# taz.de -- Prozess gegen Neonazi in Berlin: Dem Arier rutschte die Hose
       
       > Ein Neonazi soll eine Familie in der S-Bahn mit beleidigt und dann auf
       > sie uriniert haben. Der Angeklagte gibt im Prozess das Meiste davon zu.
       
 (IMG) Bild: Hier wurde der Angeklagte festgenommen – und wieder laufen gelassen: S-Bahnhof Frankfurter Allee
       
       Berlin taz | Es ist der 28. August, kurz vor 22 Uhr, in der Ringbahn
       Richtung Friedrichshain. Zwei Männer steigen und grölen „NSD, NSD, NSDAP!“
       Dann erblicken die beiden offenbar Betrunkenen eine nichtdeutsch aussehende
       Kleinfamilie – eine Mutter mit ihren beiden Kindern. An sie gerichtet
       brüllt einer der beiden ein Best-of aller Nazisprüche, angefangen von „Ihr
       seid keine Arier!“ über „Wir sind die Herrenrasse!“ bis zu „Alle Asylanten
       sollte man vergasen.“ Der zweite Neonazi – ein Mann mit dicken
       Brillengläsern – zeigt unterdessen den sogenannten deutschen Gruß.
       
       Dies bestätigt Christoph Sch., einer der Angeklagten, am Freitag vor dem
       Amtsgericht Tiergarten. Von seinem Verteidiger bestreiten lässt er indes
       den Vorwurf, er habe absichtlich seinen Unterleib entblößt und sogar auf
       seine Opfer uriniert. „Das stimmt nicht. Meine Hose war nur herunter
       gerutscht.“ Der Fall hatte große Beachtung in den Medien gefunden.
       
       Im weißen Hoodie und ungewaschenen Haaren sitzt der Angeklagte hinter
       seinen beiden Verteidigern. Er gibt an, arbeitslos und Vater eines
       14-jährigen Kindes zu sein, das bei dessen Mutter lebt. Weitere persönliche
       Details will er angesichts der zahlreich erschienenen Journalisten nicht
       kundtun. Er habe genügend Ärger mit der Presse, deren Vertreter bereits bei
       ihm zu Hause recherchiert hätten. Auch im Gefängnis, in dem er seit sechs
       Monaten sitzt, dürfte es für ihn in Anwesenheit der mehrheitlich
       ausländischen Insassen nicht allzu gemütlich sein.
       
       Seit 16 Jahren beschäftigt der 33-Jährige aus Sömmerda die Justiz, 19
       Einträge weist sein Register auf. Die Verurteilungen betreffen alle
       Bereiche des Strafrechts, auch eine Vergewaltigung geht auf sein Konto.
       Immer wieder stand er wegen Volksverhetzung und des Verwendens von
       verfassungswidriger Zeichen vor Gericht, ein Delikt, das er insbesondere
       unter dem Einfluss von Alkohol beging.
       
       Auch Zeugen haben den Übergriff an jenem Sommerabend verfolgt. Eine
       35-Jährige mit bunt gefärbten Haaren schildert dem Gericht, wie Christoph
       Sch. zu seinen Opfern gesagt hatte: „Du unarisches Ding!“ Die Mutter der
       beiden Kinder habe mit osteuropäischen Akzent geantwortet: „ Mein Sohn ist
       kein Ding. Du bist ein Ding!“
       
       ## Urteil am Dienstag
       
       Eine 31-jährige Mitfahrerin berichtete, wie der Angeklagte sich der an
       einem Waggonausgang stehenden Familie näherte, seine Hose bis zu den Knien
       herunter ließ und sich an sein Genital fasste. Daraufhin habe der Begleiter
       des Provokateurs gesagt: „Du willst die jetzt nicht anpissen? Das sind doch
       nur Asylanten! Die haben deine Pisse nicht verdient!“ Ob der hinter einer
       Trennwand stehende Sch. wirklich urinierte, konnte die Zeugin nicht
       erkennen. Sie habe später aber eine Lache gesehen.
       
       An der Haltestelle Storkower Straße stieg die kleine Familie aus. Der
       Freund einer Zeugin rief die Polizei, die dazu riet, den Nothalt zu
       betätigen, so dass die Personalien der beiden Nazis an der Station
       Frankfurter Allee festgestellt wurden. Dann aber setzte die Polizei beide
       wieder auf freien Fuß. Erst als Christoph Sch. am 3. August auf der
       Bärgida-Demo den Hitler-Gruß entbot, war das Maß offensichtlich voll.
       Anfang Oktober erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, Ende
       Oktober wurde der Angeklagte festgenommen. Im Januar wurde er wegen dem
       Bärgida-Vorfall, einem Schnapsdiebstahl und Schwarzfahren zu neun Monaten
       Haft verurteilt.
       
       Am Dienstag soll im Pinkler-Prozess das Urteil fallen. Es dürfte vor allem
       um die Höhe des weiteren Strafzuschlags gehen.
       
       22 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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 (DIR) Neonazi lässt Hosen in S-Bahn runter: Haft für Nazi-Arsch
       
       Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt einen 33-Jährigen zu 32 Monaten Haft,
       weil er eine Familie in der S-Bahn bedroht und seinen nackten Hintern
       gezeigt hatte.
       
 (DIR) Das war die Woche in Berlin I: Nazis, verpisst euch!
       
       Zwei polizeibekannte Neonazis pinkeln in der S-Bahn auf zwei Kinder. Warum
       schreitet keiner ein? Und warum lässt die Polizei die Täter laufen?