# taz.de -- Wie demokratisch sind Volksentscheide?: Volkes Wille
       
       > Die Grünen waren der Motor für die Einführung der Direkten Demokratie.
       > Inzwischen haben sie den Spaß daran etwas verloren. Nun übernimmt die AFD
       > ihren Job.
       
 (IMG) Bild: Wird auch gerne von Rechten genutzt: das Instrument der Volksintitiative in der Schweiz.
       
       HAMBURG taz | Will man die Volksgesetzgebung, die in den vergangenen drei
       Jahrzehnten Einzug in die Landesverfassungen aller Bundesländer hielt,
       einer Partei zuordnen, so fallen einem zuerst die Grünen ein. Keine Partei
       hat enger mit den Initiativen kooperiert, keine hat sich plebiszitäre
       Elemente mehr auf ihre Fahnen geschrieben und das Thema in
       Koalitionsverhandlungen öfter auf die Agenda gesetzt.
       
       Als basisdemokratisch strukturierte Partei entstanden die Grünen Ende der
       Siebziger aus zwei Bewegungen, die Massen von Menschen auf die Straße
       brachten, aber zunächst keine parlamentarische Mehrheiten organisieren
       konnten: Der Anti-AKW-Bewegung und der Friedensbewegung, die sich gegen den
       Nato-Doppelbeschluss formierte. Skeptisch, wie sie gegenüber dem
       parlamentarischen Betrieb waren, sannen die Grünen früh über Strategien
       nach, Volkes Stimme mehr Macht zu verleihen.
       
       Als die Grünen 1983 in den Bundestag einzogen, brachten sie noch im selben
       Jahr einen Gesetzentwurf zur Durchführung einer konsultativen
       Volksbefragung zur Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen ein. Die
       von einer Gruppierung der Grünen gegründete „Aktion Volksentscheid“
       richtete 1983 eine Sammelpetition an den Bundestag, die Volksgesetzgebung
       auf Bundesebene einzuführen.
       
       Auch auf Landesebene agierte die Partei als Motor der Volksgesetzgebung.
       Mit der Wiedervereinigung kam das Thema stärker nach vorn, und bis 1996
       wurde die Volksgesetzgebung in alle Landesverfassungen aufgenommen –
       zuletzt in Hamburg. Heute bekundet der grüne Hamburger Abgeordnete Farid
       Müller, Hamburg habe „inzwischen die beste direkte Demokratie in ganz
       Deutschland“ und er selbst habe als Verfassungsexperte seiner Fraktion
       „mitgeholfen, dass die Regelungen für Bürger und Volksentscheide bürgernah
       und freundlich sind“.
       
       Doch inzwischen hat sich das Blatt gewendet. Die Grünen setzen auf
       Regierungsbeteiligung und versuchen, ihre Anliegen in Koalitionen
       durchzupauken. Das Volk aber folgt ihnen nicht immer. Besonders weh tat der
       Partei die Volksblockade der von der grünen Senatorin Christa Goetsch mit
       viel Herzblut entwickelten Schulreform, einem der wichtigsten Eckpfeiler
       des schwarz-grünen Koalitionsvertrages in Hamburg. Der verlorene
       Volksentscheid war für viele Grüne ein Schock und leitete das Ende der
       ersten Ehe zwischen CDU und Grünen auf Länderebene ein.
       
       Zwar treten die Grünen offiziell noch immer für eine Ausweitung der
       Volksgesetzgebung ein, doch hinter vorgehaltener Hand hört man von
       Parteifunktionären oft kritische Stimmen zu der Vision, dass das Volk
       möglichst viel selbst entscheiden sollte. Die Liebe zur direkten Demokratie
       scheint ein wenig erkaltet.
       
       Ohnehin eignet sich das Instrument des Volksentscheids immer auch für
       Parteien, die starke Stimmungen und Bewegungen in der Gesellschaft
       repräsentieren, in den Parlamenten aber nicht als koalitions- und
       mehrheitsfähig gelten. Was früher auf die Grünen zutraf, gilt heute mehr
       als für jede andere Partei für die AfD. Kein Wunder, dass sich der
       parlamentarische Arm der Pegida-Bewegung heute als Vorreiter der direkten
       Demokratie versteht.
       
       Im Mai dieses Jahres sprach sich die AfD in ihrem Grundsatzprogramm für
       eine direkte Demokratie auf Bundesebene nach Schweizer Vorbild, dem
       Mutterland der Volksgesetzgebung, aus. Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry
       sagte, das Eintreten für eine so weit reichende direkte Demokratie sei „ein
       einzigartiges Alleinstellungsmerkmal“ ihrer Partei. In vielen
       Länderparlamenten hat die Partei inzwischen Anträge eingebracht, die
       Volksgesetzgebung zu stärken.
       
       Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Jörn Kruse sagte gegenüber der taz,
       es sei ein „wichtiges Anliegen“ seiner Partei, die Volksgesetzgebung zu
       stärken. Und auch der Hamburger AfD-Politiker Jens Eckleben gibt zu
       Protokoll: „Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung gehören seit Gründung
       der AfD zu unseren Hauptanliegen.“
       
       Die Volksgesetzgebung mag ein Ziehkind der Grünen sein. Die
       Rechtspopulisten haben, so scheint es, den grünen Spross längst adoptiert.
       
       Lesen Sie dazu unseren Themen-Schwerpunkt in der gedruckten
       taz.amwochenende SEITE 43–45
       
       14 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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