# taz.de -- Revision beginnt: Die Unschuld der Banker
> Zwei Jahre nach dem Freispruch durchs Landgericht Hamburg beugt sich der
> Bundesgerichtshof noch mal über den Prozess gegen die
> HSH-Nordbank-Vorstände
(IMG) Bild: Von Geld zu Geld ist es nur ein Buchstabe. Beides kann man sich in die Haare schmieren.
HAMBURG taz | Endlich geht es weiter: Mehr als zwei Jahre nachdem das
Hamburger Landgericht den Vorstand der HSH Nordbank freigesprochen hat,
verhandelt am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob das Urteil
Bestand haben kann oder ob der ganze Prozess wegen Rechtsfehlern neu
aufzurollen ist.
Vorgeworfen worden war den Bankern um Professor Dirk Jens Nonnenmacher,
dessen Vorliebe für eine an einen [1][Schleimhelm] erinnernde Frisur zu
seine Popularität beigetragen hat, Untreue. Und untersucht wurde der Deal
Omega 55, ein Leerverkaufstrick-Geschäft zwischen der HSH Nordbank und der
französischen Paris-Bas-Gruppe. Dabei wurde enorm viel Geld auf eine
Kreislaufreise über mehrere europäische Stationen geschickt. Die
Reibungsverluste genau zu beziffern, ist schwierig. Mehr als 150 Millionen
Euro waren es wohl nicht, weniger als 30 Millionen auch nicht.
Beantragt haben die Revision die Hamburger Staats- und die
Bundesanwaltschaft. Und die Indizien, auf die sie sich stützen können,
mussten sie nicht lange suchen: Bei der Urteilsverkündung im Juli 2014
hatte der Vorsitzende Richter Marc Tully mit knalligen Worten das
Omega-55-Geschäft gerügt. Es sei, machte er die Qualität der Transaktion
für Normalverdiener anschaulich, „wie die Heizdecke auf einer Butterfahrt“
gewesen, also „sinnlos, wertlos und nutzlos“. Trotzdem fand er es nicht
offensichtlich genug und den verursachten und im Verfahren nachgewiesenen
Schaden von 30 Millionen Euro „nicht gravierend“ genug, um die Bankmanager
zu verurteilen.
Eine zumindest erstaunliche Entscheidung, wenn man bedenkt, dass
Wahrsagerinnen in Hamburg schon dafür verknackt werden, dass ihre
Vorhersagen nicht eintreffen obwohl sie viel Geld dafür kassiert hatten.
Aber, na gut – seriöse Geschäftsleute müssen sich auch der ordentlichen
Justiz beugen.
Nonnenmacher bislang nicht: Sollte der BGH das Urteil bestätigen, darf er
auch seine vier Millionen Euro Abfindung (plus Zinsen) behalten. Die hat er
bekommen, nachdem er mit der HSH Nordbank fertig war und gehen musste.
Mindestens die Haargel-Industrie drückt ihm feste beide Daumen!
8 Oct 2016
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(DIR) [1] http://www.mundmische.de/bedeutung/26487-Schleimhelm
## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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