# taz.de -- Auschwitz-Prozess gegen SS-Sanitäter: Ist er halbtot oder simuliert er nur?
       
       > Für die Verteidigung ist der Angeklagte „sterbenskrank“, der Staatsanwalt
       > hält das für eine Inszenierung. Jetzt will das Gericht seine Gesundheit
       > umfassend prüfen lassen.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte fehlt, seine Verteidiger sind da.
       
       Neubrandenburg afp | Vor dem Landgericht Neubrandenburg ist der Prozess
       gegen einen früheren SS-Sanitäter im KZ Auschwitz auf unbestimmte Zeit
       ausgesetzt worden. Der 95-jährige Hubert Z. war am Montag ein zweites Mal
       aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen. Eine
       Amtsärztin hatte nach Angaben des Vorsitzenden Richters Klaus Kabisch dem
       Angeklagten „für heute“ bescheinigt, nicht verhandlungsfähig zu sein.
       
       Das Gericht will nun in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der
       Verteidigung veranlassen, dass der Gesundheitszustand des Angeklagten in
       einem Krankenhaus umfassend geprüft wird. Erst wenn die Ergebnisse
       vorliegen, könnte die Hauptverhandlung neu beginnen.
       
       Dem ehemaligen Landarbeiter aus einem Dorf in der Nähe Neubrandenburgs wird
       Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen vorgeworfen. Er war im Sommer 1944 zur
       Sanitätsstaffel der SS im Konzentrationslager (KZ) Auschwitz-Birkenau
       abkommandiert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war ihm klar, dass in
       dem KZ Menschen systematisch und industriell getötet wurden. Er habe sich
       in den Betrieb des Lager „unterstützend eingefügt“.
       
       Der Angeklagte wurde als SS-Mann bereits Ende der 1940er Jahre von einem
       polnischen Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt, die er auch verbüßte.
       Gegenstand des Verfahrens war nach Angaben der Verteidigung jedoch eine
       frühere Einsatzzeit in Auschwitz-Birkenau.
       
       ## Bluthochdruck als Druckmittel
       
       Staatsanwalt Thomas Bardenhagen kritisierte nach der Aussetzung des
       Verfahrens, das Gericht habe sich bei der Feststellung der
       Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bislang „nicht mit Ruhm bekleckert“.
       Eine gründliche Untersuchung hätte bereits in der vergangenen Woche vom
       Gericht angeordnet werden können, nachdem der 95-Jährige einer
       entsprechenden Empfehlung einer Amtsärztin freiwillig nicht gefolgt sei.
       
       Zum von der Verteidigung mit Hilfe verschiedener Expertisen dargestellten
       Gesundheitszustand sagte Bardenhagen: „Ich halte das für eine Inszenierung
       der Verteidigung.“ Die Staatsanwaltschaft beantragte unter anderem zu
       prüfen, ob der Angeklagte Medikamente einnehme, die den Blutdruck erhöhen.
       Bluthochdruck ist eine der vielen Diagnosen, die dem Angeklagten
       bescheinigt wurden.
       
       Sein Verteidiger Peter-Michael Diestel bekräftigte hingegen seine
       Auffassung, dass der Prozess einem Todesurteil für seinen Mandanten gleich
       käme. Der Angeklagte sei „sterbenskrank“, sagte Diestel am Rande des
       Verfahrens. Das hätten acht Gutachter bestätigt. „Die Chance ist groß, dass
       er hier im Verhandlungssaal stirbt.“
       
       14 Mar 2016
       
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