# taz.de -- NS-Verfahren in Detmold: Der Zeuge von Auschwitz
       
       > Der Angeklagte, ein ehemaliger SS-Wachmann, ist jetzt 94. Macht ein
       > Prozess heute noch Sinn? Der Nebenkläger Justin Sonder findet: ja. Eine
       > Begegnung.
       
 (IMG) Bild: Solange sein Kräfte reichen, will er Zeugnis ablegen: Justin Sonder betritt den Gerichtssaal in Detmold.
       
       Detmold taz | Es ist zehn Minuten vor zehn Uhr, da betritt ein kleiner
       zierlicher Mann mit weißem Haar den zum Gerichtssaal umfunktionierten Raum
       in der Industrie- und Handelskammer von Detmold. Die verglasten Seitenwände
       geben den Blick frei auf einen schönen Wintermorgen.
       
       Justin Sonder ist in Begleitung seines Rechtsanwalts gekommen, mit kleinen
       Schritten geht er zu seinem Platz rechts außen. Er ist 90 Jahre alt, ein
       Mann mit tiefen Falten im runden Gesicht und verschmitzten Augen, der zur
       schwarzen Hose ein graues Jackett und Krawatte trägt. Heute wird sein
       großer Auftritt sein.
       
       Um drei Minuten vor zehn trifft Reinhold Hanning ein. Begleitet von zwei
       Anwälten, geht er vorsichtigen Schritts, den Kopf mit dem vollen weißen
       Haar gesenk. Die Stühle ganz links im Saal sind für den Angeklagten und
       seine Verteidiger reserviert. Reinhold Hanning ist der Beihilfe zum Mord in
       mindestens 170.000 Fällen angeklagt, begangen im Konzentrations- und
       Vernichtungslager Auschwitz in den Jahren 1943 und 1944.
       
       Fürsorglich erkundigt sich Richterin Anke Grudda nach seinem Befinden. Der
       94-jährige Hanning nuschelt, so dass man es in der nur fünf Meter
       entfernten ersten Sitzreihe der Zuschauer kaum verstehen kann: „Ich bin
       zufrieden.“ Einer seiner Verteidiger übernimmt es, dies hörbar dem Gericht
       mitzuteilen.
       
       Der zweite Prozesstag beginnt. Jahrezehntelang sind die einfachen
       SS-Wachmänner in der Bundesrepublik strafrechtlich davongekommen, weil die
       Justiz die Auffassung vertrat, Beihilfe zum Mord könne man nur dann ahnden,
       wenn ein individueller Mordvorwurf vorliegt. Erst in jüngster Zeit hat sich
       das geändert. Und deshalb sitzt Hanning erst jetzt in Detmold vor Gericht.
       Mindestens zwei weitere Auschwitz-Verfahren stehen in diesem Jahr in
       Deutschland noch an.
       
       ## Akustischer Beistand
       
       Gegen halb elf bittet die Richterin Justin Sonder auf den Zeugenstuhl.
       Neben ihm, der auch Nebenkläger in diesem Verfahren ist, nimmt sein Anwalt
       Thomas Walther Platz. Sonder kann nicht mehr so gut hören, und so wird es
       in der nächsten Stunde zur Aufgabe seines Rechtsbeistands, Nachfragen so
       laut zu wiederholen, dass der Zeuge sie auch versteht.
       
       Der deutsche Jude Justin Sonder hat eineinhalb Jahre als Häftling in
       Auschwitz verbracht, mit anschließenden Todesmärschen, Bahnfahrten in
       offenen Kohlewagen bei eisiger Kälte, Inhaftierungen in den KZ
       Sachsenhausen und Flossenbürg, bis zu seiner Befreiung in einem Dorf in der
       Oberpfalz durch die US-Armee. Das war, er weiß es ganz genau, am 5. Mai
       1945. Seine Mutter ist in Auschwitz ermordet worden. Sonder hat 22
       Familienangehörige im Holocaust verloren.
       
       Reinhold Hanning, so verzeichnet es die Anklageschrift, trat am 25. Juni
       1940 freiwillig der Waffen-SS bei. Am 23. Januar 1942 kam er als Wachmann
       des SS-Totenkopfsturmbanns nach Auschwitz. Da besaß er den Rang einen
       SS-Sturmmanns, vergleichbar einem Gefreiten. Im Februar 1943 stieg er zum
       SS-Rottenführer auf und im September des gleichen Jahres ernannte man ihn
       zum SS-Unterscharführer. Im Juni 1944 wurde Hanning in das KZ Sachsenhausen
       versetzt. Am 3. Mai 1945, zwei Tage vor Sonders Befreiung, geriet Hanning
       in britische Kriegsgefangenschaft.
       
       ## Ein bisschen nervös
       
       Am Tag vor seiner Befragung durch das Gericht sitzt Justin Sonder in seinem
       Hotelzimmer im Detmolder Hof und bereitet sich sorgfältig vor. Er hat seine
       alten Aussagen hervorgeholt, sie liegen auf dem kleinen Tisch vor ihm. Der
       gebürtige Chemnitzer ist in seinem zweiten Leben Kriminalbeamter in seiner
       Heimatstadt geworden, jagte kleine und große Verbrecher. Sein bedeutendster
       Fall? „Das war die Aufklärung eines Mordes an einer Lehrerin. Sie war in
       einem Vorort erdrosselt worden.“ Nach etwa 35 Stunden, um 4.15 Uhr am
       Morgen, gestand der Täter.
       
       Sonder kennt sich also aus mit Vernehmungen und Aussagen vor Gericht. Aber
       jetzt ist er ein wenig nervös.
       
       „Schön, dass Sie hier sind“, begrüßt ihn Richterin Grudda am nächsten
       Morgen, als er im Zeugenstuhl Platz genommen hat. Sonder beginnt: „Am
       Samstag, dem 27. Februar 1943, wurde ich von zwei Gestapo-Leuten mit
       gezogener Pistole angehalten.“ Sonder wollte gerade zur Zwangsarbeit
       aufbrechen. Der 27. Februar, das war der Tag der sogenannten Fabrikaktion,
       als reichsweit die jüdischen Zwangsarbeiter verhaftet und deportiert
       wurden. Sonder, damals erst 17, wird nach Dresden gebracht und von dort in
       einem Sammeltransport gen Osten deportiert. „In der Nacht zum 3. März hielt
       der Zug an einer schneebedeckten weißen Fläche. Alles war taghell
       beleuchtet. ‚Raus, raus‘, riefen die Wachen. Die Kinder schrien nach ihrer
       Mama.“
       
       Der Angeklagte Reinhold Hanning hat den Kopf ein wenig angehoben. Im Saal
       ist es völlig still. Sonder spricht bisweilen stockend, dann fängt er sich
       wieder. Er berichtet von seiner ersten Selektion nach der Ankunft in
       Auschwitz, der noch 16 weitere Selektionen folgen sollten. Die Gefangenen
       hätten sich in einer Reihe aufstellen müssen, berichtet er. Die SS fragte
       jeden nach Alter und Beruf. „Ich habe mitbekommen, dass, wenn einer sagte,
       er sei Gärtner, er nach rechts geschickt wurde. Bei einem Maurer nach
       links. Ich ging vor: ‚17 Jahre, Monteur‘.“ Justin Sonder wird nach links
       geschickt. Er darf weiterleben, vorläufig, als Arbeitssklave in Auschwitz
       III Monowitz, Block 10. „Die anderen hatten vielleicht noch 120 bis 180
       Minuten, bevor sie bestialisch ermordet wurden.“
       
       ## Kein Rachegedanke
       
       Macht es überhaupt Sinn, einen 94-jährigen Greis mehr als 70 Jahre nach der
       mutmaßlichen Tat noch vor Gericht zu stellen? Justin Sonder hat in seinem
       Hotelzimmer eine Antwort darauf: „Es ist noch nicht zu spät. Es spricht aus
       meinem Herzen, dass ein solches Verfahren durchgeführt wird.“
       
       Nein, es ginge ihm nicht darum, den Angeklagten im Gefängnis zu sehen. „Das
       spielt absolut keine Rolle“, sagt er. Schon gar nicht ginge es ihm um
       Rache. Sondern? „Ich will erreichen, dass diese schweren Verbrechen noch
       einmal aufgearbeitet werden.“ Gerade jetzt, in den Zeiten von Pegida und
       einem Erstarken des Rechtsextremismus, sei das besonders wichtig. „Der
       Prozess trägt auch dazu bei, daran zu erinnern, was damals war.“ Deshalb
       hat Justin Sonder keinen Moment gezögert, als die Frage an ihn
       herangetragen wurde, ob er in dem Detmolder Prozess als Nebenkläger
       auftreten wolle.
       
       Justin Sonder fährt im Zeugenstand fort. Was das bedeutet habe, dieses Wort
       „Selektion“, will er erklären. „Ein SS-Mann rief ein einziges Wort:
       ‚Selektion!‘. Es kam ein SS-Arzt in Begleitung, und wir Häftlinge mussten
       vorbeidefilieren. Wenn einer sich nur dahingeschleppt hat, dann drehte der
       SS-Mann den Daumen nach unten. Das bedeutete den Tod.“
       
       ## Einmal geht der Daumen runter
       
       Einmal habe er nicht mehr laufen können, erinnert sich Sonder. „Ich ging
       ins Krankenrevier zum SS-Arzt Dr. Fischer. Der malte mit Jod ein Hakenkreuz
       auf eins meiner Knie und sagte: ‚Geh in Block sowieso, wahrscheinlich musst
       du operiert werden.‘ Dort haben sie mein Knie geöffnet, ohne Narkose. Vier
       Häftlinge hielten mich fest, einer stopfte mir ein Stück Stoff in den Mund,
       damit ich nicht schreien konnte. Am nächsten Morgen: Selektion. Ich habe
       nicht laufen können. Ich bin angehalten worden, das war schlecht. Dann kam
       die Handbewegung, das war noch schlechter. Dann wurden die Nummern
       aufgerufen. Meine Nummer war nicht dabei! Der Häftlingsarzt hatte mit der
       SS gesprochen und mich gerettet.“
       
       Die ersten 20 Jahre nach 1945 hat Justin Sonder überhaupt nicht über das
       Erlebte geredet. Seit der Wende tritt er häufig vor Schulklassen auf und
       berichtet in christlichen und jüdischen Gemeinden von seinem Überleben in
       Auschwitz. Doch dies hier, im Gerichtsaal von Detmold, von dem Angeklagten
       einige Meter entfernt sitzend, das ist etwas anderes.
       
       Sonder erzählt von missglückten Fluchtversuchen anderer. Er ist jetzt sehr
       aufgeregt. „Wenn ein Häftling auf einer Tonne stand und rief: ‚Hurra, ich
       bin wieder da!‘, dann wussten wir schon Bescheid. Er wurde am Galgen
       hingerichtet. Viele riefen vor ihrem Ende ‚Ruhm der großen Sowjetunion‘
       oder Ähnliches. Aber einmal, im Oktober 1944, kamen wir auf dem Appellplatz
       in Monowitz an, und dort stand der Galgen, darunter ein Jüngling. Das
       Urteil wurde verlesen, der 16-Jährige aus Thessaloniki habe während eines
       Fliegeralarms ein Stück Brot genommen. Der Junge war ganz ruhig. Kurz
       vorher rief er laut ‚Mama!‘ Dann ist er in den Tod gegangen. Das werde ich
       nie vergessen.“
       
       ## Er bleibt nicht bis Prozessende
       
       Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der Anklage stellt eine Frage zur
       großen Postenkette der SS-Wachmänner außerhalb des Lagers. Rechtsanwalt
       Thomas Walther, die Verteidiger und das Gericht haben keine weiteren
       Fragen. Die Richterin Anke Grudda bedankt sich. Justin Sonder bedankt sich.
       Dann ist der Zeuge entlassen.
       
       Eine halbe Stunde später ist dieser Prozesstag beendet. Der Angeklagte hat
       bisher keine Aussage gemacht. Den dürftigen Angaben seiner Verteidigung
       zufolge arbeitete Haning nach seiner Gefangenschaft zunächst als Koch beim
       britischen Militär, wurde später Verkäufer in seinem Heimatort Lage in
       einem Molkereifachgeschäft, das er 1969 übernahm. Seit 1984 ist er in
       Rente.
       
       Sonder zieht sich eine wärmende Mütze über den Kopf und schickt sich zum
       Gehen an. Er fährt zurück nach Chemnitz, den Prozess wird er nicht noch
       einmal besuchen. Sonder hatte sich in Monowitz selbst einer
       Widerstandsgruppe angeschlossen. Nach der Befreiung wollte er nicht
       auswandern: „Unsere Gruppe hatte beschlossen, hierzubleiben“, sagt er.
       Sonder heirate nach dem Krieg, bekam Kinder und machte Karriere bei der
       Kripo. Er ist stolz darauf, Deutschland mit wiederaufgebaut zu haben – ein
       „besseres Deutschland“, wie er sagt.
       
       Die Aussage im Prozess war für ihn sehr wichtig. „Solange meine Kräfte noch
       reichen, werde ich darüber sprechen. Wer sollte das sonst tun?“ Und was
       denkt er über Hannings Schweigen? „Es wäre sehr gut, wenn sich der
       Angeklagte erklären würde.“
       
       17 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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