# taz.de -- Regimeterror in Eritrea: Die versklavte Bevölkerung
       
       > Die UN-Kommission wirft der Regierung schwere Verbrechen vor und will
       > Anklage erheben. Die EU sieht das Land als Migrationspartner.
       
 (IMG) Bild: Eine Aktivistin stellt nach, wie in Eritrea gefoltert wird
       
       Berlin taz | Eritreas Regierung begeht Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       an der eigenen Bevölkerung und gehört deswegen vor den Internationalen
       Strafgerichtshof: Das ist die Feststellung einer Untersuchungskommission
       des UN-Menschenrechtsrats in ihrem am Mittwoch veröffentlichten
       Abschlussbericht. Menschenrechtsgruppen fordern nun, sämtliche Überlegungen
       auf EU-Ebene zu einer Zusammenarbeit mit dem eritreischen Staat bei der
       Flüchtlingsabwehr auf Eis zu legen.
       
       „Die Kommission hat Grund zur Annahme, dass in Eritrea seit 1991 Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit begangen worden sind, nämlich Versklavung,
       Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter, andere unmenschliche Akte,
       Verfolgung, Vergewaltigung und Mord“, steht gleich zu Beginn des Berichts,
       der auf mehrjährige Recherchen folgt. „Die Kommission kommt zum Schluss,
       dass Eritrea ohne umfassende rechtliche und institutionelle Reformen nicht
       in der Lage ist, seiner Rechenschaftspflicht für diese Verbrechen und
       Verletzungen nachzukommen. Sie empfiehlt daher, dass der Sicherheitsrat die
       Lage in Eritrea dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs zur
       Prüfung vorlegt.“
       
       Bereits im Juni 2015 hatte die Untersuchungskommission staatliche
       Verfolgung in Eritrea ausführlich dokumentiert. Dieser Bericht war von
       Eritreas Regierung und ihren Verbündeten scharf kritisiert worden, unter
       anderem weil die UN-Ermittler Eritrea nicht besucht hatten – die Regierung
       hatte das nicht erlaubt. Für den Abschlussbericht durfte eine UN-Delegation
       ins Land, nicht aber die Untersuchungskommission.
       
       Eritreas Regierung unter dem Präsidenten und ehemaligen Befreiungskämpfer
       Iasaias Afeworki verübe seit der Unabhängigkeit des Landes im Mai 1991
       einen „andauernden, ausgedehnten und systematischen Angriff gegen die
       Zivilbevölkerung von Eritrea“, so die Kommission, so die Kommission. Die
       Wertung als „ausgedehnt und systematisch“ entspricht der Definition eines
       Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Völkerstrafrecht.
       
       ## Ausreise verboten
       
       Folter werde in zivilen und militärischen Einrichtungen weiterhin
       „ausgedehnt und systematisch“ angewandt, heißt es weiter. Es gebe weiterhin
       sexualisierte Gewalt gegen Männer und Frauen in der Haft, Bestrafung von
       Familienangehörigen von Flüchtlingen, Hinrichtungen und Zwangsarbeit,
       ebenso die als Zwangsrekrutierung zu wertende zeitlich unbegrenzte
       Wehrpflicht.
       
       Die politische Brisanz liegt nicht nur in der Dimension der Vorwürfe,
       sondern auch im Umstand, dass er mitten in die Diskussionen über eine
       Zusammenarbeit zwischen der EU und Eritrea zur Eindämmung der illegalen
       Migration läuft. Eritrea erlaubt seinen Bürgern generell die Ausreise
       nicht. Rund 5.000 Menschen fliehen jeden Monat aus dem Land mit weniger als
       6 Millionen Einwohnern; 2015 beantragten laut UNO 47.025 Eritreer Asyl in
       einem EU-Land.
       
       Die zivilgesellschaftliche Lobbygruppe EEPA, die für eine
       menschenrechtsorientierte EU-Außenpolitik eintritt, verlangt nun eine
       „sofortige und unzweideutige Antwort“ auf den UN-Bericht. Eritrea ist eines
       der 16 Länder, mit denen die EU vertieft über gemeinsame Maßnahmen gegen
       Flüchtlingsströme spricht; im Rahmen des „Khartum-Prozesses“ zu Europas
       Zusammenarbeit mit den Regierungen am Horn von Afrika gegen illegale
       Migration ist auch Eritrea ein Partner. Menschenrechtler monieren, dass es
       auch um polizeilichen und geheimdienstlichen Informationsaustausch gehe. Es
       könne keine Kooperation mit einem Regime geben, das als Täter von
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit identifiziert wird.
       
       8 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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