# taz.de -- Für das Recht auf den Flüchtlingsstatus: Syrer ziehen vor Gericht
       
       > Im Norden berichten die Verwaltungsgerichte von einer Klagewelle:
       > Syrische Geflüchtete fordern die Anerkennung nach der Genfer
       > Flüchtlingskonvention.
       
 (IMG) Bild: Trotz Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat bekommen Syrer oft keinen Flüchtlingsstatus
       
       Hamburg taz | Viele syrische Geflüchtete ziehen in Norddeutschland vor die
       Verwaltungsgerichte. Sie kämpfen dort für eine Zukunft in Deutschland. Denn
       trotz des Bürgerkrieges in ihrem Heimatland gewährt das Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) immer mehr Geflüchteten aus Syrien nur
       einen subsidiären Schutzstatus in Deutschland. Das bedeutet, dass sie zwar
       eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr haben, sie aber nicht als
       Flüchtlinge anerkannt sind.
       
       Allein beim Bremer Verwaltungsgericht sind 274 Klagen von syrischen
       Geflüchteten anhängig, in Hamburg sind es 410 Verfahren und in Hannover
       345. Der Hamburger Rechtsanwalt Mahmut Erdem hält das Vorgehen des Bamf für
       rechtswidrig. Doch: „Viele Betroffene kennen und wissen nicht, dass ein
       Vorgehen gegen diese Entscheidung des Bundesamtes möglich ist“, sagt Erdem.
       
       Hintergrund der Klagewelle ist eine veränderte Entscheidungspraxis des
       Bamf. Seit 2014 war Flüchtlingen aus Syrien von der Behörde der Schutz der
       Genfer Flüchtlingskonvention in der Regel pauschal im schriftlichen
       Schnellverfahren zugebilligt worden. Seit März dieses Jahres ist das
       Bundesamt dazu übergegangen, dass sich auch SyrerInnen einer persönlichen
       Anhörung unterziehen müssen. Rund 60 Prozent der Angehörten wird seither
       nur ein subsidiärer Schutz zugestanden, ergab eine Anfrage der
       Bundestagslinken.
       
       „Das ist ein minderwertiger Schutzstatus für ein Jahr und nur eine bessere
       Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann“, sagt Erdem. Und wer nach
       diesem „sehr zweifelhaften Flüchtlingsanerkennungsverfahren“ nur mit
       subsidiärem Schutz in Deutschland lebe, müsse mindestens zwei Jahre warten,
       bis er oder sie den Nachzug des Ehepartners oder der Kinder beantragen
       könne.
       
       „Viele verstehen einfach nicht, was in den Bamf-Bescheiden steht und was
       sie bedeuten“, sagt der Anwalt. Doch wer nicht binnen zwei Wochen gegen den
       Bamf-Bescheid über den subsidiären Schutzstatus klage, habe keine Chance
       mehr, später einen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention
       zu bekommen – selbst wenn er ihnen zustünde, sagt Erdem.
       
       „Viele haben schon die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln versäumt, weil
       sie nicht wussten, wie die nächsten Schritte aussehen müssen.“ Erdem
       fordert daher vom Innenministerium, dass entweder das Bundesamt die
       bisherigen Bescheide revidiert oder die rechtliche Möglichkeit geschaffen
       werde, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen.
       
       Doch auch die Chancen einer Klage gegen die Bescheide vor den
       Verwaltungsgerichten sind nicht schlecht. „Das Verwaltungsgericht hat
       meinen Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt“, sagt der Anwalt. Die bekomme
       man nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg habe.
       
       Bisher hätten die deutschen Verwaltungsgerichte in mehr als 90 Prozent der
       Fälle den syrischen Klägern den höherwertigen Flüchtlingsschutz gemäß der
       Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Die Voraussetzung dafür ist,
       dass ein Flüchtling bei seiner Rückkehr mit Verfolgung aufgrund seiner
       Religion, Ethnie oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe rechnen
       muss. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die syrische Regierung schon das
       Bitten um Asyl im Ausland als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung ansehe.
       
       Im Norden ist noch kein Fall entschieden worden. „Bisher ist noch keine
       streitige Entscheidung in dieser Konstellation ergangen“, sagt Hannovers
       Verwaltungsgerichtssprecher Ingo Behrens. Und Katja Koch vom
       Verwaltungsgericht Bremen sagt: „Nach den bisherigen Entscheidungen
       bewilligen wir zur Zeit Prozesskostenhilfe – wir haben aber noch kein
       Verfahren entschieden.“
       
       27 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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