# taz.de -- Kampf gegen Rundfunkgebühren: Kein Gefängnis, aber Pfändung
       
       > Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag
       > bezahlt, wurde aufgehoben. Das Verfahren ist damit aber noch nicht zu
       > Ende.
       
 (IMG) Bild: Sie hat keinen Fernseher, sie hört kein Radio – deswegen will die Brandenburgerin nicht zahlen
       
       Berlin taz | Die Brandenburgerin, die keine Rundfunkgebühr bezahlen möchte,
       muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl
       aufgehoben, bestätigte ein Sprecher der taz. Demnach hatte das Amt im
       brandenburgischen Beetzsee, das für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
       die säumigen Beträge eintreiben sollte, dem Landgericht mitgeteilt, dass,
       egal wie das Verfahren ausgehe, der Haftbefehl nicht vollstreckt werde
       solle.
       
       Vergangene Woche [1][hatte die taz berichtet], dass der 43-jährigen Kathrin
       Weihrauch sechs Monate Beugehaft drohen. 309,26 Euro Rundfunk- und
       Mahngebühr schuldete sie dem rbb und den Behörden allein für das Jahr 2013.
       Ein Jahr lang stritt sie mit dem rbb, im August kam der Haftbefehl.
       Weihrauch legte Widerspruch ein und unterlag. Zuletzt hatte der rbb auch
       ihren Härtefallantrag abgelehnt.
       
       Gewonnen hat Kathrin Weihrauch damit jetzt allerdings noch nicht – das
       Verfahren läuft weiter. „Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl
       zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel“, so
       der rbb-Sprecher Volker Schreck gegenüber der taz. Das heißt, dass, in den
       kommenden 30 Jahren immer wieder geprüft werden soll, ob Kathrin Weihrauch
       irgendwann pfändbare Vermögens- oder Sachwerte besitzt – ein neues Auto,
       ein Haus etc.
       
       Kathrin Weihrauch zahlt aus „Gewissensgründen“ keine Rundfunkgebühren, wie
       sie selbst sagt. Sie besitze weder Fernsehen noch Radio. Laut Schreck
       reiche das aber nicht aus. „Wir können nicht ohne konkrete Gründe auf
       unsere Forderungen verzichten“, sagt er und verweist darauf, dass sich
       Menschen, die den Beitrag nicht zahlen können, befreien lassen können. Das
       aber hatte Kathrin Weihrauch nach eigenen Aussagen bereits versucht,
       allerdings nicht genehmigt bekommen.
       
       Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen
       nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar.
       Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September [2][in Aussicht
       gestellt]. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in
       der in der Verantwortung des rbb.
       
       25 Oct 2016
       
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 (DIR) [1] /!5346000/
 (DIR) [2] http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis/14539400.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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