# taz.de -- Filmen von Polizeieinsätzen: „Hier gibt es nichts zu sehen“
       
       > Wer überwacht die Polizei? Unsere Autorin hat versucht, eine Festnahme zu
       > filmen und wurde brutal von einem Beamten davon abgehalten.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei filmt alles – nur die eigenen Kolleg_innen nicht so gern
       
       München taz | Der Mann schreit, und das ist auch nicht verwunderlich, denn
       vier Polizeibeamte sitzen auf ihm. Er liegt mit dem Gesicht nach unten,
       seine Arme sind unnatürlich verdreht, in seinem Rücken hat er das Knie
       eines Beamten. Es ist die Nacht auf den 1. April, am Münchner Hauptbahnhof,
       und ich bin gerade auf dem Weg nach Hause, als ich an der Szenerie
       vorbeikomme.
       
       „Was hat der Mann denn getan?“, frage ich einen der Polizisten. Das gehe
       mich nichts an, ruft es zurück, ich solle verschwinden. Der Mann schreit
       immer noch. Unschlüssig bleibe ich an der Ampel ein paar Meter entfernt
       stehen. Was der Mann wohl verbrochen hat? Vermutlich ist die Gewalt
       gerechtfertigt. Aber was, wenn sie es nicht ist? Die Ampel wird grün. Ich
       bleibe stehen.
       
       Allein im Jahr 2014 sind 2.138 Polizisten wegen Körperverletzung von
       Bürgern angezeigt worden. Nur gegen 33 von ihnen wurden Ermittlungen
       aufgenommen – das sind nicht einmal zwei Prozent der aktenkundigen Fälle.
       Wie viele davon verurteilt wurden, ist unklar.
       
       [1][2015 hat das Journalistenbüro Correktiv eine weitreichende Recherche
       zur Polizeigewalt] in Deutschland veröffentlicht. Sie kommt zu dem
       Ergebnis: Deutschland hat ein Problem. Auch, weil in vielen Bundesländern
       lediglich polizeieigene Dezernate für interne Ermittlungen existieren –
       keine unabhängigen Beschwerdestellen, wie sie etwa Amnesty International
       fordert. Dort ermitteln Polizisten gegen Polizisten. So auch in Bayern.
       
       ## Die Frage nach dem Gewaltmonopol
       
       Sucht man im Internet nach Berichten über verurteilte Polizisten, fällt
       auf: In fast allen Fällen kamen die Verurteilungen nur zustande, weil
       Videomaterial vorhanden war. Das aber kam zumeist von Umstehenden. Viel
       häufiger als von der Polizei – dabei hat die fast immer ein Videoteam bei
       sich.
       
       Die Polizei überwacht den Bürger, das ist ihre Aufgabe. Aber wer überwacht
       die Polizei? „Gehen Sie jetzt, ich erteile Ihnen einen Platzverweis!“, ruft
       ein Beamter mir zu. Er breitet seine Arme aus und schiebt mich auf die
       Straße. Die Ampel ist rot. „Ich lasse Sie festnehmen, wenn Sie nicht
       gehen.“
       
       Darf er das? „Grundsätzlich braucht die Polizei einen Anlass, um einen
       Platzverweis erteilen zu können“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Marco
       Noli. „Das Problem ist: Auch wenn der Platzverweis nicht rechtmäßig ist,
       ist man als Bürger zunächst verpflichtet, ihm nachzukommen. Tut man das
       nicht, kann die Polizei einen sogar in Gewahrsam nehmen.“
       
       Kurz darauf stehe ich auf der anderen Straßenseite und stelle mir
       philosophische Fragen über den Begriff „Gewaltmonopol“. Ich beginne, die
       Festnahme mit dem Handy zu filmen. Morgen werde ich in den
       Pressemitteilungen lesen, worum es bei dem Einsatz ging.
       
       „Sie zeigen mir jetzt sofort Ihren Presseausweis oder ich konfisziere Ihr
       Handy“, ruft der Bundespolizist, der mir auch schon den Platzverweis
       erteilt hatte. Er stürmt auf mich zu, packt mich an der Schulter und zerrt
       mich über die Straße zurück neben den Einsatzwagen. Ich murmele irgendetwas
       davon, dass ich meine Rechte kennen würde. Was gelogen ist. Denn:
       Eigentlich habe ich keine Ahnung von meinen Rechten.
       
       ## Angst vor Smartphones
       
       „Grundsätzlich darf jeder Fotos und Filme von Polizeieinsätzen machen“,
       sagt Rechtsanwalt Marco Noli. „Nur veröffentlichen darf man sie nicht
       einfach so.“
       
       Er findet: Bürger sollten viel häufiger zur Kamera greifen, wenn sie
       polizeiliche Maßnahmen beobachten. „Die Polizei filmt zwar in den meisten
       Fällen selbst“, sagt er. „Aber das ist dann ihr Material, das sie selbst
       zusammenschneiden können.“ Es habe schon viele Fälle gegeben, in denen die
       Polizei Videos von Fehlverhalten ihrer Kollegen gelöscht hätte. „Ich
       glaube, die Polizei geht deshalb so vehement gegen filmende Bürger vor“,
       sagt Noli. „Sie hat Angst, dass durch die Smartphones die Ära enden könnte,
       in der sie selbst entscheiden konnte, welches Videomaterial vor Gericht
       landet.“
       
       Am nächsten Tag gibt die Bundespolizei eine Pressemitteilung heraus. Sie
       basiert, so sagt das die Pressestelle, auf den Erinnerungen des
       einsatzhabenden Polizeibeamten. Mit dem Abend, so wie ich ihn erlebt habe,
       hat sie nur wenig zu tun: Weder erinnert sich der Beamte daran, mir das
       Filmen verboten zu haben, noch will er mich gewaltsam auf die andere
       Straßenseite gezerrt haben. Vielmehr „nahm ein Beamter Kontakt zu der Frau
       auf“, so steht es dort.
       
       „Gedächtnis ist veränderbar“, sagt Pressesprecher Hauner, als ich ihn nach
       den Unstimmigkeiten frage. „Vielleicht erinnern Sie sich nicht richtig.“
       Vielleicht. Eine offizielle Stellungnahme des Beamten war in der Kürze der
       Zeit nicht zu bekommen.
       
       Immerhin weiß ich jetzt, was der Mann verbrochen haben soll, dessen
       Festnahme ich filmen wollte: Er habe „versucht, die Beamten tätlich
       anzugehen“, als diese ihn wegschieben wollten. Das wiederum empfand die
       Polizei für nötig, weil er trotz eines Platzverweises und einer
       Unterlassungsbitte neben ihnen stehen blieb. Und eine Festnahme gefilmt
       hat.
       
       3 Apr 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://correctiv.org/blog/2015/08/20/polizei-ohne-kontrolle/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Meschede
       
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