# taz.de -- Anklage gegen „Scharia-Polizei“: Verstoß gegen Uniformverbot
       
       > Die „Shariah Police“ von Wuppertal muss sich jetzt doch vor Gericht
       > verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage
       > zugelassen.
       
 (IMG) Bild: Berichterstattung im Internet: Islamisten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ ziehen durch die Wuppertaler Straßen
       
       Düsseldorf/Wuppertal epd | Mitglieder der „Scharia-Polizei“, die 2014 in
       Warnwesten mit dem Schriftzug „Shariah Police“ durch Wuppertal liefen,
       müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht
       Düsseldorf hat die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur
       Hauptverhandlung zugelassen. Der 3. Strafsenat halte nach vorläufiger
       Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das
       im Versammlungsgesetz normierte Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte
       das Oberlandesgericht am Dienstag mit. (AZ: 3 Ws 52/16 bis 3 Ws 60/16)
       
       Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung
       gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des
       Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal
       Beschwerde ein. Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die
       Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts geführt
       werden.
       
       Initiator des damaligen Rundgangs der selbst ernannten „Scharia-Polizei“
       durch den Wuppertaler Stadtteil Elberfeld und Wortführer der Gruppe soll
       der [1][Salafist Sven Lau] gewesen sein. Gegen ihn erhob der
       Generalbundesanwalt Anfang vergangenen Monats Anklage wegen Unterstützung
       der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“.
       
       Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung
       zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz
       „Police“ auch den Willen zur Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, erklärten
       die Düsseldorfer Richter. Damit hätten sie ihre politische Gesinnung
       gezeigt, nämlich die Ablehnung einer Trennung von Staat und Kirche.
       Aufgrund des Nähe ihres Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern
       bekannten „Religionspolizei“ seien sie geeignet, einschüchternd militant zu
       wirken.
       
       Mit dieser Einschätzung widersprechen sie den Richtern des [2][Wuppertaler
       Landgerichts,] die erklärt hatten, von den handelsüblichen Warnwesten in
       grellem Orange seien keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte
       ausgegangen. Auch weckte der Schriftzug nach Ansicht des Landgerichts
       Wuppertal keine Assoziationen zu Polizeikleidung.
       
       3 May 2016
       
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