# taz.de -- Kolumnist und Starjurist: Fischer in Rock
       
       > Er spricht Recht, und er hat gern Recht: Wie aus einem renitenten
       > Schulabbrecher „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ wurde.
       
 (IMG) Bild: Undurchdringliches Mienenspiel gehört dazu: Thomas Fischer eröffnet eine Verhandlung am BHG im Oktober 2012.
       
       Karlsruhe taz | „Ich mache das, weil ich denke, dass ich es darf, und weil
       es Spaß macht, und dann werde ich berühmt dabei, und das macht auch Spaß“,
       sagte Thomas Fischer neulich bei einer Veranstaltung. Der massige
       Bundesrichter sitzt da wie Buddha persönlich und verzieht keine Miene. Wie
       so oft weiß man nicht genau, ob er das alles ganz ernst meint.
       
       Seit 16 Jahren ist Thomas Fischer Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH),
       dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht. Seit drei Jahren sitzt der
       62-Jährige dem Zweiten Strafsenat vor. Dort gehört die undurchdringliche
       Miene zum professionellen Habitus. Aber sie funktioniert auch in seiner
       neuen Rolle als rechtspolitischer Kolumnist und Großplauderer.
       
       [1][“Fischer im Recht“ heißt seine Kolumne bei zeit.de]. Woche für Woche
       schreibt der Bundesrichter, was er so über die Gesetze, die Politik und die
       Rechtsprechung denkt. Zu seinen Veranstaltungen kommen mehrere Hundert
       Besucher. Inzwischen ist er ein echter Juristenstar.
       
       ## Er provoziert und polemisiert
       
       „Der Deutsche weiß alles über Hinterradaufhängungen. Von den Grundregeln
       des Rechts versteht er dagegen nicht viel“, schrieb Fischer, als er im
       [2][Januar 2015 seine Kolumne startete]. Fischer ködert seine Leser mit
       Polemik, Subjektivität und gewagten Assoziationen. Natürlich gibt es davon
       im Netz schon genug. Aber es gibt nur einen Bundesrichter, der das Woche
       für Woche liefert. „Was der sich traut!“, denken die Leute, vor allem die
       Juristen.
       
       Im September schlug Fischer vor, [3][auf dem BGH-Gelände ein
       Flüchtlingslager zu bauen]: „Es gibt da eine wirklich schöne Fläche
       zwischen Palais und Bibliothek.“ Seine Kolumne nach der Kölner
       Silvesternacht (“Unser Sexmob“) gehört zum Besten, was über die triefende
       Doppelmoral jener Tage geschrieben wurde.
       
       Es ist eine Win-win-Situation. Zeit und zeit.de hatten bisher juristisch
       wenig zu bieten. Aber wozu braucht man einen Korrespondenten in Karlsruhe,
       wenn nun Thomas Fischer persönlich schreibt? Und der Jurist scheint endlich
       eine adäquate Bühne für seine publizistischen Bedürfnisse gefunden zu
       haben. Im Schnitt liefert er 25.000 Zeichen pro Kolumne. Das entspricht
       immerhin einem großen Zeit-Dossier – und das Woche für Woche. Der
       selbstironisch-rechthaberische Titel „Fischer im Recht“ stammt allerdings
       von der Redaktion, nicht von ihm. In diesen Tagen erscheint eine Auswahl
       seiner Kolumnen als Buch – das genauso heißt wie seine Kolumne.
       
       ## Linksliberales Profil
       
       Fischer hat ein klar linksliberales Profil, wenn er rechtspolitische
       Forderungen erhebt: „Legalize it“ für Cannabis, Liberalisierung der
       Sterbehilfe und Abschaffung des Blasphemieverbots. Einen Teil seiner Fans
       verstört er dennoch regelmäßig, wenn er über das Sexualstrafrecht schreibt.
       Fischer ist nämlich gegen das feministische Prinzip „Nein heißt Nein“ und
       deshalb gegen eine Verschärfung des Gesetzes. Eine Frau, die klar
       abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, statt zu fliehen oder um Hilfe zu
       rufen (obwohl sie es könnte), müsse vom Strafrecht nicht geschützt werden.
       Man solle Frauen nicht wie Kinder oder Psychiatriepatienten behandeln,
       meint Fischer. Sexuelle Handlungen gegen ein klar geäußertes Nein
       vergleicht der Richter unpassenderweise mit dem „Anhörenmüssen grausamer
       Kaufhausmusik“.
       
       Auch Journalisten mag Fischer nicht. Als sich im August halb Deutschland
       über die Strafverfolgung von zwei Netzpolitik-Bloggern empörte, verteidigte
       Fischer die Ermittlungen wegen Landesverrats. [4][Pressefreiheit definierte
       er dabei so]: „Freiheit ist, wenn alles geht. Man muss nichts verstehen,
       nichts können, nichts wollen, einfach nur irgendetwas schreiben.“
       
       Es gibt von ihm kaum einen Satz über Medien, der nicht vor Häme und
       Verachtung strotzt. Hat er Angst, dass er irgendwann selbst als Journalist
       wahrgenommen werden könnte? Muss er nicht, schließlich funktioniert die
       Marke Fischer nur deshalb, weil er „Deutschlands bekanntester Strafrichter“
       ist, so der Untertitel des Buchs.
       
       ## Späte Berufung
       
       Früher suchte Fischer den Erfolg allerdings eher als Rockmusiker und
       Schriftsteller. Auf dem Gymnasium im sauerländischen Plettenberg blieb der
       Arztsohn zweimal sitzen, war widerständig und legte sich mit dem
       Lateinlehrer an. Die Schule verließ Fischer nach der 12. Klasse vorzeitig.
       In Worms lebte er in einer Rockmusiker-Kommune (Fischer spielte Keyboard),
       kehrte dann aber doch in die Schule zurück, wurde Schulsprecher und machte
       mit 22 sein Abitur. Zunächst studierte Fischer Germanistik, schrieb für
       eine Alternativzeitung und arbeitete als Paketzusteller. Erst mit 26 begann
       er das Jurastudium.
       
       Dann aber ging es flott. Mit 33 promoviert, mit 40 Vorsitzender Richter am
       Leipziger Landgericht, mit 43 Referatsleiter im sächsischen
       Justizministerium und weitere vier Jahre später – im Jahr 2000 – wird
       Thomas Fischer zum Richter am BGH ernannt. In 25 Jahren wurde aus dem
       Outlaw also ein Federal Judge. Fischer präsentiert seinen Lebenslauf gerne.
       Die Kolumne ist für ihn wohl auch eine Rückkehr zum Rock ‚n‘ Roll.
       
       Inzwischen gehören Bühnenauftritte für Thomas Fischer dazu. Ob sie ihm Spaß
       machen, sieht man nicht. Er ist keine Rampensau. Wer ihn erstmals hört,
       staunt über die sanfte zurückgenommene Stimme, die in gewissem Kontrast zum
       massigen Körper steht. Seiner Bühnensprache fehlt auch die Bulligkeit der
       Kolumnen. Er kann mit einem Bischof diskutieren, ohne ihn zu verletzen. Für
       Talkshows ist Fischer trotz seiner Lust an der Polemik fast etwas zu still.
       Fischer wirkt besser, wenn er im Mittelpunkt steht – wie in den
       Revisionsverhandlungen am Bundesgerichtshof, wo er als Senatsvorsitzender
       in das Problem einführt, wo er den Anwälten das Wort erteilt und wo er am
       Ende lakonisch das Urteil verkündet.
       
       In Karlsruhe gibt es über hundert BGH-Richter, zunächst war Fischer nur
       einer von ihnen. Seinen Ruf als Starjurist begründete Fischer 1999, als er
       den Kommentar, das wichtigste Erläuterungsbuch des deutschen Strafrechts,
       im C. H. Beck Verlag übernahm. Seine Vorgänger waren Eduard Dreher, ein
       Beamter aus dem Bundesjustizministerium, der 1968 „aus Versehen“ die
       Verjährung für Nazi-Mordgehilfen eingefädelt hatte, und Herbert Tröndle,
       ein Landgerichtspräsident aus Waldshut und fanatischer Abtreibungsgegner.
       Ein ideologisch naheliegender Nachfolger war der liberale Fischer sicher
       nicht.
       
       ## Ein vielbeachtetes Duell
       
       Doch für den Verlag zählte wohl nicht der Standpunkt Fischers, sondern
       seine Effizienz. Fischer hatte schon an einem Kommentar zur
       Strafprozessordnung mitgewirkt und war als harter Arbeiter bekannt.
       Paragraf für Paragraf kommentiert er nun das ganze Strafgesetzbuch,
       arbeitet neue Urteile und Fachaufsätze ein, auf über 2.500 Seiten, allein
       und ohne Zulieferer, mit jährlicher Neuauflage. Zugleich hat er die
       sortierte Materialsammlung zu einem lehrbuchhaften Werk weiterentwickelt.
       Für Strafjuristen ist Fischers Kommentar das wichtigste Hilfsmittel. Thomas
       Fischer war also schon lange ein Markenname. Allerdings nicht für Polemik.
       
       Über das Strafrecht hinaus wurde Fischer 2012 bekannt, als er sich mit dem
       damaligen BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf ein vielbeachtetes Duell
       lieferte. Fischer wollte Vorsitzender des Zweiten Strafsenats werden, doch
       Tolksdorf hielt ihn für zu dominant nach innen und zu offensiv in der
       Außenwirkung. Der Präsident stufte deshalb Fischers Beurteilung
       überraschend herab. Dieser klagte dagegen und hatte Erfolg. Tolksdorf
       musste die Beurteilung besser begründen, doch wieder klagte Fischer. Er
       bewarb sich auch noch um andere Senatsvorsitze und blockierte damit bald
       drei von fünf Strafsenaten. 2013 beendete die damalige Justizministerin
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Streit, indem sie Fischer doch zum
       Vorsitzenden Richter ernannte. Die Zeit hatte Fischer damals massiv
       publizistisch unterstützt – der Beginn einer wunderbaren
       Public-Private-Partnership.
       
       Nun ist Fischer seit fast drei Jahren Senatsvorsitzender, und die
       Zusammenarbeit im Senat läuft besser als erwartet. Allerdings hat der
       Zweite Strafsenat mehr Rückstände als andere. Ob das an Fischers
       vielfältigen Aktivitäten liegt? „Ich schreibe die Kolumne am Sonntagmorgen.
       Da kann ich tun, was ich will“, argumentiert Fischer.
       
       ## Etwas Glanz fällt ab
       
       Vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Drogendealer
       spektakulär aus der U-Haft entlassen. Diese dauere bereits
       unverhältnismäßig lange, hieß es in der Begründung. Dabei machte das OLG
       Fischer persönlich Vorwürfe. Er habe 2014 drei Monate gebraucht, um die
       Akte zu lesen und weiterzuleiten. Das war noch lange vor dem Start von
       Fischers Kolumne.
       
       Am BGH sorgt Fischers Kolumne bisher nicht für Konflikte. Viele sind
       vermutlich froh, dass er beschäftigt ist, statt interne Kämpfe zu führen.
       Und etwas Glanz fällt ja auch auf den Bundesgerichtshof, der sonst eher im
       Schatten des Bundesverfassungsgerichts steht.
       
       Im November 2018 geht Fischer altersbedingt in den Ruhestand. Manche
       glauben, der Fischer-Hype ginge dann zu Ende. Andere vermuten, dass Fischer
       dann erst richtig loslegt.
       
       4 Mar 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht
 (DIR) [2] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-01/fischer-im-recht
 (DIR) [3] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/fremdenfeindlichkeit-osten-fluechtling-fischer-im-recht/seite-4
 (DIR) [4] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht/seite-2
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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