# taz.de -- Neonazi lässt Hosen in S-Bahn runter: Haft für Nazi-Arsch
       
       > Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt einen 33-Jährigen zu 32 Monaten
       > Haft, weil er eine Familie in der S-Bahn bedroht und seinen nackten
       > Hintern gezeigt hatte.
       
 (IMG) Bild: Tatort S-Bahn: Hier beleidigte, bedrohte und erniedrigte der Neonazi eine Familie
       
       Christoph S. sei schockiert, sagt sein Verteidiger, nachdem vor dem
       Amtsgericht Tiergarten das Urteil gegen den 19-fach vorbestraften Nazi
       gefallen ist. 32 Monate Haft hat das Schöffengericht verhängt – wegen vier
       unterschiedlichen Taten. Das letzte Mal, als der 33-Jährige ins Gefängnis
       musste, hatte er wesentlich mehr dafür tun müssen. Die Justiz mag sich oft
       sehr geduldig zeigen – für den seit 16 Jahren auffälligen Angeklagten gilt
       das nicht mehr.
       
       Am Nachmittag des 27. März 2015 hatte Christoph S. in der S-Bahn den
       deutschen Gruß entboten und „Heil Hitler“ gebrüllt, am frühen Abend dann
       einen Mann, der sich gegen solche Sprüche verbal zu wehren suchte, durch
       die S-Bahn gejagt, ihn geschlagen und getreten.
       
       Am Abend des 22. August 2015 hatte er zusammen mit Gleichgesinnten am
       Bahnhof Storkower Straße einen S-Bahn-Waggon der Linie S41 bestiegen.
       „Mann, bin ich Hacke“, will einer der Zeugen von dem Alkoholisierten
       vernommen haben. Ein später durchgeführter Test ergab für S. zur Tatzeit
       eine Blutalkoholkonzentration von 2,51 Promille, womit er gegen die
       Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen hatte.
       
       Die beiden alkoholisierten Nazis heizten sich mit Sprüchen auf. Die
       vernommenen Zeugen zitieren ein Potpourri von „Alle Ausländer haben
       dreckiges Blut“, „Judenschlampe“ bis „Asylantenheime sollen brennen“.
       Sobald einer der Mitfahrenden sich dagegen wehrte, wurde er gezielt
       rassistisch beleidigt. Ein junger Sozialarbeiter telefonierte mit der
       Polizei. Die empfahl, die Notbremse zu ziehen. Dann würden sich die
       Sicherheitsmitarbeiter der Bahn um die Nazis kümmern.
       
       Kurz bevor er am Bahnhof Frankfurter Allee aus dem Verkehr gezogen wurde,
       begab sich S. zu einer ausländisch aussehenden Mutter mit zwei Kindern und
       präsentierte ihnen sein Gesäß und seine Genitalien. Ob er seine Verachtung
       noch stärker zeigte, indem er die von der Justiz nicht ermittelten Opfer
       sogar anpinkelte, ließ sich nicht beweisen. Nur eine Lehrerin will nahe der
       Gedemütigten eine Lache gesehen haben. „Die Mitreisenden waren so
       irritiert, dass ihre Aufnahmefähigkeit eingeschränkt war“, erklärt die
       Richterin.
       
       Dem Angeklagten wurde bereits viel Unterstützung wie Bewährungshilfe,
       Führungsaufsicht angeboten – nichts half. Bei seinen Taten war S. stets
       betrunken, oft hatte man ihm deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit
       zugestanden. Da er sich jedoch nicht therapieren lassen möchte, soll ihm
       der Alkohol auch nicht mehr mildernd angerechnet werden.
       
       Zu den 32 Monaten Haft wird er noch ein paar Monate Zuschlag bekommen: Nach
       seinem Ekel-Auftritt in der S-Bahn hatte er auf einer Bärgida-Demonstration
       den Hitlergruß gezeigt, eine Wodkaflasche gestohlen und war
       schwarzgefahren. Im Januar hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten dafür zu
       neun Monaten Haft verurteilt. S. ging dagegen in Berufung und hofft nun auf
       einen Strafrabatt durch das Zusammenziehen beider Strafen, die am Ende wohl
       rund drei Jahre betragen wird.
       
       26 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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