# taz.de -- Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen: Er war dabei, er hat es gewusst
       
       > Der Umfang der Anklage gegen früheren Auschwitz-SS-Wachmann Hanning geht
       > weit über bisherige Prozesse in Deutschland hinaus.
       
 (IMG) Bild: Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning zeigte während der Verhandlung keinerlei Regung.
       
       Detmold taz | Der Angeklagte schweigt. Selbst Angaben zu seiner Person
       kommen Reinhold Hanning am Donnerstag nicht über die Lippen. Der 94-Jährige
       ist vor dem Detmolder Landgericht der Beihilfe zum Mord in mindestens
       170.000 Fällen angeklagt. Von Januar 1943 bis zum Juni 1944 war er als
       SS-Wachmann im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig.
       
       Mehr als 71 Jahre ist das her. Auf dem Weg zu seinem Platz zwischen seinen
       beiden Verteidigern Andreas Scharmer und Johannes Salmen geht Hanning am
       ersten Prozesstag vorsichtigen Schritts und gebeugten Hauptes. Seinen Kopf
       hebt er auch während der knapp zweistündigen Verhandlung nicht.
       
       Fast scheint es, als interessiere sich der alte Mann nicht dafür, was sich
       um ihn im voll besetzten Saal abspielt. Hanning werde „derzeit“ keine
       Aussage zur Sache machen, erklärt einer seiner Anwälte, die beileibe keine
       rechtsradikalen Szene-Juristen sind.
       
       Das Detmolder Gericht hat die Verhandlung wegen des besonderen öffentlichen
       Interesses in die Räume der Industrie- und Handelskammer am Rande der Stadt
       verlegt. So können gut 200 Zuhörer das Verfahren in dem großen, von zwei
       Fensterfronten geprägten Saal verfolgen.
       
       ## Wachmänner waren am Morden beteiligt
       
       Hanning lässt auch keine Regung erkennen, als der Leitende Oberstaatsanwalt
       Andreas Brendel die Anklage verliest. Der Dortmunder Jurist geht auf den
       Gesamtkomplex des Lagers Auschwitz ein: Nicht nur seien dort die Menschen
       nach ihrer Selektion durch das Giftgas Zyklon B in grausamer Weise ermordet
       worden.
       
       Brendel verweist auch auf die „Vernichtung durch die Lebensverhältnisse“
       für diejenigen Juden, die nicht sofort ins Gas geschickt wurden, sondern
       als Arbeitssklaven in Auschwitz dienen mussten: keine ausreichende
       Kleidung; unzumutbare hygienische Bedingungen und ärztliche Betreuung; der
       ständige Hunger, der bei vielen Menschen zum Tod führte; und schließlich
       die Massenhinrichtungen von Häftlingen durch Erschießungen an der
       „schwarzen Wand“.
       
       Aus der während Hannings Dienstzeit erfolgten „Ungarn-Aktion“, bei der die
       ungarischen Juden fast ohne Ausnahme nach Auschwitz deportiert wurden,
       ergibt sich die in der Anklage genannte Zahl von 170.000 Morden.
       
       Diese Anklage geht in ihrem Umfang weit über das hinaus, was bisher zu
       Auschwitz in deutschen Gerichtssälen verhandelt worden ist: An all diesen
       Mordaktionen seien die Wachmänner der SS-Totenkopfverbände Auschwitz
       beteiligt gewesen. Hanning habe gewusst, was sich in dem Lager abgespielt
       habe.
       
       ## Überlebender verlor 35 Familienangehörige im Holocaust
       
       Die Strategie der Verteidigung wird zunächst nur in Umrissen deutlich. So
       rügen Salmen und Scharmer zwar die kurzfristige Umbesetzung der Kammer
       infolge der Erkrankung eines Richters. Sie verzichten aber auf
       entsprechende Rechtsmittel, um dem Eindruck einer Verfahrensverschleppung
       zu entgehen.
       
       Zugleich erklären sie, eine Vernehmung Hannings durch die
       Staatsanwaltschaft in seinem Privathaus, bei dem der seinen Einsatz in
       Auschwitz zugegeben hatte, könne nicht als legal betrachtet werden.
       Begründung: Der Angeklagte habe die Belehrung über seine Rechte nicht
       verstanden. Ob das allerdings dazu führt, dass die Verteidigung Hannings
       Anwesenheit in Auschwitz in Abrede stellen will, bleibt am ersten
       Verhandlungstag unklar.
       
       Richterin Anke Gudda, flankiert von zwei weiteren Berufsrichterinnen, führt
       die Verhandlung freundlich, aber bestimmt. Als Ersten bittet sie den
       94-jährigen Leon Schwarzbaum in den Zeugenstand.
       
       ## „Wir stehen beide bald vor dem höchsten Richter“
       
       Der Auschwitz-Überlebende und Nebenkläger berichtet aufgewühlt, wie er in
       das Lager verschleppt wurde, dort die Selektion zwischen „Arbeitsfähigen“
       und „Arbeitsunfähigen“ überstand und danach als Arbeitssklave in Auschwitz
       dahinvegetieren musste.
       
       Er beschreibt unter anderem, wie ein SS-Offizier einem Wachmann den Befehl
       erteilte, ein etwa 17-jähriges Mädchen mit roten Haaren zu erschießen –
       ohne dass es dazu irgendeinen besonderen Grund gegeben hätte. Als der
       Wachmann zögerte, habe der Offizier ihr selbst in den Kopf geschossen.
       
       Schwarzbaum, der im Holocaust 35 Familienangehörige verlor, richtet zum
       Schluss seiner Aussage einen dramatischen Appell an den ebenso alten
       Angeklagten. „Herr Hanning, wir stehen beide bald vor dem höchsten
       Richter“, sagt er. Deshalb solle er endlich die Gelegenheit nutzen und vor
       dem Gericht über seine Taten sprechen. Der ehemalige SS-Unterscharführer
       Reinhold Hanning, in seinem zweiten Leben Chef eines Molkereifachhandels im
       westfälischen Lage, jetzt verwitweter Rentner, zeigt keinerlei Reaktion.
       
       11 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Auschwitz-Prozess
 (DIR) Auschwitz
 (DIR) Holocaust
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Auschwitz-Prozess
 (DIR) Auschwitz
 (DIR) Auschwitz-Prozess
 (DIR) Nazis
 (DIR) "Arisierung"
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) NS-Verfahren in Detmold: Der Zeuge von Auschwitz
       
       Der Angeklagte, ein ehemaliger SS-Wachmann, ist jetzt 94. Macht ein Prozess
       heute noch Sinn? Der Nebenkläger Justin Sonder findet: ja. Eine Begegnung.
       
 (DIR) Auschwitz-Prozess in Detmold: Keine „guten SSler“ erlebt
       
       Weitere Zeugen sagen im Detmolder Prozess über den Alltag in Auschwitz aus.
       Eine Erklärung des Angeklagten wurde angekündigt.
       
 (DIR) Auschwitz-Prozess in Detmold: Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen
       
       In Detmold steht ein ehemaliger SS-Wachmann des KZ Auschwitz vor Gericht.
       Der Angeklagte streitet eine Beteiligung an Mord ab.
       
 (DIR) Sachbuch „Kampf der Ideen“: Aufklärung und Gegenaufklärung
       
       Der Politologe Salzborn präsentiert eine Geschichte politischer Ideen im
       Kontext gesellschaftlicher Kämpfe um Deutungshoheit und Macht.
       
 (DIR) Verfolgung von NS-Tätern: Nazi-Fahnder sucht neue Wege
       
       Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Ermittlung von NS-Verbrechen,
       will die letzten noch lebenden NS-Täter vor Gericht bekommen.
       
 (DIR) Kühne und Nagels NS-Vergangenheit: „Nähe zum Massenmord“
       
       Der weltweit drittgrößte Logistikkonzern will seine Rolle in der NS-Zeit
       nicht wirklich klären. Dabei gibt es einiges aufzuarbeiten.