# taz.de -- Ehemaliger HSH-Nordbank-Chef: Nonnenmacher kommt vor Gericht
       
       > Das Landgericht Hamburg hat die Anklage wegen Veruntreuung gegen den
       > früheren Chef der HSH Nordbank zugelassen. Mitte Juli soll der Prozess
       > beginnen.
       
 (IMG) Bild: Hauptvorwurf gegen Nonnenmacher: Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall.
       
       MÜNCHEN/HAMBURG dpa | Der frühere HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher
       und fünf weitere Ex-Vorstandsmitglieder müssen sich nach Informationen der
       Süddeutschen Zeitung wegen des Verdachts der Veruntreuung von Bankvermögen
       in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten. Das Landgericht
       Hamburg habe die Anklage gegen die Manager zugelassen, schreibt das Blatt
       (Online-Ausgabe). Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe demnach zurück.
       
       Das Landgericht konnte die Informationen am Dienstagabend auf dpa-Anfrage
       zunächst nicht bestätigen. Nonnenmachers Anwalt Heinz Wagner sagte der dpa
       hingegen: „Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die
       ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank zur Hauptverhandlung zugelassen und
       als Beginn der Hauptverhandlung Mitte Juli in Aussicht genommen.“
       
       Hintergrund sind Geschäfte mit dem Codenamen „Omega“ aus dem Jahr 2007, die
       für die Bank verlustreich endeten. Der Hauptvorwurf lautet laut SZ auf
       Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall; alle sechs
       Beschuldigten weisen den Vorwurf demnach zurück. Zwei Beschuldigten,
       darunter Nonnenmacher, wird dem Bericht zufolge neben der Untreue auch
       unrichtige Darstellung angelastet, was dem Vorwurf der Bilanzfälschung
       gleichkommt – auch hier widersprechen laut SZ beide.
       
       Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte bereits Ende 2011 Anklage gegen den
       gesamten früheren HSH-Nordbank-Vorstand erhoben. Die Behörde wirft den
       sechs ehemaligen Mitgliedern des Gremiums vor, durch das Geschäft im
       Dezember 2007 vorsätzlich und vorhersehbar einen Vermögensschaden von rund
       160 Millionen Euro für die Bank verursacht zu haben.
       
       Der Vorstand sei ein unvertretbares Risiko eingegangen, hieß es damals bei
       der Staatsanwaltschaft – das gelte vor allem angesichts der Finanzkrise,
       die 2007 bereits eingesetzt hatte. Nach Ansicht der Anklagebehörde war das
       Geschäft wirtschaftlich sinnlos. Die Staatsanwaltschaft folgte nicht den
       Darstellungen der Vorstände, nach denen es sich um ein übliches
       Bankgeschäft handelte.
       
       Der zweite Vorwurf der unrichtigen Darstellung – landläufig Bilanzfälschung
       – richtet sich nach den früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nur gegen
       Nonnenmacher und einen weiteren Ex-Vorstand. Er beziehe sich auf einen
       Zwischenbericht für das erste Quartal 2008, bei dem das „Omega 55“-Geschäft
       wie ein normaler Kredit zum Anschaffungswert bilanziert worden sei statt
       zum aktuellen Marktwert. So sei aus einem Quartalsverlust ein Gewinn
       geworden.
       
       Die Bank hat diesen Fehler eingeräumt und korrigiert, die Finanzaufsicht
       wegen der unvollständigen Darstellung der Transaktion ein Bußgeld gegen die
       HSH Nordbank verhängt.
       
       1 May 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) HSH Nordbank
 (DIR) Veruntreuung
 (DIR) HSH Nordbank
 (DIR) HSH Nordbank
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Revision beginnt: Die Unschuld der Banker
       
       Zwei Jahre nach dem Freispruch durchs Landgericht Hamburg beugt sich der
       Bundesgerichtshof noch mal über den Prozess gegen die
       HSH-Nordbank-Vorstände
       
 (DIR) Prozess gegen Jens Nonnenmacher: Dr. No muss vor Gericht
       
       Der Ex-Vorstand der HSH Nordbank ist wegen Untreue angeklagt. Der Prozess
       gewährt Einblicke in die absurden Geschäfte der Landesbanken.
       
 (DIR) FOLGEN DER FINANZKRISE: Nonnenmacher lenkt ein
       
       Die Nordbank und ihr Ex-Vorstandsboss ändern einen umstrittenen
       Aufhebungsvertrag, der Nonnenmacher einen goldenen Handschlag garantiert
       hätte.
       
 (DIR) Gefeuerter Nordbank-Chef Nonnenmacher: Handschlag bleibt golden
       
       Ex-Chef der Nordbank könnte Abfindung behalten, auch wenn er verurteilt
       wird. Der Vertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, sagt der
       Hamburger Anwalt Gerhard Strate.