# taz.de -- Verträge doch nicht öffentlich: Das Pustekuchen-Gesetz
       
       > Seit fast einem Jahr müssen größere, öffentlich abgeschlossene Verträge
       > veröffentlicht werden. Die Senatsressorts missachten das Gesetz
       > permanent.
       
 (IMG) Bild: Gesetz missachtet: Bremer Verträge bleiben intransparent.
       
       Bei der Transparenz gegenüber den BürgerInnen zeigen sich die
       Senatsressorts konsequent – in der Missachtung des
       Informationsfreiheitsgesetzes: 193 Verträge wurden seit knapp einem Jahr
       abgeschlossen und hätten in Bremens Informationsportal veröffentlicht
       werden müssen. Geschehen ist das nur bei 16. Das geht aus einer Antwort des
       Senats auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor. Der „rechtliche
       Klärungsbedarf“ sei „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort.
       
       Im April 2015 hatte die Bürgerschaft eine Novellierung des Bremischen
       Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen. Seit Mai 2015 sind die
       Neuerungen in Kraft: Fortan müssen auch Verträge, die von den Behörden oder
       landeseigenen Betrieben abgeschlossen werden, unaufgefordert veröffentlicht
       werden, sofern sie über einem Vertragswert von 50.000 Euro liegen. Gleiches
       gilt für Gutachten, ab einem Wert von 5.000 Euro. Zudem wurde Bürgern das
       Recht eingeräumt, auf eine Veröffentlichung klagen zu können.
       
       Nicht müde wird man in Bremen, die weitreichenden Regelungen zu loben, mit
       Hamburg gilt die Hansestadt als Vorbild für Gesetzes-Reformen in Ländern
       wie Rheinland-Pfalz. „Das Amtsgeheimnis habe ausgedient“, hieß es damals
       und auch der Verein „Mehr Demokratie“ zeigte sich zufrieden.
       
       Doch in der Praxis werden die neuen Regelungen nicht umgesetzt. Wie viele
       Verträge seit Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, fragte die
       Linkspartei und wollte wissen, wie viele davon auch veröffentlicht wurde.
       
       Die Antwort kam per neunspaltiger Tabelle: Beim Umweltsenator zum Beispiel
       sind es 22 abgeschlossene Verträge, veröffentlicht wurde davon keiner. Der
       Senator für Inneres schloss 17 Verträge ab, davon veröffentlicht: null.
       Universität Bremen: 36, veröffentlicht: nada. Selbst ein Vertrag, den das
       Kulturressort mit der landeseigenen Wirtschaftsförderung abgeschlossen hat,
       wurde nicht veröffentlicht. Nur die Hochschule Bremerhaven machte zwei von
       acht Verträgen zugänglich sowie das Finanzressort die Hälfte der 28
       abgeschlossenen Verträge.
       
       Ob die Vertragspartner vor Vertragsabschluss auf die Pflicht zur
       Veröffentlichung hingewiesen wurden? „Nein“, „nein“, „nein“, heißt es in
       der Antworttabelle in den meisten Fällen. Noch im Dezember 2015 wurde
       darüber nicht informiert.
       
       Zu möglichen Konsequenzen heißt es dazu aus dem Haus der Landesbeauftragten
       für Datenschutz und Informationsfreiheit: Wenn das Gesetz nicht eingehalten
       werde, sei das keine Ordnungswidrigkeit. Man könne die Senatsressorts
       lediglich zur Umsetzung „auffordern“.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Mustafa Öztürk, der die Novellierung mit
       vorangetrieben hat, sagt: „Bei der Umsetzung des Gesetzes sehe ich
       Nachbesserungsbedarf, aber wir stehen noch am Anfang.“ Gleichzeitig müsse
       man bedenken, dass die Flüchtlingskrise in allen Ressorts Ressourcen binde.
       Der Staat müsse ein Interesse daran haben, Verträge zu veröffentliche, auch
       um selbst gegenüber den Bürgern zeigen zu können, wofür er das Geld
       ausgebe. Die Maßgabe, schützenswerte Geschäftsinteressen nicht zu
       verletzen, müsse allerdings eingehalten werden, so Öztürk.
       
       Genau da aber liege eines der Probleme, erklärt Dagmar Bleiker, Sprecherin
       des zuständigen Finanzressorts. „Was genau unter das Geschäftsgeheimnis
       fällt, ist juristisch nicht einfach“, sagt sie. Auch fehle etwa noch die
       richtige Software, um Dokumente an manchen Stellen ordentlich schwärzen zu
       können, um persönliche Daten zu schützen.
       
       Bleiker verweist darauf, dass im Oktober 2015 ein Projekt zur „Vorlage
       eines Umsetzungskonzeptes“ beschlossen wurde. Anderthalb Jahre lang sollen
       technische und rechtliche Fragen geklärt werden. Insgesamt verweist der
       Senat in seiner Antwort auf die Fortschritte bei der Informationsfreiheit:
       Über 40.000 Dokumente seien bisher veröffentlicht worden, so viele wie in
       Hamburg.
       
       Linkspartei-Abgeordnete Miriam Strunge, die die Frage eingereicht hat,
       sagt, sie sei von dem Ausmaß der Versäumnisse überrascht: „Bei den
       Verträgen kommt das Gesetz überhaupt nicht zur Anwendung, es wirkt wie ein
       zahnloser Papiertiger.“
       
       29 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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