sind wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagten sind nicht sehr gesprächig
       
       Wuppertal afp | Vor dem Landgericht Wuppertal hat am Mittwoch das
       Strafverfahren um die selbsternannte Schariapolizei begonnen. Zum
       Prozessauftakt kündigten die sieben Angeklagten einem Gerichtssprecher
       zufolge an, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Die Männer sollen am 3.
       September 2014 teils in orangefarbene Warnwesten mit der Aufschrift
       „Shariah Police“ einen Rundgang durch Wuppertals Innenstadt gemacht und
       damit gegen das Uniformverbot verstoßen haben.
       
       Nicht mehr angeklagt ist in dem Wuppertaler Verfahren der
       Salafistenprediger Sven Lau, der nach Einschätzung der Behörden als
       Initiator der sogenannten Schariapolizei gilt. Lau muss sich derzeit vor
       dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Unterstützung einer
       ausländischen Terrorvereinigung verantworten. Dort könnte ihn eine höhere
       Strafe erwarten als bei einer möglichen Verurteilung wegen der
       Schariapolizei.
       
       Für Verstöße gegen das Uniformierungsverbot sieht das Strafgesetzbuch bis
       zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Lau sowie die sieben Angeklagten im
       Alter zwischen 25 und 34 Jahren sollen bei dem abendlichen Rundgang vor gut
       Jahren vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen
       und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt haben.
       
       Das Landgericht Wuppertal hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die
       selbsternannte Schariapolizei zunächst mit der Begründung abgelehnt, bei
       den Warnwesten habe es sich nicht um Uniformen gehandelt. Gegen den
       Beschluss der Strafkammer legte die Staatsanwaltschaft allerdings
       erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
       
       Die Düsseldorfer Richter ließen das Strafverfahren per Beschluss vom
       vergangenen April zu, weil eine Verurteilung der Angeklagten wegen
       Verstoßes gegen das Uniformverbot wahrscheinlich sei. Durch das Tragen der
       Westen hätten die Angeklagten ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der
       islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz „Police“ auch den
       Willen zu deren Durchsetzung ausgedrückt. Für das Verfahren beraumte die
       Wuppertaler Strafkammer zunächst zwei weitere Verhandlungstermine am 21.
       und 28. November an.
       
       9 Nov 2016
       
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