# taz.de -- Urteil zur Klage von US-Deserteur: Kein Asyl für André Shepherd
       
       > Das Bayerische Verwaltungsgericht weist die Klage des früheren
       > US-Soldaten ab. Er erhält weiter kein Asyl in Deutschland. Bleiben darf
       > er trotzdem.
       
 (IMG) Bild: Ihm geht es ums Grundsätzliche: André Shepherd
       
       MÜNCHEN taz | Die Bemühungen bleiben erfolglos: André Shepherd, der wegen
       des Irak-Krieges aus der US-Armee desertiert war, erhält in Deutschland
       weiterhin kein Asyl und keine Anerkennung als Flüchtling. Am Donnerstag
       wies das Bayerische Verwaltungsgericht seine Klage ab, nachdem der im April
       2007 geflüchtete damalige Soldat [1][am Mittwoch fünf Stunden lang intensiv
       befragt worden war].
       
       Nach Ansicht der Richter ist die Desertion „nicht das letzte Mittel“
       gewesen, um der Beteiligung an befürchteten Kriegsverbrechen zu entgehen.
       Shepherd habe sich „nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der
       Kriegsdienstverweigerung beschäftigt“ und sich auch nicht bemüht, in eine
       andere Einheit zu wechseln oder aus den Streitkräften entlassen zu werden.
       
       Reinhard Marx, Anwalt des heute 39-jährigen US-Amerikaners, will in
       Berufung gehen. Gegenüber der taz sagt er: „Das Gericht wollte sich nicht
       mit den Kriegsverbrechen befassen.“ Im vergangenen Jahr hatte der
       Europäische Gerichtshof zum Fall Shepherd festgestellt, dass desertierte
       Soldaten durchaus Flüchtlingsschutz genießen können, wenn die Gefahr
       bestand, dass sie sich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen.
       
       Im Falle des Mannes aus Cleveland/Ohio, der aus Geldnot bei der Army
       angeheuert hatte, meint das Münchner Gericht aber, dass es sich weder
       feststellen lässt, ob der Irak-Einmarsch 2003 völkerrechtswidrig war, noch
       ob Kriegsverbrechen begangen wurden.
       
       Shepherd war in der Verhandlung von den Richtern immer wieder mit
       angeblichen Widersprüchen in seinem Handeln konfrontiert worden. „Man
       wollte seine Glaubwürdigkeit kaputt machen“, kritisiert Anwalt Marx. Der
       beisitzende Richter etwa wünschte von Shepherd Ausdrucke von vor 2005, die
       belegen, dass er sich damals tatsächlich mit möglichen Gräueltaten der
       US-Armee befasst hatte.
       
       Keine Gefahr besteht aber, dass Shepherd nun in die USA ausgewiesen oder
       abgeschoben wird. Er ist mit einer Deutschen verheiratet und besitzt schon
       seit längerem – unabhängig von der Ehe – eine Niederlassungserlaubnis, die
       unbefristet gilt. In seine US-Heimat sollte er allerdings nicht reisen,
       dort drohen ihm die Verurteilung wegen Fahnenflucht und eine Haftstrafe.
       Shephard klagt auch deshalb, so sein Anwalt Marx, „weil er möchte, dass
       seine damalige Not rechtlich anerkannt wird“.
       
       Seit fast zehn Jahren lebt der Ex-Deserteur im Chiemgau, seiner Wahlheimat,
       und arbeitet für eine IT-Firma. Er erinnert sich auch daran, wie er dort
       nach seiner Desertion von Freunden 18 Monate lang als „Illegaler“ versteckt
       worden war. Viele Menschen wussten, um wen es sich handelte, aber niemand
       hatte das den Behörden gemeldet.
       
       17 Nov 2016
       
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 (DIR) Patrick Guyton
       
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