# taz.de -- Ökosteuer auf Solarstrom: Umstrittener „Schildbürgerstreich“
       
       > Das Finanzministerium will künftig auch selbstverbrauchte Sonnenenergie
       > besteuern. Das würde vor allem Mieter und Gewerbe treffen.
       
 (IMG) Bild: Solaranlagen auf Mietshäusern könnten von den Plänen betroffen sein
       
       Berlin taz | Für Strom aus großen Solaranlagen, der von den Betreibern
       selbst verbraucht oder direkt an nahegelegene Nutzer verkauft wird, soll
       nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums künftig Ökosteuer bezahlt
       werden. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von CDU-Minister Wolfgang Schäuble
       sieht vor, dass bei einem Eigenverbrauch von mehr als 20.000
       Kilowattstunden künftig auf den gesamten selbst verbrauchten Strom die
       Ökosteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde fällig werden soll. Die EU
       verbiete eine Doppelförderung von Ökostrom durch die EEG-Vergütung und die
       Ökosteuerbefreiung, sagte eine Sprecherin zur taz. Es gebe „Vorgaben aus
       Brüssel, die wir umzusetzen haben.“
       
       Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern wären von der Neuregelung
       nicht betroffen, weil sie unter dem Grenzwert liegen. Auch für große
       Freiflächenanlagen gebe es kaum Auswirkungen, weil der Eigenverbrauch dort
       keine Rolle spielt. Doch etwa ein Drittel des Marktes wäre betroffen, etwa
       Gewerbebetriebe und sogenannte Mieterstrommodelle.
       
       Beim Mieterstrom werden auf Mehrfamilienhäusern Solaranlagen installiert,
       deren Strom an die Bewohner verkauft wird – meist etwas günstiger als ein
       normaler Stromtarif. „Die neue Regelung wäre für viele Mieterstrommodelle
       fatal“, sagt Tim Loppe vom Stromanbieter Naturstrom, der solche Anlagen
       betreibt. „Es ist zu befürchten, dass diese dadurch abgewürgt würden.“
       
       Auch der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Pläne mit Sorge. „Die
       Regelung würde große Teile des Solarstrommarktes auf einen Schlag
       unrentabel machen“, erklärt Geschäftsführer Carsten Körnig. Eine Ökosteuer
       auf Solarstrom wäre ein „Schildbürgerstreich“, so Körnig. Der Solarverband
       bezweifelt auch die europarechtliche Begründung des Finanzministeriums.
       Dabei stützt er sich auf eine juristische Stellungnahme des Rechtsanwalts
       Hartwig von Bredow. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die geplante Änderung
       „keinefalls notwendig, geschweige denn europarechtlich zwingend wäre“.
       
       ## Vorbehalte im Wirtschaftsministerium
       
       Ob das Gesetz in der geplanten Form kommt, ist allerdings offen. Es
       befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts.
       Das Wirtschaftsministerium, das hauptverantwortlich für die Energiepolitik
       ist, will sich in dieser Phase nicht öffentlich äußern. Es ist aber zu
       hören, dass es dort erhebliche Vorbehalte gibt.
       
       Eine klare Absage kommt bereits aus dem Bundesumweltministerium. „Der
       Referentenentwurf schießt über das eigentliche Ziel der Abschaffung von
       Doppelförderungen hinaus“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth der taz.
       „Er benachteiligt dezentrale Quartierslösungen sowie
       Erneuerbare-Energien-Anlagen massiv.“ Das sei nicht akzeptabel, weil
       „dezentrale Versorgungslösungen – wie Quartierslösungen im Wohn- und
       Gebäudebereich“ bei der Energiewende „eine zentrale Rolle“ spielten,
       betonte Flasbarth.
       
       23 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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