# taz.de -- Gesetzentwurf zu Hartz-IV-Regelungen: Weniger Geld für Alleinerziehende
       
       > Sozialgeld soll unter getrennten Elternteilen gesplittet werden, pro Tag
       > bis zu 10,20 Euro weniger. Experten halten das für nicht alltagstauglich.
       
 (IMG) Bild: Der neue Hartz IV-Gesetzentwurf benachteiligt vor allem Alleinerziehende
       
       Berlin taz | Antje Asmus vom Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter
       setzt ihre ganze Hoffnung auf die Öffentlichkeit. Proteste, Einwürfe, Veto.
       Gegen einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der
       Hartz-IV-Regelungen ändern und am heutigen Montag im zuständigen
       Bundestagsausschuss zur Expertenanhörung auf der Tagesordnung steht.
       
       In dem Änderungsantrag zum Sozialgesetzbuch II geht es auch um
       Alleinerziehende sowie getrennt lebende Eltern. Diese würden durch das
       Nahles-Papier benachteiligt, kritisiert Asmus. Künftig könnte das
       Sozialgeld für ein Kind nicht mehr die Person vollständig erhalten, bei der
       sich das Kind vorwiegend aufhält, sondern auf beide Elternteile verteilt
       werden. Gesplittet nach den Tagen, die das Kind tatsächlich entweder bei
       der Mutter oder beim Vater verbringt. So jedenfalls steht es in den
       Formulierungshilfen für die Gesetzesänderung, die selbst in der Koalition
       heftig umstritten sind und daher nur mit spitzen Fingern angefasst werden.
       
       Für Hartz-IV-Mütter – in neun von zehn Fällen ist der alleinerziehende
       Elternteil die Mutter – wäre das eine mitunter schmerzhafte Einbuße an
       Sozialgeld. Auch dann, wenn der Vater ein Arbeitseinkommen hat und selbst
       gar nicht auf Hartz IV angewiesen ist.
       
       Der Vorstoß hat unter Fachleuten und Lobbygruppen Empörung ausgelöst, die
       Bundesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat
       einen offenen Brief an Nahles geschrieben. „Ein absurdes Verfahren, das die
       Alltagspraxis für alle Beteiligten erschweren wird“, heißt es in dem
       Schreiben: „Es gibt kein Einsparpotenzial bei alleinerziehenden
       Hartz-IV-Familien, denn sie gehören ohnehin schon zur ärmsten Gruppe
       unserer Gesellschaft.“
       
       ## 39 Prozent der Alleinerziehenden bekommen Hartz IV
       
       In Euro bedeuten die vorgesehenen Änderungen: Pro Tag, den ein 6- bis
       14-jähriges Kind nicht bei der Mutter verbringt, wird der Kleinfamilie das
       Sozialgeld um je 9 Euro gekürzt. Bei 14- bis 18-Jährigen wären es täglich
       10,20 Euro weniger. „Das ist Verwaltung des Mangels“, kritisiert Asmus. 39
       Prozent der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern beziehen Hartz IV.
       
       Nun mögen die Kosten beispielsweise für Essen geringer sein, wenn das Kind
       nicht da ist. Doch grundsätzliche Ausgaben für Miete, Strom, Heizung,
       Telefon bleiben unverändert. Solche Kosten hat der andere Elternteil
       natürlich auch. Es muss zwei Kinderzimmer geben, zwei Betten, Kleidung in
       beiden Haushalten, Spielzeug, Schulmaterial. Das allerdings ist bei den
       Hartz-IV-Sätzen bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
       
       „Solange für Kinder getrennt lebender Eltern im Sozialgeldbezug kein
       Umgangskinder-Mehrbedarf anerkannt wird, kommt es regelmäßig zu einer
       Bedarfsunterdeckung“, kritisiert der VAMV. Unbürokratisch formuliert: Der
       Hartz-IV-Satz für getrennt lebende Eltern muss höher sein.
       
       Der Juristinnenbund erkennt ein weiteres Problem: Die bei vielen getrennten
       Paaren ohnehin schon angespannte Kommunikation könnte noch schwieriger
       werden. Zudem werde das gemeinsame Sorgerecht gegen finanzielle Interessen
       ausgespielt. Es sei zu befürchten, dass selbst jene Mütter, die sich jetzt
       unvoreingenommen das Sorgerecht mit dem Expartner teilen, das jetzt nicht
       mehr machen – aus Angst, noch weniger Geld zu haben.
       
       ## Gesetz schürt Streit zwischen Elternteilen
       
       Das missfällt auch Väterverbänden. Die Männer befürchten, ihre Kinder nicht
       mehr so häufig sehen zu können. „Was wir brauchen, ist eine Erfassung der
       Lebensrealität von Familien“, sagte Markus Witt vom Verein Väteraufbruch
       für Kinder.
       
       Massive Kritik am Nahles-Papier kommt erwartungsgemäß von der Opposition.
       Mit der Gesetzesänderung „gefährdet die Bundesregierung weiterhin das
       Existenzminimum von Kindern alleinerziehender Eltern“, beklagt Franziska
       Brantner, familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Zudem
       schüre das Gesetz „Streit zwischen den Elternteilen“. Alleinerziehende
       würden es sich unter diesen Umständen zweimal überlegen, ob sie den Umgang
       mit dem Vater ausweiten.
       
       „Warum belasten Sie Alleinerziehende, die zu 40 Prozent voll oder ergänzend
       auf Hartz IV angewiesen sind, mit diesem Gesetz so enorm?“, fragt Matthias
       Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Das
       Änderungsgesetz, das eigentlich die Hartz-IV-Bürokratie verringern soll,
       soll am 1. August in Kraft treten.
       
       30 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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