# taz.de -- Bundeswehreinsatz im Innern: Dein Freund und Helfer in Flecktarn
       
       > Noch gilt der Bundeswehreinsatz im Innern als Tabu. Doch die Union
       > möchte, anders als die SPD, bald den Ernstfall proben lassen.
       
 (IMG) Bild: Fahrzeug der US-Streitkräfte in Europa fährt im Juni 2016 durch Dresden. Vor dem Militärhistorischen Museum wurden US-amerikanische und Bundeswehr-Fahrzeuge präsentiert
       
       Berlin taz | Es ist eine Premiere. Am Mittwoch treffen sich
       Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Bundesinnenminister Thomas de
       Maizière und einige Innenminister der Länder in Berlin. Gemeinsam werden
       sie eine Übung für den Ernstfall auf den Weg bringen: Polizisten trainieren
       mit der Bundeswehr das Szenario eines Terroranschlags in Deutschland. Die
       Soldaten helfen dabei nicht nur mit Fahrzeugen, Gulaschkanonen oder
       Spürhunden aus.
       
       Was genau die Sicherheitskräfte proben werden, ist erst teilweise bekannt.
       Als erste Stufe ist eine Übung der Stabsstellen geplant: Polizei und
       Bundeswehr trainieren auf der Führungsebene, welche Alarmierungsketten im
       Ernstfall greifen müssten. In einer zweiten Stufe sollen später auch
       Soldaten zu einer sogenannten Vollübung ausrücken. Laut Berliner Morgenpost
       ist geplant, dass eine Feldjägerhundertschaft Gebäude und Straßen
       absichert.
       
       Ein Plan, der innerhalb der Koalition noch für Ärger sorgen könnte: Während
       die Union die Inlandseinsätze vorantreibt, hat die SPD Vorbehalte. „Wenn
       die Beteiligten die hohen Hürden der Verfassung für Inlandseinsätze wahren,
       ist gegen Übungen nichts einzuwenden“, sagt der SPD-Verteidigungspolitiker
       Rainer Arnold. „Wenn die Union versuchen sollte, die Hürden zu senken und
       Inlandseinsätze zur Routine zu machen, wäre das für uns aber nicht
       akzeptabel.“
       
       Die Hürden, von denen Arnold spricht, verteilen sich über zwei
       Grundgesetzartikel und zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Für
       verschiedene Szenarien machen sie ganz unterschiedliche Vorgaben.
       
       Der einfachste Fall ist die technische Amtshilfe. Dass Soldaten zum
       Beispiel bei Hochwasser Sandsäcke schleppen, ist schon lange Praxis und
       weitestgehend unumstritten. Gewalt dürfen die Soldaten in solchen Einsätzen
       nicht anwenden. Kämpfen dürfen sie dagegen in Einsätzen nach Artikel 87a.
       Danach darf die Regierung die Bundeswehr „bei der Bekämpfung militärisch
       bewaffneter Aufständischer einsetzen“. Damit der Artikel greift, muss aber
       der Bestand des Landes in Gefahr sein – einzelne Terroranschläge reichen
       nicht aus.
       
       ## Autos kontrollieren und Pistole ziehen
       
       Bleiben noch die Absätze 2 und 3 des Artikels 35, um die es bei den
       geplanten Übungen voraussichtlich geht. Ihnen zufolge dürfen Soldaten die
       Polizei bei „einem besonders schweren Unglücksfall“ unterstützen – nicht
       nur technisch, sondern auch als eine Art Hilfspolizei mit sogenannten
       hoheitlichen Befugnissen. Also Tätigkeiten, die eigentlich der Polizei
       vorbehalten sind. Die Bundeswehr könnte nach dem Urteil des
       Verfassungsgerichts von 2006 „beispielsweise gefährdete Grundstücke
       absperren und Verkehrsregelungen treffen“. Kann heißen: Autos kontrollieren
       und die Pistole ziehen, wenn sich ein Fahrer widersetzt.
       
       Dem Urteil zufolge sind solche Einsätze grundsätzlich auch nach
       Terroranschlägen erlaubt. Als „schwerer Unglücksfall“ gelten demnach
       gravierende Flugzeugunglücke oder Schäden an Atomkraftwerken. Militärische
       Waffen dürfe die Bundeswehr in diesen Fällen aber nicht anwenden. Der
       Schützenpanzer bliebe also in der Kaserne.
       
       Eine Einschränkung, die die Union lange beseitigen wollte. Als
       Innenminister schaffte es Wolfgang Schäuble 2008 sogar, dass die SPD im
       Koalitionsausschuss einer entsprechenden Grundgesetzänderung zustimmte.
       Diese Verständigung des schwarz-roten Führungspersonals sorgte aber für
       eine kleine Palastrevolution in der SPD: Die Bundestagsfraktion stellte
       sich quer. Damit schien das Thema vom Tisch.
       
       Bis im Juli 2012 das Verfassungsgericht den Fans eines Einsatzes im Innern
       eine neue Chance eröffnete. Mit einer Neuinterpretation des Grundgesetzes
       korrigierten die Richter einen wichtigen Punkt ihrer bisherigen
       Rechtsprechung: Für Artikel 35 müsse ein Unfall oder Anschlag zwar
       „katastrophische Dimensionen“ annehmen. Der Einsatz militärischer Waffen
       wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich verboten.
       
       ## Wie verheerend ist das Szenario
       
       Ins neue Weißbuch der Bundesregierung zur Zukunft der Bundeswehr schrieb
       die Union mit Zustimmung der SPD-Ministerien, Inlandseinsätze mit
       hoheitlichen Aufgaben kämen „auch bei terroristischen Großlagen in
       Betracht“. Solche Einsätze müssten Polizei und Streitkräfte „im Rahmen von
       Übungen“ vorbereiten. Genau das passiert jetzt. Zwei Fragen sind dabei
       besonders spannend: Werden die Soldaten mit militärischen Waffen ausrücken?
       Und wie verheerend ist das Szenario, für das sie üben werden? Anders
       gefragt: Wie katastrophal müssen die Folgen eines Anschlags sein, damit die
       Bundeswehr eingreifen darf?
       
       „Ich kann mir wenige Szenarien vorstellen, die der Definition des
       Verfassungsgerichts gerecht werden“, sagt die Grünen-Abgeordnete Irene
       Mihalic.
       
       Der SPD-Abgeordnete Arnold legt die Latte nur etwas tiefer: „Ein Indikator
       ist, dass die Polizei sichtbar und nachweislich mit der Lage überfordert
       ist. Ich denke eher an den 11. September und keinesfalls an den Amoklauf in
       München“, sagt er.
       
       Allgemeiner bleibt Thomas Strobl (CDU), Innenminister von
       Baden-Württemberg. „Eine solche Situation könnte zum Beispiel sein: eine
       großflächige, lang andauernde, sogar länderübergreifende Terrorlage mit
       zeitgleich stattfindenden Terroranschlägen“, sagt er.
       
       Die Hürde für einen Bundeswehreinsatz im Innern liegt also noch immer hoch.
       Sie lag aber auch schon mal höher.
       
       30 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
 (DIR) Pascal Beucker
       
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