# taz.de -- Anklage gegen „Scharia-Polizei“: Verstoß gegen Uniformverbot
> Die „Shariah Police“ von Wuppertal muss sich jetzt doch vor Gericht
> verantworten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage
> zugelassen.
(IMG) Bild: Berichterstattung im Internet: Islamisten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ ziehen durch die Wuppertaler Straßen
Düsseldorf/Wuppertal epd | Mitglieder der „Scharia-Polizei“, die 2014 in
Warnwesten mit dem Schriftzug „Shariah Police“ durch Wuppertal liefen,
müssen sich nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf hat die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur
Hauptverhandlung zugelassen. Der 3. Strafsenat halte nach vorläufiger
Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das
im Versammlungsgesetz normierte Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte
das Oberlandesgericht am Dienstag mit. (AZ: 3 Ws 52/16 bis 3 Ws 60/16)
Zuvor war das Landgericht Wuppertal zu einer gegenteiligen Einschätzung
gekommen und hatte Ende vergangenen Jahres die Eröffnung des
Hauptverfahrens abgelehnt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Wuppertal
Beschwerde ein. Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts muss die
Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts geführt
werden.
Initiator des damaligen Rundgangs der selbst ernannten „Scharia-Polizei“
durch den Wuppertaler Stadtteil Elberfeld und Wortführer der Gruppe soll
der [1][Salafist Sven Lau] gewesen sein. Gegen ihn erhob der
Generalbundesanwalt Anfang vergangenen Monats Anklage wegen Unterstützung
der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“.
Durch das Tragen der Westen hätten die Männer ihre zustimmende Einstellung
zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz
„Police“ auch den Willen zur Durchsetzung zum Ausdruck gebracht, erklärten
die Düsseldorfer Richter. Damit hätten sie ihre politische Gesinnung
gezeigt, nämlich die Ablehnung einer Trennung von Staat und Kirche.
Aufgrund des Nähe ihres Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern
bekannten „Religionspolizei“ seien sie geeignet, einschüchternd militant zu
wirken.
Mit dieser Einschätzung widersprechen sie den Richtern des [2][Wuppertaler
Landgerichts,] die erklärt hatten, von den handelsüblichen Warnwesten in
grellem Orange seien keine einschüchternden oder bedrohlichen Effekte
ausgegangen. Auch weckte der Schriftzug nach Ansicht des Landgerichts
Wuppertal keine Assoziationen zu Polizeikleidung.
3 May 2016
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