# taz.de -- Reformvorschlag für Erbschaftsteuer: Betriebsvermögen stärker besteuern
       
       > Das Institut für Makroökonomie will die Erbschaftsteuer reformieren. Mit
       > dem Konzept hätte der Bund seit 2013 4,6 Milliarden Euro einnehmen
       > können.
       
 (IMG) Bild: Der Bund hat das Geld in den letzten drei Jahren mit Füßen getreten
       
       Berlin taz | Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und
       Konjunkturforschung (IMK) hat einen Vorschlag zur Neuregelung der
       Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen vorgelegt. Demnach würde sich das
       Aufkommen fast verdoppeln. Wäre die vorgeschlagene Regelung schon 2013 in
       Kraft gewesen, hätte der Bund 4,6 Milliarden Euro mehr eingenommen, rechnet
       das IMK vor.
       
       Die Neuregelung der Erbschaftsteuer ist umstritten. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte 2014 das bisherige Gesetz für
       verfassungswidrig erklärt, weil es Betriebsvermögen bei der Besteuerung
       gegenüber anderen Vermögensarten privilegierte. Karlsruhe ließ der
       Bundesregierung bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Die ist auch
       zwei Monate vor Ablauf der Frist nicht unter Dach und Fach. Ein zwischen
       CDU und SPD ausgehandelter Vorschlag sieht vor, vererbte Betriebsvermögen
       unterhalb von 26 Millionen Euro nicht zu besteuern.
       
       Hier setzt der Vorschlag des IMK an. Die Schwelle für eine volle
       Verschonung von einer Besteuerung wird dabei von 26 Millionen Euro auf eine
       reduziert. Ist kein zusätzliches privates Vermögen vorhanden, kann das
       Betriebsvermögen mit der Hälfte des Steuersatzes der Steuerklasse I taxiert
       werden. Bei 12 Millionen Euro wären dies 11,5 Prozent, die über einen
       Zeitraum von 15 Jahren gestundet werden können. Die maximale
       Erbschaftsteuer soll bei 15 Prozent liegen. So sei gesichert, dass beim
       Betriebsübergang keine Arbeitsplätze gefährdet werden, glaubt das IMK.
       
       171 Milliarden Euro steuerfrei übertragen 
       
       Auch der bisherigen Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu umgehen, indem erst
       das Betriebsvermögen und zehn Jahre später das Privatvermögen verschenkt
       werden, will das Institut einen Riegel vorschieben. Die Zehnjahresfrist
       soll auf 30 verlängert werden. Nach den bisherigen Regelungen wurde laut
       IMK von 2009 bis 2014 insgesamt ein Betriebsvermögen von 171 Milliarden
       Euro steuerfrei übertragen.
       
       „Erben ist leistungsloses Einkommen“, sagte IMK-Direktor Gustav Horn am
       Montag in Berlin. Die Bundesregierung habe sich bei der Erbschaftsteuer
       mehrfach „eine blutige Nase“ beim Bundesverfassungsgericht geholt und werde
       dies auch mit der von ihr geplanten Neuregelung tun.
       
       Aus der SPD gab es eine zustimmende Reaktion zu den IMK-Plänen: „Ich teile
       das zentrale Anliegen der Wissenschaftler“, sagte die stellvertretende
       finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cansel Kiziltepe.
       „Erbschaften von sehr großen Betriebsvermögen sollten mit mindestens 15
       Prozent besteuert werden.“
       
       3 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Reeh
       
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