# taz.de -- Gericht findet Zeuginnen nicht glaubhaft: Zweifel an Vergewaltigung
       
       > Zwei Flüchtlinge sollen in Norderstedter Schwimmbad zwei Mädchen sexuell
       > genötigt oder vergewaltigt haben. Gericht stuft Zeuginnen jetzt als
       > unglaubwürdig ein
       
 (IMG) Bild: Tatort oder nicht? Schwimmbad mit Anti-Belästigungs-Piktogrammen
       
       NORDERSTEDT taz | Die Vorwürfe seien bis nach Kanada gedrungen, sagt eine
       Journalistin im Gerichtsgebäude. Als Ende Februar zwei Mädchen im
       schleswig-holsteinischen Norderstedt angezeigt hatten, im
       Arriba-Erlebnisbad von zwei afghanischen Geflüchteten belästigt und
       vergewaltigt worden zu sein, hatten internationale Medien berichtet.
       
       Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Hamburg und Köln lagen
       erst zwei Monate zurück. Noch immer wurde hitzig über die Verteidigung von
       Frauenrechten und die Grenze zum Rassismus diskutiert. Der Vorfall in
       Norderstedt passte ins Bild. Viele Schwimmbäder stellten Piktogramme mit
       Baderegeln auf: „Grabschen verboten“, international verständlich
       illustriert.
       
       Am Mittwoch wurden die beiden Afghanen im Amtsgericht in Norderstedt
       vernommen. Einer der Angeklagten ist 14 Jahre alt, der andere 34. Es ist
       der zweite Verhandlungstermin, und die Geschehnisse erscheinen mittlerweile
       in einem anderen Licht.
       
       ## Aussagen nicht belastbar
       
       Das Gericht hält die Aussagen beider Mädchen für nicht belastbar. Die
       ältere der beiden leidet ihrer Anwältin zufolge unter einer
       Borderline-Erkrankung. Dass die Zweifel an ihren Aussagen nicht schon
       früher erkannt wurden, kritisieren nun die Anwälte der Angeklagten. Der
       34-jährige Beschuldigte saß sechs Monate in Untersuchungshaft.
       
       Das 14-jährige Mädchen, das Opfer der angeblichen Vergewaltigung gewesen
       sein soll, ist bereits aus dem Prozess ausgeschieden: Nachdem das Gericht
       am vergangenen Montag ihre Aussage als unglaubwürdig eingestuft und
       daraufhin den dringenden Tatverdacht aufgehoben hatte, zog sie ihre
       Nebenklage zurück. Der 34-Jährige wurde daraufhin aus der U-Haft entlassen.
       Der Vorwurf der Vergewaltigung ist seither vom Tisch, nun geht es um
       sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall.
       
       Die 18-Jährige wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Sie
       wirft den Angeklagten vor, sie und ihre Freundin beim Rutschen an der Hüfte
       geküsst, im Intimbereich angefasst und mit dem Finger penetriert zu haben.
       Letzterer Vorwurf gilt juristisch als Vergewaltigung und ist somit nicht
       mehr Teil der Anklage.
       
       Die 18-Jährige hat bereits sechs Mal vor Gericht ausgesagt und stets den
       Vorwurf der Vergewaltigung erhoben. Es kam dabei nie zu einer Verurteilung.
       Im aktuellen Fall maß das Gericht ihrer Aussage keinen Beweiswert zu. Das
       heißt, dass die Richterin die Zeugin nicht glaubwürdig fand.
       
       Auch die Bademeisterin des Schwimmbads war als Zeugin geladen. Sie sagte
       aus, dass ihr die beiden Mädchen schon den ganzen Tag aufgefallen seien –
       sie habe sie beinahe des Bades verwiesen. Ohne erkennbaren Grund hätten die
       14- und die 18-Jährige Männer angerempelt und sie absichtlich mit dem
       Oberkörper berührt, als die Männer in der Schlange an der Rutsche warteten.
       Hinterher hätten sie sich kichernd nach ihnen umgedreht. Eine sei dabei
       offensiver und selbstsicherer vorgegangen als die andere – die
       Provokationen seien von der Älteren ausgegangen.
       
       Später muss es dann zu der Begegnung zwischen den Mädchen und den beiden
       Angeklagten gekommen sein. Die jedoch schildert der Anwalt des 34-Jährigen,
       Jacob Schwieger, anders: Sein Mandant habe auf der Rutsche Gefühle für
       eines der Mädchen entwickelt, sie von hinten umarmt und versucht, sie an
       der Hüfte zu küssen. Er will von ihr abgelassen haben, als sie sich wehrte.
       
       ## Heute könnte das Urteil kommen
       
       Ein Security-Mitarbeiter und zwei Bademeisterinnen sagten aus, die beiden
       Mädchen hätten geschockt gewirkt, als sie sich an das Personal wandten. Die
       Arriba-Mitarbeiterinnen riefen die Security und setzten den 34-jährigen
       Mann fest, der sich entschuldigte und keinen Widerstand leistete. Die
       Sicherheitsmänner begleiteten sowohl die Mädchen als auch den 34-jährigen
       zu den Schränken – dort tauchte der 14-jährige auf und wurde von den
       Mädchen als zweiter Täter identifiziert. Am gleichen Tag kamen die
       Beschuldigten vor den Haftrichter. Im Fall des Minderjährigen wurde jedoch
       von der Untersuchungshaft abgesehen.
       
       Sein Anwalt, Suad Omanovic, spricht trotzdem von einem schweren Fehler des
       Gerichts: Schon aus der Akte sei ersichtlich gewesen, dass man es mit
       schwierigen Belastungszeuginnen zu tun habe. Das Gericht habe es jedoch
       versäumt, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen.
       
       Beim Verhandlungstermin am heutigen Freitag werden sowohl die Plädoyers als
       auch das Urteil erwartet. Omanovic geht davon aus, dass sein Mandant
       freigesprochen wird. Anwalt Schwieger erwägt, Haftentschädigung zu fordern.
       Sein Mandant ist seit sieben Monaten in Deutschland, sechs davon war er in
       U-Haft. „Mein Mandant saß als Kinderschänder. Da geht es einem nicht gut.“
       
       8 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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