# taz.de -- Prozess gegen SS-Wachmann in Auschwitz: Verteidiger fordern Freispruch
       
       > Reinhold Hanning habe keine Menschen getötet, geschlagen oder dabei
       > geholfen, sagt die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre
       > Haft gefordert.
       
 (IMG) Bild: Im Rollstuhl in Gerichtssaal: Reinhold Hanning am Samstag in Detmold
       
       Detmold dpa | Im Auschwitzprozess haben die Verteidiger Freispruch für den
       angeklagten früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning gefordert. In der
       Verhandlung seien keine Beweise für die direkte Beteiligung des heute
       94-Jährigen an konkreten Taten vorgelegt worden, sagte Rechtsanwalt
       Johannes Salmen am Samstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Detmold.
       Hanning habe zu keinem Zeitpunkt Menschen getötet, geschlagen oder dabei
       geholfen. Auch habe er den Teil des Lagers, in dem die Gaskammer lagen, nie
       betreten.
       
       Aus Termingründen war ausnahmsweise an einem Samstag verhandelt worden. Der
       frühere SS-Wachmann ist als Teil der Tötungsmaschinerie des
       Vernichtungslagers wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 100.000 Juden
       angeklagt. Einige Nebenklägervertreter sehen den SS-Unterscharführer
       Hanning als Mittäter und nicht als Helfer. Die Staatsanwaltschaft hatte
       wegen Beihilfe sechs Jahre Haft gefordert.
       
       Jüngere Schuldsprüche gegen Vernichtungslager-Wachmänner wegen Mordbeihilfe
       seien bislang nicht rechtskräftig, stellten Hannings Verteidiger am Samstag
       dagegen fest. So werde im Fall des 2015 als „Buchhalter von Auschwitz“ zu
       vier Jahren Haft verurteilten Oskar Gröning noch über eine Revision
       entschieden. Daher habe die höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr
       1969 noch immer Gültigkeit: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sei
       nicht jeder, der in das Vernichtungsprogramm des Konzentrationslagers
       eingegliedert war, für alles verantwortlich zu machen.
       
       Salmen betonte, dass Hanning noch ein Jugendlicher gewesen sei, als er sich
       zur SS meldete. Als einfacher Arbeiter ohne Schulabschluss habe er die
       Folgen seines Handelns nicht überblicken können. „Man kann heute nicht so
       tun, als ob der Angeklagte damals ein gestandener Mann war, der wusste was
       er tut“, so Salmen.
       
       Von Karrieregedanken getrieben, habe er sich zur SS gemeldet. Fortan habe
       er im Dienste eines verbrecherischen Systems gestanden, dessen Befehle er
       befolgen musste. Sich zu verweigern habe er aus Angst vor den Folgen nicht
       gewagt. Heute bereue Hanning sein Verhalten und schäme sich. Der Prozess
       habe Spuren hinterlassen: „Er ist ein gebrochener alter Mann und nicht mehr
       derjenige, der er vor der Verhandlung gewesen sein mag“, sagte Salmen.
       
       In dem Prozess hatte der 94-Jährige die meiste Zeit geschwiegen, sich nur
       in einer kurzen persönlichen Erklärung entschuldigt. In einem vom Anwalt
       verlesenen Bericht zum persönlichen Werdegang hatte der Angeklagte der
       Eindruck vermittelt, er sei zufällig und durch das Zutun anderer als
       Wachmann in Auschwitz gelandet. Der 94-Jährige verzichtete am Samstag auf
       das letzte Wort und schwieg. Am Freitag wollen die Richter ihr Urteil
       sprechen.
       
       11 Jun 2016
       
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